Studienberechtigungsprüfung - Studieren ohne Matura

Treppenaufgang zur Universitätsbibliothek Graz.Foto: Pixabay Lizenz, werbeguru, auf erwachsenenbildung.at

Studieren ganz ohne Matura? Das geht mit der Studienberechtigungsprüfung. Die alternative Eintrittskarte zum Wunschstudium können Sie ohne abgeschlossene Berufsausbildung erwerben. Dafür sind Sie aber auf Ihr gewähltes Studium eingeschränkt.

Was Sie über die Studienberechtigungsprüfung wissen sollten

Was ist die Studienberechtigungsprüfung genau?

Ohne Matura studieren? Ja, das geht! Die Studienberechtigungsprüfung ist eine alternative "Eintrittskarte" für Ihr Wunschstudium für das Sie eigentlich die Matura bräuchten. Die Studienberechtigungsprüfung kann man in Österreich am Zweiten Bildungsweg erwerben - also nach der "regulären" Schulzeit.

 

Wichtig ist, dass Sie im Vorfeld schon klar wissen, was und wo Sie später studieren möchten. Die Studienberechtigungsprüfung wird nämlich auf ihr späteres Wunschstudium zugeschnitten. Ein späterer Studienwechsel ist nur eingeschränkt möglich. Die Studienberechtigungsprüfung kann für ein Studium an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg abgelegt werden.

 

Für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ist keine abgeschlossene Berufsausbildung nötig. Sie müssen aber Vorkenntnisse in einem Bereich nachweisen, die zum Wunschstudiums passen. Sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Nähere Details zu Voraussetzungen & Zulassung finden Sie weiter unten.

Eine mit Bleistift gezeichnete Glühbirne mit einem Fragezeichen in der Mitte.Foto: CC0 Public Domain, Unsplash-Lizenz, mark-fletcher-brown, Unsplash.com, auf erwachsenenbildung.at

Unterschied zwischen Studienberechtigung & Berufsreife?

Studienberechtigungsprüfung = Studieren ohne Matura

Berufsreifeprüfung = die Matura vollständig nachholen

Die Studienberechtigungsprüfung könnte für Sie passen,

  • wenn für Sie klar ist, welche Studienrichtung und an welcher Hochschule Sie studieren möchten.
  • wenn Sie ohne Matura und ohne abgeschlossene berufliche Erstausbildung studieren möchten.

Sie können sich im Nachhinein nicht mehr umentscheiden und das Studium nur eingeschränkt wechseln – die Studienberechtigung ist eine beschränkte Zulassung für nur ein Studium bzw. eine Studienrichtungsgruppe an einer Hochschule.

Sie möchten uneingeschränkten Zugang zu allen Unis und Studienrichtungen? Sie möchten sich für berufliche Positionen bewerben, für die eine Matura vorausgesetzt wird? Dann ist für Sie die Berufsreifeprüfung interessant. Mit ihr erwerben Sie eine vollwertige Matura. Infos dazu finden Sie im Menüpunkt Berufsreifeprüfung – Matura nachholen.

Welche Voraussetzungen gibt es bei der Zulassung?

Für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, die man erfüllen muss. Das hängt davon ab, wo Sie später studieren möchten.
Sie müssen einschlägige Vorerfahrung nachweisen (keine abgeschlossene Berufsausbildung). Was als „einschlägige Vorerfahrung" anerkannt wird, dass entscheidet jede Bildungseinrichtung selbst. Sie muss jedenfalls thematisch mit Ihrem späteren Wunschstudium zusammen hängen. Informieren Sie sich über die jeweiligen Voraussetzungen immer rechtzeitig und direkt bei der Uni, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder dem Kolleg, wo Sie gerne studieren möchten.

Zulassungsvoraussetzungen für Unis/Fachhochschulen/Pädagogische Hochschulen

  • Mindestalter: 20 Jahre
  • Vorbildung: Abschluss allgemeine Schulpflicht; Studienbezogene Vorerfahrung
  • Staatsbürgerschaft: EU-Land, EWR-Land, Schweiz bzw. Gleichstellung (Personengruppenverordnung, Daueraufenthalt - EU)

Zulassungsvoraussetzungen für Kollegs

  • Mindestalter: 22 Jahre (Bei abgeschlossener Berufsausbildung oder Schulausbildung mit mind. 4 Jahren Dauer kann das Mindestalter von 22 Jahren auf 20 Jahre gesenkt werden.)
  • Vorbildung: Abschluss allgemeine Schulpflicht; Studienbezogene Vorerfahrung
  • Staatsbürgerschaft: Keine Auflagen bezüglich Staatsbürgerschaft

Wo muss man um Zulassung zur Studienberechtigung ansuchen?

Um die Studienberechtigungsprüfung ablegen zu können, müssen Sie ein Zulassungsansuchen stellen. Das reichen Sie bei der Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Kolleg) ein, wo Sie in der Folge studieren möchten.

 

Tipp: Bei der Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung gibt es rechtliche Auflagen und viele Details zu beachten. Ein Termin bei einer Bildungs- und Berufsberatung in Ihrer Nähe kann viele Fragen schon vorab klären (dieser ist nicht verpflichtend). Passende Beratungsangebote finden Sie im Beratungswegweiser für Bildung und Beruf – Beratungen zum Thema Abschlüsse nachholen & Basisbildung.

Eine große Uhr hängt an einer Wand.Foto: CC0 Public Domain, Unsplash-Lizenz, ocean-ng, Unsplash.com, auf erwachsenenbildung.at

Wie lange dauert die Studienberechtigungsprüfung?

Sie sollten mindestens 1 Jahr als Vorbereitungszeit bis zum Abschluss der Studienberechtigung kalkulieren. Es kann aber auch 1,5 bis 2 Jahre dauern. Das ist abhängig von Ihren persönlichen Rahmenbedingungen (z.B. wie viel Zeit Sie zum Lernen haben, welche beruflichen/privaten Verpflichtungen Sie haben), von der individuellen Vorbildung und auch davon, ob Sie die fünf Einzelprüfungen gleichzeitig absolvieren oder Schritt für Schritt.

 

Wie Sie den Prüfungsstoff lernen, können Sie selbst entscheiden. Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  • Sie können sich auf alle Einzelprüfungen im Selbststudium vorbereiten.
  • Sie können nach Kursangeboten bei Einrichtungen der Erwachsenenbildung suchen, z.B. bei Volkshochschulen (VHS) oder dem Berufsförderungsinstitut (BFI)
  • Viele Unis, FHs und Kollegs bieten sogenannte Studienbefähigungslehrgänge an. Das sind eigene Vorbereitungskurse für jene KandidatInnen, die in der Folge auch dort studieren möchten. 

Welche Prüfungen gibt es bei der Studienberechtigung?

Die Studienberechtigungsprüfung setzt sich aus mehreren Einzelprüfungen zusammen. Diese müssen alle positiv absolviert werden, damit man die Studienberechtigung erlangt.

Prüfungsfächer

  • Deutsch: schriftlich, Aufsatz über ein allgemeines Thema
  • 2-3 Pflichtfächer: festgelegt von der Bildungseinrichtung, an der man späteren studieren will. Die Pflichtfächer unterscheiden sich immer je nach späterer Studienrichtung (Prüfungsniveau entspricht immer der 12./13. Schulstufe)
  • 1-2 Wahlfächer: je nach angestrebter Studienrichtung erstellen Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschule und Kolleg eigene Wahlfachlisten. Daraus sind 1-2 Fächer frei auszuwählen.

 

Als Beispiel können Sie die Website der Universität Wien verschiedene Prüfungskombinationen besuchen. Diese hat aufgelistet, aus welchen unterschiedlichen Fächerkombinationen sich die Studienberechtigungsprüfungen zusammensetzen kann – je nachdem, was man später studieren will. Informieren Sie sich direkt bei der Bildungseinrichtung, auf der Sie später studieren möchten, welche Prüfungen Sie für Ihr Wunschstudium machen müssen.

Können negative Prüfungen wiederholt werden?

Die Studienberechtigung setzt sich aus mehreren Einzelprüfungen zusammen. Wenn Sie auf eine Einzelprüfung eine negative Note bekommen, dann können Sie die Prüfung natürlich wiederholen.

 

Für jede Einzelprüfung haben Sie insgesamt immer 3 Prüfungsantritte.
Der dritte und letzte Prüfungsantritt ist eine kommissionelle Prüfung. Das bedeutet, es werden mindestens zwei PrüferInnen anwesend sein und die Benotung gemeinsam vornehmen.

Lerntipps für Erwachsene: Planen Sie das Lernen und finden Sie Ihre persönliche Lernstrategie. So schaffen Sie effizient und erfolgreich Ihre Prüfungen.

Welche Prüfungen sind anrechenbar oder zusätzlich zu absolvieren?

Es gibt Prüfungen, die gleichwertig zählen wie eine Teilprüfung für die Studienberechtigung. Wer also eine solche Prüfung bereits bestanden hat, muss die Prüfung nicht nochmal machen. Die Note kann man sich anrechnen lassen.   

  • Pflichtfächer der Studienberechtigungsprüfung können durch frühere Prüfungen/Zertifikate ersetzt werden, die von Stoff und Prüfungsmodalität zumindest gleichwertig sind (z.B. Abschlussprüfungen von anerkannten Vorbereitungslehrgängen, Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung, Sprachzertifikate, Teil- bzw. Zulassungsprüfungen einer Reife- bzw. Externistenreifeprüfung)
  • Wahlfächer der Studienberechtigungsprüfung können durch Meister- oder Befähigungsprüfungen ersetzt werden (nur für Zulassung auf Universitäten, FHs oder PHs, nicht Kollegs).

Achtung: Für etliche Studiengänge und Ausbildungen gibt es beschränkte Studienplätze. Dann sind zusätzlich Aufnahme- bzw. Eignungsverfahren vorgesehen, die nach der Studienberechtigungsprüfung ebenfalls noch absolviert werden müssen. Beachten Sie entsprechende Anmeldefristen.

Wo kann man Prüfungen für die Studienberechtigung ablegen?

Teilprüfungen für die Studienberechtigung können Sie an mehreren Standorten ablegen - das hängt davon ab, wo und wie Sie sich auf die Prüfung vorbereitet haben.

Möglichkeit 1: alle 5 Teilprüfungen an der Hochschule

Sie legen gleich alle Prüfungen an der Hochschule ab, an der Sie später studieren und die Zulassung zur Studienberechtigung beantragt haben,

  • wenn Sie sich alleine auf die Teilprüfung vorbereiten
  • oder Vorbereitungsangebote direkt an dieser Hochschule nutzen.

Möglichkeit 2: mindestens 1 Einzelprüfung an der Hochschule

Sie müssen mindestens 1 Einzelprüfung an der Hochschule ablegen, an der Sie die Zulassung beantragt haben. Die weiteren 4 Einzelprüfungen können Sie dort machen, wo Sie die Vorbereitungskurse besuchen,

  • wenn Sie die Vorbereitungslehrgänge an einer anerkannten Einrichtung der Erwachsenenbildung absolvieren (z.B. Volkshochschule, BFI), die diese Prüfungen auch anbietet.

Gesamtzeugnis

Nachdem Sie alle Einzelprüfungen positiv absolviert haben (egal wo), erhalten Sie ein Gesamtzeugnis von der Hochschule, an der Sie die Zulassung beantragt haben und studieren möchten.

SparschweinFoto: CC0 Public Domain, Unsplash-Lizenz, pawel-czerwinski, Unsplash.com, auf erwachsenenbildung.at

Wie viel kostet die Studienberechtigung und gibt es Förderungen?

Kosten

Bei der Studienberechtigungsprüfung entstehen Kosten für Vorbereitungskurse. Diese variieren stark je nach Anbieter und liegen zwischen EUR 250.- bis EUR 1.000.- pro Einzelfach. Diese Kosten entfallen, wenn Sie sich im Selbststudium auf die Einzelprüfungen vorbereiten. Die Höhe der Prüfungsgebühr variiert von Hochschule zu Hochschule.

Förderungen

  • Bereits in der Vorbereitungsphase auf die Studienberechtigungsprüfung können Sie Studienbeihilfe für 1 Jahr beantragen.
  • Wenn Sie bereits berufstätig waren, dann können Sie ein SelbsterhalterInnenstipendium beantragen.
  • Die Bundesländer haben spezielle Landesförderungen und/oder Förderungen der Arbeiterkammer für Vorbereitungslehrgänge. Suchen Sie in unserer Kursförderdatenbank nach möglichen Förderungen in Ihrem Bundesland.
  • Kosten für die Studienberechtigungsprüfung sind steuerlich absetzbar.

 

Die Förderungen sind an spezielle Voraussetzungen geknüpft, die es individuell zu berücksichtigten gibt. Für die Zulassung zu Kollegs gelten nicht alle Förderungen.

 

Tipp: Kosten, Fristen, Voraussetzungen? Klären Sie schon ganz am Anfang bei einem Termin mit der Bildungs- und Berufsberatung, welche finanzielle Unterstützung für Ihre Studienberechtigungsprüfung es gibt. Passende Beratungsangebote in Ihrer Nähe finden Sie in unserem Beratungswegweiser für Bildung und Beruf – Beratungen zum Thema (Weiter-)Bildung finanzieren.