Für die Erwachsenenbildung relevante Details der LLL:2020

Das Dokument "LLL:2020 - Strategie zum lebensbegleitenden Lernen in Österreich" wurde im Juli 2011 von der Österreichischen Bundesregierung verabschiedet. In zehn Aktionslinien werden Visionen, der aktuelle Stand und die Vorhaben und Maßnahmen ausgeführt.

Die Aktionslinien verdeutlichen, dass lebensbegleitendes Lernen unterschiedlichste Lernformen in allen Lebensphasen umfasst. Neben Aspekten der Elementar- und Jugendbildung werden auch informelle Lernprozesse und Lernen im Alter thematisiert. In dieser Darstellung werden jene Aktionslinien und Maßnahmen hervorgehoben, die für die Erwachsenenbildung relevant sind.

Benchmarks

Die zur Erfolgsmessung herangezogenen Benchmarks sind in EU-weite Strategien eingebettet. Für diese Darstellung wurden die für die Erwachsenenbildung in Österreich relevanten Benchmarks ausgewählt. Erreicht werden soll bis 2020:

  • Erhöhung der Weiterbildungsteilnahme im ländlichen Raum: in dünn besiedelten Gebieten von 35,7 Prozent (Adult Education Survey 2007) auf mindestens 45 Prozent
  • Erhöhung von Weiterbildungsteilnahmen in der Arbeitszeit für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss von 5,6 Prozent (Adult Education Survey 2007) auf 15 Prozent
  • Erhöhung der Weiterbildungsteilnahmen gemessen im LLL-Strukturindikator von 13,7 Prozent (2010) auf 20 Prozent
  • Etablierung von Qualitätsstandards für Bildungsangebote und für die Qualifikation der TrainerInnen im Bereich der nachberuflichen Bildungsphase bis 2015
  • Implementierung des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) bis 2012, Umsetzung einer Validierungsstrategie zur Anerkennung non-formalen und informellen Lernens bis 2015
  • Steigerung des Anteils an Lehrlingen und LehrabsolventInnen, die die Berufsreifeprüfung ablegen, von rund 2 Prozent (2008) auf 10 Prozent (2020)
  • Senkung des Anteils der 15-24-Jährigen, die sich weder in Beschäftigung noch in Ausbildung befinden, von 7,8 Prozent (2008) auf 6,4 Prozent (2020)

Maßnahmen in den Aktionslinien

Die Aktionslinien drei bis zehn enthalten für die Erwachsenenbildung relevante Maßnahmen:

3. Kostenloses Nachholen von grundlegenden Abschlüssen und Sicherstellung der Grundkompetenzen im Erwachsenenalter…
... durch die budgetäre Absicherung durch Bund und Länder, die Weiterentwicklung bestehender Programme und Beratungen, Qualitätssicherungsmaßnahmen, Vernetzungsinitiativen, TrainerInnenausbildung

4. Ausbau von alternativen Übergangssystemen ins Berufsleben für Jugendliche…
... u.a. durch Qualitätssicherung in der anbieterneutralen Bildungsberatung und Berufsorientierung

5. Maßnahmen zur besseren Neuorientierung in Bildung und Beruf und Berücksichtigung von Work-Life-Balance…
… durch Förderungen nachgefragter Berufsbereiche, innovative Lernzeitmodelle, Verbesserung der Kinderbetreuung, Validierung von non-formal und informell erworbenem Wissen, Initiativen im Hochschulbereich

6. Verstärkung von "Community-Education"-Ansätzen mittels kommunaler Einrichtungen und in der organisierten Zivilgesellschaft…
… durch Anregungen zum Lernen in den Regionen, durch Entwicklung, Stärkung und Implementierung von "Community-Education"-Ansätzen, Maßnahmen für Büchereien, Ausbau und Qualitätsentwicklung für Freiwilligentätigkeiten

7. Förderung lernfreundlicher Arbeitsumgebungen…
… durch Evaluierungen und Adaptierungen von Förderschienen, ein Portfoliosystem zur Dokumentation von Weiterbildungsaktivitäten, Weiterbildungsförderungen für Unternehmen, Weiterentwicklung von Instrumenten (Bildungskarenz)

8. Weiterbildung zur Sicherung der Beschäftigungs- und Wettbewerbsfähigkeit…
… durch Unterstützungen für die allgemeine Erwachsenenbildung v.a. in der Grundbildung, Förderung für Unternehmen, individuelles Bildungskonto, Stipendienwesen in der höheren Berufsbildung außerhalb von Universitäten, Weiterentwicklung und Durchführung von AMS-Maßnahmen, Berufsinformation und -orientierung, besondere Berücksichtigung von niedrig qualifizierten und schlecht in den Arbeitsmarkt integrierten Personen

9. Bereicherung der Lebensqualität durch Bildung in der nachberuflichen Lebensphase…
… durch innovative geragogische Projekte, niederschwellige und barrierefreie Beratung und Angebote, Qualitätsstandards, Grundlagenforschung

10. Verfahren zur Anerkennung non-formal und informell erworbener Kenntnisse und Kompetenzen in allen Bildungssektoren…
… durch die Einrichtung "Qualifikationsverantwortlicher Stellen" im Rahmen des NQR, eine österreichische Validierungsstrategie, die Implementierung von Modellen der Kompetenzbilanzierung, Qualitätssicherung

Fünf Leitlinien, vier Grundprinzipien, acht Schlüsselkompetenzen

Der Strategie zum lebensbegleitenden Lernen liegen fünf Leitlinien, vier Grundprinzipien und acht Schlüsselkompetenzen zugrunde.

Die fünf Leitlinien basieren auf den Ausarbeitungen einer ExpertInnengruppe aus dem Jahr 2007 und haben für alle Aktionslinien Gültigkeit:

  • Lebensphasenorientierung: altersunabhängige und -übergreifende Bildungsprozesse
  • Lernende in den Mittelpunkt stellen: neue Lehr- und Lernformen
  • Life Long Guidance: Bildungs- und Berufsberatung
  • Kompetenzorientierung: Transparenz, Vergleichbarkeit und Anerkennung
  • Förderung der Teilnahme an LLL: Anreiz- und Fördermaßnahmen

Die vier Grundprinzipien sind ebenfalls in allen Aktionslinien zu berücksichtigen:

  • Gender und Diversity soll sich in geschlechtergerechtem Handeln und im Wahrnehmen und Nutzen der Potenziale von Vielfalt zeigen.
  • Chancengerechtigkeit und soziale Mobilität sollen durch die Schaffung von Durchlässigkeiten und die Förderung von Chancengleichheit geschaffen werden.
  • Qualität und Nachhaltigkeit erfordert evidence based policy und Professionalisierung der Lehrenden.
  • Leistungsfähigkeit und Innovation erfordern die marktfördernde Sicherstellung von Transparenz, Standards und Innovationen

Der Erwerb der von der EU empfohlenen acht Schlüsselkompetenzen soll in allen Aktionslinien unterstützt werden.

Steuerung

Die Steuerung und das Monitoring der Strategie erfolgen durch die Einsetzung einer "Task Force" (VertreterInnen von Ministerien) unter Einbeziehung einer "Nationalen Plattform" (SozialpartnerInnen, Länder, Städte, Gemeinden, AkteurInnen aus dem Bildungswesen, WissenschafterInnen). Geplant ist eine kooperative Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure. Die Vorhaben werden in Arbeitspakete, operative Teilziele und Milestones unterteilt, die jährlich überprüft und angepasst werden. 2020 wird die Task Force einen Abschlussbericht vorlegen.

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