Definitionen und begriffliche Unterschiede

Bereits die ersten Konzepte verwendeten unterschiedliche Begriffe für Lebenslanges Lernen: lifelong learning, lifelong education, education permanente, recurrent edcuation. Hinzu kamen Übersetzungsschwierigkeiten und deutliche inhaltliche Differenzen. In der Europäischen Union wurde versucht, zumindest auf bildungspolitischer Ebene eindeutige Definitionen vorzunehmen. Die Übersetzungsschwierigkeiten bleiben allerdings bestehen. Unterschiedliche Begriffe sind zudem teilweise mit bestimmten konzeptuellen Ausrichtungen verbunden.

 

 

 

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Begriffliche Vielfalt

Von den ersten Konzeptionen bis heute gibt es viele Unklarheiten bezüglich der Definition. Insbesondere in den Anfängen existierten viele unterschiedliche Begriffe nebeneinander, z.B. permanente Erziehung, lifelong learning, education permanente, lifelong education, lebenslanges Lernen etc. Seit den 1990er Jahren vereinheitlichten sich die Begriffe etwas. Im deutschsprachigen Raum war sehr lange und ist bis heute von lebenslangem Lernen die Rede. Aber auch der Begriff des lebensbegleitenden Lernens findet Anwendung, z.B. in der österreichischen Bildungspolitik. Kritik an lebenslangem Lernen führte insbesondere in der Forschung zu bewusst anderen Begrifflichkeiten. So ist mit "lebensbegleitender Bildung" explizit ein kritisch-emanzipatorisches Bildungsinteresse formuliert.

Problembereiche sind Übersetzungsschwierigkeiten in verschiedene Sprachen und kulturell unterschiedliche Assoziationen zu bestimmten Begriffen. Weiters werden unterschiedliche Begriffe häufig synonym verwendet. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Vorstellungen davon, was unter lebenslangem Lernen oder ähnlichen Begriffen verstanden wird. Die Definitionen veränderten sich im Laufe der Entwicklung von Konzepten und sind von dahinterstehenden Interessen abhängig.

EU-Definition

Lebenslanges oder lebensbegleitendes Lernen umfasst "alles Lernen während des gesamten Lebens, das der Verbesserung von Wissen, Qualifikationen und Kompetenzen dient und im Rahmen einer persönlichen, bürgergesellschaftlichen, sozialen, bzw. beschäftigungsbezogenen Perspektive erfolgt". Diese bis heute gültige Definition der EU wurde im Dokument "Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen" im Jahr 2001 festgelegt. Als lebenslanges Lernen wird demnach prinzipiell jedes Lernen - formal, non-formal, informell - in allen Lebensphasen - von der Kindheit bis ins Alter - verstanden. Bildungspolitisch werden dann inhaltliche Schwerpunktsetzungen vorgenommen. In den deutschsprachigen Dokumenten wird "lebenslanges Lernen" und "lebensbegleitendes Lernen" synonym verwendet. Aktuell (Stand 2012) ist "lebenslanges Lernen" allerdings häufiger.

Die Anwendung der Begriffe bleibt häufig undeutlich. So wird die Erwachsenenbildung z.B. als Teilaspekt des lebenslangen Lernens gesehen und dennoch wird im "Strukturindikator lebenslanges Lernen" ausschließlich das Lernen der 25-64-Jährigen erfasst.

Definitionen in Österreich

Die österreichische Bildungspolitik hält sich in ihren Aussagen an die Definition der EU. In der aktuellen Strategie zum lebensbegleitenden Lernen LLL:2020 wird daher von einem alle Lernbereiche und Lernformen umfassenden Begriff ausgegangen. Integriert sind strategische Vorhaben in der Ausbildung, in der Erwachsenenbildung, am Arbeitsmarkt, in der sozialen Teilhabe und Integration. In der Bildungspraxis und -forschung findet hingegen der Begriff des "lebenslangen Lernens" häufiger Anwendung.

Im wissenschaftlichen Diskurs wird versucht, andere Blickwinkel einzunehmen, indem z.B. bewusst von lebensbegleitender Bildung gesprochen wird, die weniger beschäftigungsorientiert ausgerichtet sein soll.

Verständnisse in anderen EU-Staaten

Die Verständnisse von lebenslangem Lernen sind in den EU-Staaten unterschiedlich. In Großbritannien mit einem stark dezentralen und wettbewerbsorientierten Bildungssystem gibt es keine offizielle, einheitliche Definition von lebenslangem Lernen. Deutlich ist aber die Ausrichtung an zweckorientiertem Lernen, allgemeine Erwachsenenbildung wird nicht berücksichtigt.

In Frankreich mit einem stark zentralistischen, staatlich regulierten Bildungssystem wird lebenslanges Lernen als "persönliches Recht" der BürgerInnen verstanden, wofür der Staat entsprechende Angebote bereitstellen muss.

Insgesamt zeigt sich eine immer stärkere Zweckorientierung des lebenslangen Lernens an Beschäftigung und Wettbewerb. Diese Entwicklung wurde wesentlich von den programmatischen Ideen der EU, aber auch der OECD vorangetrieben.