Arbeitsverhältnisse

Daniela Holzer, Christoph Straka (2017)

Die forschenden Personen sind die größte und wichtigste Ressource der Erwachsenenbildungswissenschaft, allerdings liegen keine Daten über die Anzahl an Forschenden und deren Arbeitsstätten vor. Aufgrund der Anzahl der Forschungseinrichtungen ist allerdings anzunehmen, dass der außeruniversitäre Bereich am meisten wissenschaftliches Personal beschäftigt, während an den Universitäten die personelle Ausstattung eher gering ist.

 

Die vertragliche und arbeitsrechtliche Basis sind in den Forschungseinrichtungen unterschiedlich gestaltet. In manchen Forschungseinrichtungen sind Kollektivverträge vorhanden. Der größte Teil der Erwachsenenbildungsforschung unterliegt allerdings keinem Kollektivvertrag, sondern beruht auf den allgemeinen Arbeitsrechten und eventuell vorhandenen betrieblichen Regelungen. Insgesamt nehmen aber prekäre Arbeitsbedingungen insbesondere hinsichtlich der Langfristigkeit und Planbarkeit einer wissenschaftlichen Berufstätigkeit eher zu.

 

Arbeitsrechtliche und vertragliche Basis an Universitäten

An den österreichischen Universitäten haben sich die Arbeitsbedingungen seit der Umsetzung des Universitätsgesetzes 2002 grundlegend verändert und eher verschärft. Auslaufend sind noch einzelne WissenschaftlerInnen auf der Basis des Beamten- und Vertragsbedienstetengesetzes unbefristet als Bundesbedienstete beschäftigt. Seit 2004 sind alle neu hinzukommenden MitarbeiterInnen Angestellte der jeweiligen Universitäten und seit 2009 ist für diese ein eigener Kollektivvertrag in Kraft, der ergänzend zum Universitätsgesetz die Personalagenden regelt. Die Universitäten haben aber prinzipiell weitreichende Möglichkeiten beispielsweise bei der Festlegung, wieviel Personal befristet oder unbefristet beschäftigt werden soll. Universitäten handhaben dies äußerst unterschiedlich. Sie sind dabei teilweise an jeweils einzeln ausverhandelte und sehr divergierende Leistungsvereinbarungen mit dem Bund gebunden, verfolgen aber unabhängig davon auch eigenen Strategien. Insgesamt ist allerdings eine massive Zunahme befristeter Beschäftigungen ohne langfristige Perspektive wahrzunehmen (vgl. Baierl 2016, S. 45).

 

Die derzeit zunehmenden befristeten Beschäftigungsverhältnisse sind zumeist auf 2-6 Jahre limitiert. Befristet sind insbesondere Dissertationsstellen, einzelne post-doc-Stellen und Projektstellen, die aus Drittmitteln finanziert werden. Aber auch Professuren sind zuweilen entweder grundsätzlich oder vorläufig befristet. Im Kollektivvertrag ist geregelt, dass nur in bestimmten Fällen mehrere Befristungen direkt aufeinander folgen dürfen. Diese eigentlich zum Schutz gedachte Regelung, um prekäre und unsichere Aneinanderreihungen bis ins höhere Alter zu verhindern, verkehrt sich derzeit eher ins Gegenteil: Entweder muss die Universität verlassen werden oder es wird eine Zwangspause von einem halben Jahr bis zu zwei Jahren verordnet.

 

Unbefristete und damit längerfristige Anstellungen sind auf der Ebene der Professuren weiterhin üblich. Einer Berufung auf eine Professur geht allerdings bereits ein langer Karriereweg auf anderen Positionen voran, der meist mit ein- oder mehrmaligem Wechsel der Universität verbunden ist. Die Beschäftigungskategorien Senior Lecturer und Senior Scientist sind ebenfalls in vielen Fällen, oft nach Erfüllung bestimmter Leistungen, unbefristet. Solche Stellen sind aber nicht sehr weit verbreitet. Ein weiterer Beschäftigungstypus sind die Assistenz- bzw. Assoziierten Professuren. Diese sind als Laufbahnstellen ähnlich den angelsächsischen Tenure Tracks konzipiert. Nach Erfüllung bestimmter Leistungen, meist ist die Habilitation eine Bedingung, ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorgesehen. Diese Stellen sind rar, aber hinsichtlich der Forschungsfreiheiten und der Langfristigkeit sehr attraktiv. Im deutschen Universitätssystem steht beispielsweise kein ähnliches Modell zur Verfügung.

Arbeitsrechtliche und vertragliche Basis in der außeruniversitären Erwachsenenbildungsforschung

In der außeruniversitären Erwachsenenbildungsforschung ist die arbeitsrechtliche und vertragliche Basis äußerst vielgestaltig. Abhängig von der Rechtsform und der Trägerschaft kommen unterschiedliche Regelungen zur Anwendung.

 

Der größte Teil der außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist in keinen Kollektivvertrag eingebunden. Dies bedeutet, dass die arbeitsrechtlichen Grundgesetze, wie beispielsweise Angestelltengesetz, Arbeitszeitgesetz oder Arbeitsverfassungsgesetz gelten, eventuell ergänzt durch weitere betriebliche Vereinbarungen. Insbesondere kleinere Einrichtungen und solche ohne Betriebsrat können jedoch keine Betriebsvereinbarungen im eigentlichen Sinn treffen, was betriebliche Regelungen erschwert. Fehlende Kollektivverträge erfordern zudem jeweils betriebseigene oder einzelvertragliche Verhandlungen von Gehaltserhöhungen etc.

 

Für jene Einrichtungen, in denen Kollektivverträge gelten, kommen unterschiedliche Verträge zur Anwendung. Spezifische forschungsbezogene Kollektivverträge gibt es beispielsweise einrichtungsspezifisch für die Österreichische Akademie der Wissenschaften oder unter der Bezeichnung „Außeruniversitäre Forschung“ für technik- und wirtschaftsorientierte Forschung. Diese sind aber für die Erwachsenenbildungsforschung kaum relevant. Wenn Forschung eine Teilaufgabe einer Einrichtung ist, gelangt – wenn vorhanden – der jeweilig für diese Einrichtung gültige Kollektivvertrag zur Anwendung, beispielsweise der „Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen – BABE“.

Rahmenbedingungen und Gehälter

Rahmenbedingungen und Gehälter von wissenschaftlich Tätigen variieren wiederum gemäß den arbeitsvertraglichen und betrieblichen Bedingungen stark. In der außeruniversitären Forschung mit den geringen kollektivvertraglichen Regelungen hängen die strukturellen Arbeitsbedingungen und Gehälter davon ab, ob und wie die jeweilige Einrichtung eigene Regelungen geschaffen hat, die sich eventuell an anderen Regelungen orientieren. Arbeitszeitregelungen, Bildungsfreistellungen, Reisekostenersätze, Freizeitregelungen oder Gehälter und Gehaltssteigerungen sind einrichtungsspezifisch oder gar nicht geregelt, beruhen teilweise sogar eher auf einem Usus. In spezifischen Förderschienen sind allerdings zumindest bestimmte Gehaltseinstufungen geregelt. So sieht der Wissenschaftsfonds (FWF) beispielsweise für geförderte Projekte bestimmte Personalkostensätze vor, falls keine anderen kollektivvertraglichen oder betriebseigenen Regelungen vorliegen. Hingegen sind an den Universitäten und anderen Hochschulen kollektivvertragliche oder gesetzliche Regelungen fixiert.

 

Die Gehälter in der Erwachsenenbildungsforschung variieren je nach Qualifikationsstufe, je nach vertraglichen oder betrieblichen Regelungen und je nach Berufsdauer vermutlich sehr breit. Genaue Daten über Gehälter und Einkommensverteilungen liegen allerdings nicht vor. Die Gehaltstabellen für die Universitäten sind hingegen öffentlich zugänglich und hier reichen die monatlichen Brutto-Gehälter im wissenschaftlichen Bereich von rund 2.500,- EUR bis zu über 6.000,- EUR (nach langjähriger Berufstätigkeit) für Vollzeittätigkeit (40 Stunden). Eventuelle Überzahlungen sind nur bei Professuren üblich. Die Gehaltssätze des Wissenschaftsfonds (FWF) reichen von monatlich brutto rund 2.000,- (30 Stunden) bis rund 4.000,- (höchster Satz bei 40 Stunden).

 

Neben den gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen sind für die Arbeitsbedingungen vor allem relevant, dass im Wissenschaftsbereich eine hohe Leistungserwartung vorhanden ist. Mehrleistungen werden daher vielfach erwartet bzw. haben viele WissenschaftlerInnen einen entsprechend hohen Leistungsethos bereits verinnerlicht. Diese und weitere „atmosphärische“ Arbeitsbedingungen sind aber von der Kultur und dem Führungsstil in der jeweiligen Einrichtung oder Abteilung abhängig.

Zunahme prekärer Bedingungen

Die Möglichkeiten wissenschaftlicher Berufstätigkeit haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Wesentlich sind die Veränderungen an den Universitäten und die zunehmende Bedeutung von Forschungsförderungen. An den Universitäten hat sich Situation insbesondere für längerfristige wissenschaftliche Karrierewege tendenziell verschlechtert. Aufgrund der eher zunehmenden Möglichkeiten der Forschungsfinanzierung über diverse Fördertöpfe sind aber drittmittelfinanzierte Projektstellen innerhalb und außerhalb der Universitäten entstanden.

 

Der Einstieg in universitäre wissenschaftliche Karrierewege war nie ein leichter und immer schon von einer Vielzahl an Brüchen, Herausforderungen und auch Zumutungen wie beispielsweise erzwungenen Ortswechseln oder überproportionaler Leistungsbereitschaft gekennzeichnet. Aktuell zeichnet sich aber eine zunehmende Prekarisierung ab: Die Universitäten strukturieren ihr Personal vermehrt in Richtung einer großen Zahl an befristeten Stellen, zumeist ohne oder nur mit kurzfristiger Verlängerungsmöglichkeit. Auch wenn im Unterschied zu Deutschland in Österreich weiterhin mehr dauerhafte Karrierewege vorhanden sind und die Befristungen nicht ganz so kurz sind, so sind doch die Möglichkeiten einer dauerhaften Berufstätigkeit nur sehr Wenigen vorbehalten. Eine Verschärfung besteht zudem darin, dass zwar erste Einstiege und einige Jahre wissenschaftlicher Berufstätigkeit ermöglicht werden, eine große Zahl hervorragend qualifizierter WissenschaftlerInnen dann aber den Beruf verlassen (müssen) oder zu einer Art nomadisierendem Berufsleben mit ständigen Universitätswechseln gezwungen werden. Mit zunehmendem Alter und Qualifikation wird dies allerdings nicht nur subjektiv immer schwieriger, sondern auch strukturell immer unwahrscheinlicher.

 

In der außeruniversitären Forschung sind längerfristige Berufstätigkeiten zwar prinzipiell möglich. Die Forschungen sind aber projektbezogen befristet und daher birgt das ständige Bemühen um eine Finanzierung eine hohe Unsicherheit und damit wiederum prekäre Aussichten.

Weitere Informationen

Links

Literatur

  • Baierl, Andreas (2016): Neue Wissenschaftskarrieren. Familiale und berufliche Perspektiven von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. ÖIF Working Paper Nr. 86. Wien.
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  • Österreichischer Wissenschaftsrat (Hrsg.): Wissenschaftliche Karriere und Partizipation. Wege und Irrwege. Tagungsband 2011.
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Zitierhinweis: Dossier "Wissenschaft und Forschung in der Erwachsenenbildung", Text CC BY 4.0 Daniela Holzer, Karin Gugitscher und Christoph Straka (2017), auf www.erwachsenenbildung.at