Neuer Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen 2016

08.12.2015, Text: Karin Kulmer (seit 2023: Karin Lamprecht), Redaktion/CONEDU
Die durchschnittliche Steigerung der Mindestlöhne beträgt 1,81 Prozent. BABE-Mitglieder sind nicht betroffen.
Mindestlöhne werden 2016 angepasst
Foto: (C) Julien Jorge
Ab 1.1.2016 gilt in Österreich ein neuer Mindestlohntarif für in privaten Bildungseinrichtungen beschäftigte ArbeitnehmerInnen (Verordnung M 23/2015/XXIII/97/1). Der Tarif ersetzt den Mindestlohntarif vom Dezember 2014 und gilt für Bildungseinrichtungen, die keiner kollektivvertragsfähigen Körperschaft angehören und selbst nicht kollektivvertragsfähig sind.

 

Die angepassten Tarife im Überblick

ArbeitnehmerInnen mit unterrichtender Tätigkeit erhalten nach dem neuen Tarif pro Unterrichtseinheit à 50 Minuten zwischen 24,60 Euro (ohne besondere Qualifikation in den ersten fünf Berufsjahren) und 32,30 Euro (mit einschlägigem akademischem Abschluss oder staatlicher Lehramtsprüfung ab dem 21. Berufsjahr).

 

Technische Angestellte, Schreib- und Hilfskräfte der Beschäftigungsgruppe 2 erhalten je nach Berufserfahrung zwischen 1.417 und 1.981 Euro brutto pro Monat bei einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von 40 Stunden. Für höher qualifizierte Angestellte beträgt dieser Rahmen nun zwischen 1.524 und 2.437 Euro (Beschäftigungsgruppe 3) bzw. zwischen 1.757 und 3.141 Euro (Beschäftigungsgruppe 4).

 

Für leitendes Personal der Beschäftigungsgruppen 5, 6 und 7 liegen die neuen Mindestsätze zwischen 2.198 und 4.006 Euro. Die durchschnittliche Steigerung der Mindestlöhne gegenüber dem Vorjahrestarif beträgt 1,81 Prozent.

 

BABE-Mitglieder nicht betroffen

Die Berufsvereinigung der ArbeitgeberInnen privater Bildungseinrichtungen (BABE) ist von den neuen Mindestlohntarifen nicht betroffen, da für ihre Mitglieder ein eigener Kollektivvertrag gilt. Dieser wurde zuletzt per 1.5.2015 erhöht und brachte damals eine Lohnerhöhung um durchschnittlich zwei Prozent mit sich.

 

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