Der Kopenhagen-Prozess

Mit Beiträgen von Birgit Aschemann, Rainer Schabereiter und Sylvia Amann. Redaktion: CONEDU | CC BY 4.0 Aschemann 2016/2018, Schabereiter 2022

Der Kopenhagen-Prozess bezeichnet die Entwicklung einer engeren europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Eine Abschlusserklärung der europäischen BildungsministerInnen bei der Konferenz von Kopenhangen bildete dazu den Auftakt.

Im November 2002, zwei Jahre nach dem Memorandum über Lebenslanges Lernen, verabschiedeten 31 europäische BildungsministerInnen die Abschlusserklärung der Konferenz von Kopenhagen zur engeren europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf Grundlage des Gipfels in Lissabon. Diese bildete den Auftakt zum sogenannten Kopenhagen-Prozess mit folgenden  Zielsetzungen:

  • Kooperationen und Mobilitäten stärken und ausbauen,
  • Transparenz von beruflicher Aus- und Weiterbildung fördern,
  • Informationsaustausch auf allen Ebenen stärken,
  • Vergleichbarkeit, Transferierbarkeit, und Anerkennung von Kompetenzen und /oder Qualifikationen mittels Referenz-Niveaus und eines Credit-Transfer-Systems fördern,
  • Sozialpartner verstärkt einbinden,
  • Prinzipien zur Validierung non formalen und informellen Lernens etablieren,
  • Kooperation in der Qualitätssicherung fördern,
  • pädagogische Bedürfnisse von LehrerInnen/AusbildnerInnen beachten.

 

Kerninhalte der Umsetzung der Ziele von Kopenhagen waren:

  • die Einführung eines Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET)
  • die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards für Europa sowie
  • die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen, um die Mobilität in Europa zu erleichtern.

 

Die vorerst zweijährliche Überprüfung der Zielerreichung basiert auf der Offenen Methode der Koordinierung (OMK).

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