Wien: waff Bildungskonto für höhere Abschlüsse

Für wen ist die Förderung gedacht?

Beschäftigte Personen, deren Einkommen bei maximal € 2.500,- netto/Monat liegt,
können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie zu Kursbeginn entweder
  • beschäftigt nach ASVG,
  • nach ASVG versichert und in einem Ausbildungsverhältnis (Lehre, vorgeschriebene Ausbildungen nach einem Hochschulstudium),
  • in Bildungskarenz, Bildungsteilzeit
  • in Elternkarenz
  • Neue Selbständige (also versichert nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz gemäß § 2 (1) Zif. 4 GSVG) 

sind und ihren Hauptwohnsitz in Wien haben.

Wer wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden selbständig Erwerbstätige, Beschäftigte in von AMS beauftragten Integrationsmaßnahmen (z.B. Transitarbeitskräfte) sowie Beamt*innen, Student*innen, Schüler*innen und Pensionist*innen


Voraussetzungen

  • Sie haben spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihren Hauptwohnsitz in Wien (Meldebestätigung)
  • Sie absolvieren Ihre Weiterbildung bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger

Was wird gefördert?

Wir unterstützen Sie wenn Sie eine Meister-, Werkmeister oder Befähigungsprüfung machen, oder beim Nachholen eines weiteren Lehrabschlusses, der Berufsreifeprüfung oder Matura im zweiten Bildungsweg,

  • wenn diese bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger absolviert werden und
  • deren Kurskosten (inklusive Prüfungsgebühren) mindestens 150 Euro betragen.

Wie hoch ist die Förderung?

Der waff unterstützt Sie mit maximal € 3.000,-
  • 50 % der Kurskosten bei einem Nettoeinkommen bis zu € 1.800,-
  • 40 % der Kurskosten bei einem Nettoeinkommen bis zu € 2.200,-
  • 30 % der Kurskosten bei einem Nettoeinkommen bis zu € 2.500,-

Vorgehensweise und wichtige Termine

Sie können den Antrag bei einem persönlichen Beratungsgespräch vor der Kursanmeldung stellen.
Vereinbaren Sie bitte rechtzeitig beim waff einen Termin unter 01/217 48 555.

ODER

Online (hier) können Sie den Kurs vor Kurs-Beginn bis spätestens 4 Wochen nach Kurs-Beginn oder nach Kurs-Ende beantragen.
Die Förderung wird nach Kursende refundiert.

Reichen Sie Ihren Antrag online (hier) vor Kursbeginn oder spätestens drei Monate nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung beim waff ein. Halten Sie für die Erstellung des Onlineantrags folgende Unterlagen elektronisch bereit:

  • Nachweis der Beschäftigung zu Kursbeginn (Kopie)
  • Bestätigung vom Kurs-Besuch und positives Zeugnis (Kopien)
  • Zahlungsbestätigung (Kopie)
  • Meldebestätigung Hauptwohnsitz Wien (Kopie)

Was Sie noch interessieren könnte

Förderungen von anderen Fördergebern werden grundsätzlich abgezogen. Es sei denn es handelt sich dabei um Förderungen von freiwilligen und gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen oder der Gemeinde Wien. Auf die Förderung des waff gibt es keinen Rechtsanspruch.

Kontakt

WAFF- Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung
Lassallestraße 1
1020 Wien 
www.waff.at

bbe@waff.at

Telefon: 217 48 - 555

Mo - Do von 8.00 - 17.00 Uhr, Fr von 8.00 - 15.00 Uhr

 


Zuletzt bestätigt

Zuletzt bestätigt durch den Fördergeber am 10.02.2023

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