berufsreifeprüfung

Die mit der Berufsreifeprüfung (kurz: BRP) erworbenen Berechtigungen entsprechen - im Gegensatz zur Studienberechtigungsprüfung - jenen einer normalen Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura). Die erfolgreich absolvierte BRP ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs. Ein Studienwechsel ist jederzeit möglich und ermöglicht die Einstufung in den gehobenen Dienst im Bundesdienst. Das Modell Berufsmatura - Lehre mit Berufsreifeprüfung - (eine Kombination von Lehre und BRP) ermöglicht Lehrlingen die Vorbereitung auf die BRP begleitend zur Lehre.

Zulassungsbedingungen

Voraussetzung, um zur BRP zugelassen zu werden, ist eine erfolgreich absolvierte

  • Lehrabschlussprüfung oder
  • Facharbeiterprüfung gemäß dem land- und forstwirtschaftlichen    Berufsausbildungsgesetz oder
  • land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung oder
  • mindestens dreijährige mittlere Schule oder
  • mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz oder
  • mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung zum medizinisch-technischen Fachdienst und zum Sanitätshilfdienst oder
  • Meisterprüfung gemäß der Gewerbeordnung oder
  • Befähigungsprüfung gemäß der Gewerbeordnung oder
  • Personen mit Dienstprüfung bzw. Grundausbildung gemäß Beamtendienstgesetz oder Vertragsbedienstetengesetz (mindestens dreijährige Dienstzeit nach dem 18. Lebensjahr) oder
  • erfolgreicher Abschluss des III. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule oder einer 3. Klasse einer höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung (jeweils mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit) oder
  • erfolgreicher Abschluss des 4. Semesters einer als Schule für Berufstätige geführten Sonderform der unter vorigem Punkt genannten Schularten.
  • Alter: Die erste Teilprüfung darf nicht vor dem vollendeten 15. Lebensjahr, die letzte Teilprüfung nicht vor dem vollendeten 19. Lebensjahr abgelegt werden.

Ansuchen um Zulassung

  • Das BRP-Zulassungsansuchen ist an einer öffentlichen höheren Schule einzubringen.

Prüfungen

Teilprüfungen können an anerkannten EB-Einrichtungen abgelegt werden. Über die jeweilige Anrechenbarkeit sollten Sie sich vorab informieren (siehe Prüfungsvorbereitung).
Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen. Drei Teilprüfungen können schon während der unter "Zulassungsbedingungen" genannten Ausbildungsgängen absolviert werden:

  • Deutsch (fünfstündige schriftliche Klausurarbeit und mündliche Prüfung die aus der Präsentation und Diskussion der schriftlichen Prüfung besteht;  Anforderungen: Reifeprüfung einer höheren Schule)
  • Mathematik (vierstündige schriftliche Klausurarbeit; Anforderungen: Reifeprüfung einer höheren Schule)
  • Lebende Fremdsprache (nach Wahl eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit oder eine mündliche Prüfung; Anforderungen: Reifeprüfung einer höheren Schule)
  • Fachbereich:
    1. fünfstündige schriftliche Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten (erlernter oder tatsächlich ausgeübter Beruf) und eine diesbezügliche mündliche Prüfung mit dem Ziel einer Auseinandersetzung auf höherem Niveau) oder
    2. an Stelle der fünfstündigen schriftlichen Klausurarbeit kann eine projektorientierte Arbeit (einschließlich Präsentation und Diskussion) auf höherem Niveau treten.

Details dazu im Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung.
Die Prüfung zur Lebenden Fremdsprache oder zum Fachbereich entfällt für Personen mit Zertifikaten und beruflichen Abschlüssen (Prüfungen), die in der Verordnung zur Berufsreifeprüfung und der Änderung zur Verordnung angeführt sind.

Prüfungsvorbereitung

  • Die Vorbereitung auf die Prüfung kann im Selbststudium, im Fernstudium oder im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen (Erwachsenenbildungsinstitutionen, Schulen für Berufstätige, Schulen im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit) erfolgen.
  • Wenn Vorbereitungslehrgänge an anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung besucht werden (derzeit sind es Berufsförderungsinstitute, Volkshochschulen, WIFI und LFI), können bis zu drei Prüfungen (eine Prüfung muss jedenfalls an einer höheren Schule abgelegt werden) dort abgelegt werden, sofern die Kurse vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur als gleichwertig anerkannt wurden. Bei allen anderen - auch privaten - Anbietern muss die Prüfung vor der  schulischen Prüfungskommission abgelegt werden, dasselbe gilt bei einer Prüfungsvorbereitung im Selbststudium.
  • Wenn mehrere Prüfungen vor der Prüfungskommission abgelegt werden, müssen die Prüfungsfächer dem jeweiligen Schultyp der Prüfungsschule entsprechen. An anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung können die Prüfungsfächer aus Lehrplänen verschiedener Schultypen kombiniert werden.
  • Ab 1.2.2010 gilt für anerkannte Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung für die im § 8 Abs. 1 des Berufsreifeprüfungsgesetzes angeführten Rechtsträger die Berufsreifprüfungsvurriculaverornung.

Dauer

je nach Vorbildung ein bis zwei Jahre.

Stipendienbezug

Für die Vorbereitung auf die BRP ist kein Stipendienbezug möglich. In einzelnen Bundesländern werden jedoch von den Ländern bzw. den Arbeiterkammern sowie dem BMWA gemeinsam mit den Wirtschaftskammern Subjektförderungen gewährt (Auskünfte darüber erteilen die unten abrufbaren Einrichtungen der Erwachsenenbildung bzw. steht dazu ein Online-Abfrageformular auf www.kursfoerderung.at zur Verfügung).

Kostengünstige Angebote bzw. Ermäßigungen und Freiplätze gibt es in vom bm:ukk, Abteilung Erwachsenenbildung geförderten Projekten. Diese Vorbereitungskurse sollen ab 2011 kostenfrei sein und im Rahmen des Bund-Länder-Fördermodells finanziert werden.


Angebote an Schulen für Berufstätige sowie im Rahmen des Modells Berufsmatura - Lehre mit Reifeprüfung - sind kostenlos.

Ergänzungsprüfungen

Je nach Universitätsstudium kann - im Gegensatz zur SBP - das nachträgliche Ablegen von Ergänzungsprüfungen notwendig sein. So muss für das Studium der Rechtswissenschaften beispielsweise das sogenannte "Latinum" absolviert werden, dasselbe gilt etwa auch für Medizin.

Vorbereitungskurse und Beratung

Suchen Sie nach aktuellen Anbietern in unserer Datenbank.

Weitere Angebote im Rahmen des Förderprogramms des bm:ukk, Abteilung Erwachsenenbildung

Weitere Informationen

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Die mit der Berufsreifeprüfung (kurz: BRP) erworbenen Berechtigungen entsprechen - im Gegensatz zur Studienberechtigungsprüfung - jenen einer normalen Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura). Die erfolgreich absolvierte BRP ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs. Ein Studienwechsel ist jederzeit möglich und ermöglicht die Einstufung in den gehobenen Dienst im Bundesdienst. Das Modell Berufsmatura - Lehre mit Berufsreifeprüfung - (eine Kombination von Lehre und BRP) ermöglicht Lehrlingen die Vorbereitung auf die BRP begleitend zur Lehre.

Zulassungsbedingungen

Voraussetzung, um zur BRP zugelassen zu werden, ist eine erfolgreich absolvierte

  • Lehrabschlussprüfung oder
  • Facharbeiterprüfung gemäß dem land- und forstwirtschaftlichen    Berufsausbildungsgesetz oder
  • land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung oder
  • mindestens dreijährige mittlere Schule oder
  • mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz oder
  • mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung zum medizinisch-technischen Fachdienst und zum Sanitätshilfdienst oder
  • Meisterprüfung gemäß der Gewerbeordnung oder
  • Befähigungsprüfung gemäß der Gewerbeordnung oder
  • Personen mit Dienstprüfung bzw. Grundausbildung gemäß Beamtendienstgesetz oder Vertragsbedienstetengesetz (mindestens dreijährige Dienstzeit nach dem 18. Lebensjahr) oder
  • erfolgreicher Abschluss des III. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule oder einer 3. Klasse einer höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung (jeweils mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit) oder
  • erfolgreicher Abschluss des 4. Semesters einer als Schule für Berufstätige geführten Sonderform der unter vorigem Punkt genannten Schularten.
  • Alter: Die erste Teilprüfung darf nicht vor dem vollendeten 15. Lebensjahr, die letzte Teilprüfung nicht vor dem vollendeten 19. Lebensjahr abgelegt werden.

Ansuchen um Zulassung

  • Das BRP-Zulassungsansuchen ist an einer öffentlichen höheren Schule einzubringen.

Prüfungen

Teilprüfungen können an anerkannten EB-Einrichtungen abgelegt werden. Über die jeweilige Anrechenbarkeit sollten Sie sich vorab informieren (siehe Prüfungsvorbereitung).
Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen. Drei Teilprüfungen können schon während der unter "Zulassungsbedingungen" genannten Ausbildungsgängen absolviert werden:

  • Deutsch (fünfstündige schriftliche Klausurarbeit und mündliche Prüfung die aus der Präsentation und Diskussion der schriftlichen Prüfung besteht;  Anforderungen: Reifeprüfung einer höheren Schule)
  • Mathematik (vierstündige schriftliche Klausurarbeit; Anforderungen: Reifeprüfung einer höheren Schule)
  • Lebende Fremdsprache (nach Wahl eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit oder eine mündliche Prüfung; Anforderungen: Reifeprüfung einer höheren Schule)
  • Fachbereich:
    1. fünfstündige schriftliche Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten (erlernter oder tatsächlich ausgeübter Beruf) und eine diesbezügliche mündliche Prüfung mit dem Ziel einer Auseinandersetzung auf höherem Niveau) oder
    2. an Stelle der fünfstündigen schriftlichen Klausurarbeit kann eine projektorientierte Arbeit (einschließlich Präsentation und Diskussion) auf höherem Niveau treten.

Details dazu im Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung.
Die Prüfung zur Lebenden Fremdsprache oder zum Fachbereich entfällt für Personen mit Zertifikaten und beruflichen Abschlüssen (Prüfungen), die in der Verordnung zur Berufsreifeprüfung und der Änderung zur Verordnung angeführt sind.

Prüfungsvorbereitung

  • Die Vorbereitung auf die Prüfung kann im Selbststudium, im Fernstudium oder im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen (Erwachsenenbildungsinstitutionen, Schulen für Berufstätige, Schulen im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit) erfolgen.
  • Wenn Vorbereitungslehrgänge an anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung besucht werden (derzeit sind es Berufsförderungsinstitute, Volkshochschulen, WIFI und LFI), können bis zu drei Prüfungen (eine Prüfung muss jedenfalls an einer höheren Schule abgelegt werden) dort abgelegt werden, sofern die Kurse vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur als gleichwertig anerkannt wurden. Bei allen anderen - auch privaten - Anbietern muss die Prüfung vor der  schulischen Prüfungskommission abgelegt werden, dasselbe gilt bei einer Prüfungsvorbereitung im Selbststudium.
  • Wenn mehrere Prüfungen vor der Prüfungskommission abgelegt werden, müssen die Prüfungsfächer dem jeweiligen Schultyp der Prüfungsschule entsprechen. An anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung können die Prüfungsfächer aus Lehrplänen verschiedener Schultypen kombiniert werden.
  • Ab 1.2.2010 gilt für anerkannte Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung für die im § 8 Abs. 1 des Berufsreifeprüfungsgesetzes angeführten Rechtsträger die Berufsreifprüfungsvurriculaverornung.

Dauer

je nach Vorbildung ein bis zwei Jahre.

Stipendienbezug

Für die Vorbereitung auf die BRP ist kein Stipendienbezug möglich. In einzelnen Bundesländern werden jedoch von den Ländern bzw. den Arbeiterkammern sowie dem BMWA gemeinsam mit den Wirtschaftskammern Subjektförderungen gewährt (Auskünfte darüber erteilen die unten abrufbaren Einrichtungen der Erwachsenenbildung bzw. steht dazu ein Online-Abfrageformular auf www.kursfoerderung.at zur Verfügung).

Kostengünstige Angebote bzw. Ermäßigungen und Freiplätze gibt es in vom bm:ukk, Abteilung Erwachsenenbildung geförderten Projekten. Diese Vorbereitungskurse sollen ab 2011 kostenfrei sein und im Rahmen des Bund-Länder-Fördermodells finanziert werden.


Angebote an Schulen für Berufstätige sowie im Rahmen des Modells Berufsmatura - Lehre mit Reifeprüfung - sind kostenlos.


Ergänzungsprüfungen

Je nach Universitätsstudium kann - im Gegensatz zur SBP - das nachträgliche Ablegen von Ergänzungsprüfungen notwendig sein. So muss für das Studium der Rechtswissenschaften beispielsweise das sogenannte "Latinum" absolviert werden, dasselbe gilt etwa auch für Medizin.

Vorbereitungskurse und Beratung

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