Abschlüsse anerkennen lassen

Stempel und Stempelaufdruck mit "Anerkannt!"

Sie haben außerhalb von Österreich einen Beruf erlernt oder Ihre (Schul-)Ausbildung abgeschlossen? Jetzt möchten Sie in Österreich in Ihrem erlernten Beruf arbeiten? Dafür müssen Ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen und Bildungs-Abschlüsse offiziell anerkannt werden. Hier finden Sie Informationen, wie das funktioniert, wer dafür zuständig ist und wer Sie dazu beraten kann.

Inhalt

Warum muss ich meine berufliche Ausbildung anerkennen lassen?

In Österreich sind einige Berufe reglementiert. Das heißt, um in diesen Berufen arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte Qualifikationen nachweisen. Auf der Website des Wirtschaftsministeriums finden Sie eine Liste dieser sogenannten reglementierten Gewerbe. Eine Anerkennung ist ebenfalls notwendig, wenn Sie selbstständig tätig sein möchten.

 

Auf der Website Berufsanerkennung in Österreich erfahren Sie in sechs verschiedenen Sprachen, wer für die Anerkennung zuständig ist. Auf dieser Website können Sie sich auch informieren, ob eine formale Anerkennung überhaupt notwendig und möglich ist. Dafür sind folgende Angaben nötig:

  • Wofür möchten Sie sich die Qualifikation anerkennen lassen?
  • Welchen Beruf möchten Sie sich anerkennen lassen?
  • Wo haben Sie den Beruf erlernt?

Welchen Abschluss kann ich anerkennen lassen?

Es gibt unterschiedliche formale Bildungsabschlüsse, die in Österreich anerkannt werden. Nostrifikation, Nostrifizierung, Anerkennung oder Gleichhaltung? Für die Anerkennung werden je nach Abschluss unterschiedliche Begriffe verwendet:

  • Berufszulassung bzw. berufliche Anerkennung braucht es für reglementierte Berufe.
  • Gleichhaltung eines Lehrabschlusses ist die offizielle Gleichsetzung einer beruflichen Ausbildung mit einer österreichischen Lehre.
  • Bewertung und Anerkennung eines Schulabschlusses oder einer Reifeprüfung sind zwei Stufen im Prozess der Anerkennung auf Matura-Niveau.
  • Nostrifikation ist die Anerkennung eines Abschlusses an einer Hochschule (z.B. Universität oder Fachhochschule).

Berufszulassung bzw. berufliche Anerkennung

Die formale Anerkennung beruflicher Qualifikationen ist nur in reglementierten Berufen möglich. Reglementiert heißt, dass Sie einen bestimmten Beruf in Österreich nur ausüben können, wenn Sie eine bestimmte Qualifikation dafür nachweisen. Das Wirtschaftsministerium bietet eine Liste der reglementierten Berufe. Abhängig von der Art der reglementierten Berufe gibt es folgende Formen der beruflichen Anerkennung:
  • Anerkennung bzw. Gleichhaltung von Berufsqualifikationen durch den Vergleich mit österreichischen Qualifikationsanforderungen
  • Automatische Anerkennung auf Grundlage entsprechender Ausbildungserfahrungen
  • Anzeige grenzüberschreitender Dienstleistungen (wenn die Tätigkeit nur vorübergehend ausgeübt und keine Niederlassung in Österreich angestrebt wird)

Gleichhaltung eines Lehrabschlusses

Gleichhaltung bedeutet, dass Ihre beruflichen Qualifikationen formal anerkannt und mit einer Lehre in Österreich gleichgesetzt werden. Dazu müssen Sie Ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten bzw. Ihre Berufserfahrung nachweisen. Falls es große Unterschiede zwischen Ihrer Ausbildung und der österreichischen Lehrausbildung in Ihrem Beruf gibt, können Sie eine Ergänzungsprüfung ablegen. Österreich hat mit Deutschland, Ungarn und Südtirol Berufsbildungsabkommen, die eine Gleichhaltung erleichtern. Den Antrag zur Gleichhaltung finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums.

Bewertung und Anerkennung eines Schul- oder Reifezeugnisses

Haben Sie außerhalb von Österreich die Reifeprüfung abgelegt, können Sie Ihr Zeugnis zunächst bewerten lassen. Eine ausgestellte Bewertung hilft Ihnen bei der Arbeitsplatzsuche, ersetzt aber nicht die Anerkennung bzw. Nostrifizierung Ihres Reifezeugnisses. Um mit einem Hochschulstudium in Österreich beginnen zu können, muss Ihr Reifezeugnis als gleichwertig mit österreichischen Reifezeugnissen anerkannt werden. Bei größeren Abweichungen können Sie Ergänzungsprüfungen ablegen. Nähere Informationen zur Bewertung und Anerkennung bzw. Nostrifikation eines Schulzeugnisses oder Reifezeugnisses finden Sie beim österreichischen Bildungsministerium.

Anerkennung eines Hochschulabschlusses

Sie haben außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz ein Hochschulstudium abgeschlossen? Jetzt möchten Sie einen Beruf ergreifen, der  laut Gesetz einen österreichischen Studienabschluss erfordert? Dann müssen Sie eine Nostrifizierung Ihres Abschlusses beantragen. Sie müssen zunächst nachweisen, dass die Anerkennung für die Berufsausübung notwendig ist. Österreich hat mit manchen Ländern Verträge, die die Gleichwertigkeit der Studienabschlüsse garantieren. In diesem Fall ist keine Nostrifizierung notwendig und die Behörden müssen nur die Gleichwertigkeit feststellen. Alle notwendigen Informationen zur Nostrifizierung bzw. Feststellung der Gleichwertigkeit eines akademischen Abschlusses bietet das österreichische Bildungsministerium.

Was brauche ich, um mir meinen Abschluss anerkennen zu lassen?

Welche Dokumente Sie für die Anerkennung Ihres Abschlusses brauchen, erklärt Ihnen die für Sie zuständige Stelle. Meistens werden Zeugnisse und Ausbildungsnachweise in deutscher Übersetzung benötigt. Diese Übersetzung muss von einem/r gerichtlich beeideten Übersetzer/-in ausgestellt sein. Können Sie kein Zeugnis vorweisen, informieren Sie sich bei den unten gelisteten Beratungsstellen, welche Möglichkeiten zur Anerkennung Sie trotzdem haben.

Online-Formulare

Im Online-Formular zur Bestandsaufnahme können Sie nach einer Anmeldung Ihre Dokumente hochladen. Sie erhalten danach eine Einschätzung, was Sie für die Anerkennung Ihres Abschlusses in Österreich noch brauchen.

In der Online-Abfrage zur Berufsanerkennung erfahren Sie, ob eine offizielle Anerkennung Ihres Berufs für Sie überhaupt nötig ist. Die Abfrage informiert Sie auch, welche Stelle in Ihrem Bundesland für die Anerkennung zuständig ist.

Wo bekomme ich Beratung zur Anerkennung?

Ist eine Anerkennung für Sie notwendig? Wie läuft eine Anerkennung ab? Sie können direkt zu der Stelle gehen, die für die jeweilige Anerkennung zuständig ist. Oder Sie lassen sich von einer Anlaufstelle für Anerkennung (AST) beraten und durch den Prozess der Anerkennung begleiten.

Anerkennungsberatung im Hochschulbereich

Das österreichische ENIC NARIC (National Academic Recognition Information Centre) ist die offizielle Anlauf- und Kontaktstelle für alle grenzüberschreitenden Anerkennungsfragen im Hochschulbereich.

Anerkennungsberatung im BMBWF

Auf dieser Seite des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung erhalten Sie die wichtigsten Informationen über die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und Zeugnisse sowie Kontakt und Zeiträume für eine persönliche Beratung.

Anlaufstellen zur Anerkennungsberatung (AST)

Die Anlaufstellen beraten Sie zu allen Fragen rund um die Anerkennung. Sie kümmern sich auch um die Weiterleitung Ihrer Diplome und Zeugnisse. Bei Bedarf begleitet Sie die Anlaufstelle während des gesamten Anerkennungsprozesses. Die Beratung vor Ort wird mehrsprachig angeboten. Insgesamt gibt es fünf Standorte der AST in Österreich. Zwei Beratungsstellen sind in Wien und jeweils eine in Linz, Innsbruck und Graz.

 

Zum Angebot der Anlaufstellen zählen:

  • mehrsprachige, kostenlose Anerkennungsberatung
  • Abklärung, ob eine formale Anerkennung notwendig bzw. möglich ist
  • Einholen beglaubigter Übersetzungen von Diplomen, Zeugnissen und anderen Unterlagen
  • Weiterleitung von Diplomen/Zeugnissen an eine Bewertungsstelle
  • bei Bedarf, Begleitung im gesamten Anerkennungsverfahren
  • Informationen über weiterführende Bildungs- und Beratungsmöglichkeiten

 

Folgende Anlaufstellen gibt es in Österreich:

Gibt es finanzielle Unterstützung bei der Anerkennung?

Bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen können Kosten anfallen. Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) ermöglicht die Rückerstattung der Kosten für:

  • die Ausstellung von Anerkennungsbescheiden
  • die Ausstellung von Bewertungsgutachten
  • Verwaltungsabgaben
  • Übersetzungskosten

 

In jedem Bundesland betreibt der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) ein Integrationszentrum. Dort können Sie sich über die finanzielle Unterstützung bei der Anerkennung informieren.

Wie kann ich meine Qualifikationen innerhalb der EU nachweisen?

Innerhalb der EU wurden gemeinsame Instrumente ausgearbeitet, die Abschlüsse vergleichbar machen:

Europass

Mit dem Europass können Sie Ihre Fähigkeiten und Kompetenzen klar und einheitlich darstellen und so sichtbar machen. Er beinhaltet vier Dokumente: Lebenslauf, Mobilitätsnachweis, Zeugniserläuterung und Diplomzusatz.

Mobilitätsnachweis

Der Mobilitätsnachweis dokumentiert Lernerfahrungen, die Sie im Aus- oder Inland im Rahmen eines Auslandssemesters oder Praktikums gemacht haben.

Zeugniserläuterung

Mit der Zeugniserläuterung (oder Certificate Supplement) können Sie Ihren Ausbildungsweg und ihre dabei erworbenen Kompetenzen beschreiben. Außerdem zeigt die Zeugniserläuterung mögliche Berufsfelder und Zugangsberechtigungen zu weiteren Ausbildungen für Sie auf.

Diploma Supplement - Diplomzusatz

Der Diplomzusatz (oder Diploma Supplement) ist ein Dokument, das dem Hochschulabschluss beigefügt wird. Er beinhaltet detaillierte Angaben über Ihren erworbenen Hochschulabschluss. Darin wird Ihr individueller Studienverlauf übersichtlich und international vergleichbar dargestellt. Ebenso das Hochschul- und Studiensystem, in dem Sie studiert haben.

ECTS

ECTS ist das Europäische System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (European Credit Transfer and Accumulation System). Dieses Punktesystem macht Studienleistungen transparent und vergleichbar. Dadurch erleichtert ECTS die Anrechnung Ihrer Studienleistungen. ECTS-Punkte ergeben sich aus dem geschätzten Arbeitsaufwand, den durchschnittliche Studierende für die Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen, Module usw. brauchen.

 

Mehr Infos: Die Europäische Union bietet Hintergrundinformationen zur Anerkennung von Diplomen, Prüfungszeugnissen und Befähigungsnachweisen innerhalb der EU.