Wien: waff Bildungskonto für umfangreiche Weiterbildungen

Für wen ist die Förderung gedacht?

Beschäftigte Personen, deren Einkommen bei maximal € 2.500,- netto/Monat liegt und die zu Kursbeginn
  • beschäftigt nach ASVG, 
  • versichert nach ASVG und in einem Ausbildungsverhältnis (Lehre, vorgeschriebene Ausbildungen nach einem Hochschulstudium) oder
  • geringfügig beschäftigt (sofern sie keine Leistung nach Arbeitslosenversicherungsgesetz beziehen),
  • Neue Selbstständige (versichert nach § 2 (1) Zif. 4 GSVG)
  • in Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit
  • in Elternkarenz

sind und ihren Hauptwohnsitz in Wien haben.

Wer wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden selbständig Erwerbstätige, Beschäftigte in von AMS beauftragten Integrationsmaßnahmen (z.B. Transitarbeitskräfte), Beamt*innen, Student*innen, Schüler*innen und Pensionist*innen.


Voraussetzungen

  • Sie haben spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihren Hauptwohnsitz in Wien (Meldebestätigung)

  • Sie absolvieren Ihre Weiterbildung bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger

Was wird gefördert?

  • Kurskosten
  • und die dazugehörigen Prüfungsgebühren

Die Kurskosten müssen mindestens 150 Euro betragen.

Es werden nur berufliche Aus- und Weiterbildungen gefördert, die bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger absolviert wurden.

Aus- und Weiterbildungen im Bereich Gesundheit, Wellness, Körperpflege oder Schönheit werden nur gefördert, wenn Sie bereits zu Kursbeginn in diesem Bereich beschäftigt sind und ein unmittelbarer Bezug zu Ihrer Tätigkeit besteht bzw. wenn es sich um ein gesetzlich geregeltes Curriculum handelt.

Was wird nicht gefördert?

  • Anmelde- und Einschreibegebühren, staatliche Gebühren, Bücher, Skripten, Aufenthalts-, Verpflegungs- und Fahrtkosten, Hobby- und Freizeitkurse, Coaching, Supervision, Selbsterfahrungskurse und ähnliches.
  • Darüber hinaus werden Kurse, die der Persönlichkeitsbildung und Weltanschauung dienen, nicht gefördert.
  • Studien an Universitäten und Fachhochschulen sowie vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht für die durch die öffentliche Hand bereits Schulbeihilfen, Stipendien oder ähnliche Unterstützungen vorgesehen sind.

Wie hoch ist die Förderung?

Der waff unterstützt Sie mit maximal € 2.000,-
  • 50 % der Kurskosten bei einem Nettoeinkommen bis zu € 1.800,-
  • 40 % der Kurskosten bei einem Nettoeinkommen bis zu € 2.200,-
  • 30 % der Kurskosten bei einem Nettoeinkommen bis zu € 2.500,-

Der maximale Förderbetrag kann im Zeitraum von vier Kalenderjahren beantragt werden - entweder auf einmal oder in mehreren Teilbeträgen.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Sie können den Antrag bei einem persönlichen Beratungsgespräch vor Kurs-Beginn oder bis spätestens 4 Wochen nach Kurs-Beginn stellen.


Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter 01 217 48 555

ODER

Reichen Sie Ihren Antrag online (hier) vor Kursbeginn beim waff ein. Halten Sie für die Erstellung des Onlineantrags folgende Unterlagen elektronisch bereit:

  • Nachweis der Beschäftigung zu Kursbeginn (Kopie)
  • Kostenvoranschlag (Kopie)
  • Meldebestätigung Hauptwohnsitz Wien (Kopie)

Was Sie noch interessieren könnte

Förderungen von anderen Fördergebern werden grundsätzlich abgezogen. Es sei denn es handelt sich dabei um Förderungen von freiwilligen und gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen oder der Gemeinde Wien. Auf die Förderung des waff gibt es keinen Rechtsanspruch.

 


Kontakt

WAFF- Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung
Lassallestraße 1
1020 Wien 

bbe@waff.at

www.waff.at

Telefon: 217 48 - 555

Mo - Do von 8.00 - 17.00 Uhr
Fr von 8.00 - 15.00 Uhr


Zuletzt bestätigt

Zuletzt bestätigt durch den Fördergeber am 10.02.2023

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