Rechtliche grundlagen

Bildung als Gemeinschaftspolitik

1989 begann ein umfassender Demokratisierungs- und Liberalisierungsprozess in Mittel- und Osteuropa mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Europäischen Einigungsprozess. Diese Veränderungen mündeten in einen "Vertrag über eine Europäische Union" (EUV), dem so genannten Vertrag von Maastricht. Der Vertrag trat mit 1. November 1993 in Kraft. Umfassende Änderungen der drei Gründungsverträge waren die Folge. Besonders bedeutend für die Bildungspolitik der EU war die Einführung des Subsidiaritätsprinzips als allgemeiner Grundsatz (Art. 5 EGV), die stärkere Einbindung des Europäischen Parlaments durch das Mitentscheidungsverfahren (Art. 251 EGV) sowie die Ausweitung verschiedener Gemeinschaftspolitiken, unter anderem des Bereiches der Bildung. Derzeit bildet der Vertrag von Lissabon die Rechtsgrundlage der Europäischen Union.

Grundlagen

Subsidiarität in der Bildungspolitik

Die Verträge der Europäischen Union werden im Rahmen von so genannten Regierungskonferenzen zwischen den Mitgliedsstaaten verhandelt. Auf den Vertrag von Maastricht folgte der Vertrag von Amsterdam im Jahr 1999. Mit 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft. Er ist die heute gültige Rechtsgrundlage für das Handeln der Europäischen Union.

Der TITEL XII des Lissaboner Vertrags "Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport" umfasst die Artikel 165 AEUV (ex-Artikel 149 EGV "Allgemeine Bildungspolitik") und 166 AEUV (ex-Artikel 150 "Berufsbildungspolitik") und legt die diesbezüglichen Ziele der Gemeinschaft fest. Der Schwerpunkt der Aktivitäten der Europäischen Union liegt deshalb auf der Erlassung von Förderprogrammen, so genannten Aktionsprogrammen sowie auf koordinierende Tätigkeiten. Die Verantwortung für die Ausgestaltung der Bildungspolitik bleibt grundsätzlich bei den Mitgliedstaaten. Die Gemeinschaft hat lediglich die Aufgabe der Förderung, Unterstützung und Ergänzung (Subsidiaritätsprinzip) unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechtssysteme.

Weitere Informationen

Die Verträge der Europäischen Union online
Die digitalen Versionen der Gründungsverträge, der Verträge von Maastricht und Lissabon stehen im Internet als Download zur Verfügung.
TITEL XII des Lissaboner Vertrags "Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport" (pdf)
Der Vertrag über eine Verfassung für Europa ist als Download im Internet verfügbar. Das PDF gibt Auskunft über Definition und Ziele der Union, Grundrechte, Zuständigkeiten der Union, ihre Organe und Einrichtungen und vieles mehr.
Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung: Bildung, Ausbildung, Jugend
Diese Seite beinhaltet Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung, gegliedert nach verschiedenen Rubriken zum Thema "Bildung, Ausbildung, Jugend".
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Bildung als Gemeinschaftspolitik

1989 begann ein umfassender Demokratisierungs- und Liberalisierungsprozess in Mittel- und Osteuropa mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Europäischen Einigungsprozess. Diese Veränderungen mündeten in einen "Vertrag über eine Europäische Union" (EUV), dem so genannten Vertrag von Maastricht. Der Vertrag trat mit 1. November 1993 in Kraft. Umfassende Änderungen der drei Gründungsverträge waren die Folge. Besonders bedeutend für die Bildungspolitik der EU war die Einführung des Subsidiaritätsprinzips als allgemeiner Grundsatz (Art. 5 EGV), die stärkere Einbindung des Europäischen Parlaments durch das Mitentscheidungsverfahren (Art. 251 EGV) sowie die Ausweitung verschiedener Gemeinschaftspolitiken, unter anderem des Bereiches der Bildung. Derzeit bildet der Vertrag von Lissabon die Rechtsgrundlage der Europäischen Union.

Grundlagen

Subsidiarität in der Bildungspolitik

Die Verträge der Europäischen Union werden im Rahmen von so genannten Regierungskonferenzen zwischen den Mitgliedsstaaten verhandelt. Auf den Vertrag von Maastricht folgte der Vertrag von Amsterdam im Jahr 1999. Mit 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft. Er ist die heute gültige Rechtsgrundlage für das Handeln der Europäischen Union.

Der TITEL XII des Lissaboner Vertrags "Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport" umfasst die Artikel 165 AEUV (ex-Artikel 149 EGV "Allgemeine Bildungspolitik") und 166 AEUV (ex-Artikel 150 "Berufsbildungspolitik") und legt die diesbezüglichen Ziele der Gemeinschaft fest. Der Schwerpunkt der Aktivitäten der Europäischen Union liegt deshalb auf der Erlassung von Förderprogrammen, so genannten Aktionsprogrammen sowie auf koordinierende Tätigkeiten. Die Verantwortung für die Ausgestaltung der Bildungspolitik bleibt grundsätzlich bei den Mitgliedstaaten. Die Gemeinschaft hat lediglich die Aufgabe der Förderung, Unterstützung und Ergänzung (Subsidiaritätsprinzip) unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechtssysteme.

Weitere Informationen

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Die digitalen Versionen der Gründungsverträge, der Verträge von Maastricht und Lissabon stehen im Internet als Download zur Verfügung.



TITEL XII des Lissaboner Vertrags "Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport" (pdf)
Der Vertrag über eine Verfassung für Europa ist als Download im Internet verfügbar. Das PDF gibt Auskunft über Definition und Ziele der Union, Grundrechte, Zuständigkeiten der Union, ihre Organe und Einrichtungen und vieles mehr.



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Diese Seite beinhaltet Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung, gegliedert nach verschiedenen Rubriken zum Thema "Bildung, Ausbildung, Jugend".