NÖ Bildungsförderung - Sonderprogramm "Fachkräfte"
Für wen ist die Förderung gedacht?
- ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft
- ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
- ArbeitnehmerInnen, die Weiterbildungsgeld beziehen
- WiedereinsteigerInnen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
- öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. TischlerIn, ElektrikerIn, StraßenwärterIn etc.)
Die Bildungsmaßnahme muss der Umschulung und/oder der berufsbezogenen Weiterbildung auf/in folgende Berufe dienen:
- TechnikerInnen für Starkstromtechnik und Maschinenbau
- ElektroinstallateurInnen und –monteurInnen
- RohrinstallateurInnen und –monteurInnen
- KFZ-MechanikerInnen
- SchlosserInnen
Voraussetzungen
- Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
- Die Bildungsmaßnahme muss berufsbegleitend an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt oder den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt, oder an Akademien bzw. Schulen, die aufgrund von Bundes- und Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind.
- Für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (davon mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.
Was wird gefördert?
Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten, abzüglich von DienstgeberInnen- oder sonstigen Zuschüssen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung. Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss.
Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig. Maßgeblich ist das monatliche Bruttoeinkommen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Nicht zum Einkommen zählen Alimente, Familienbeihilfe und Pflegegeld.
Monatliches Bruttoeinkommen >>> Höhe der Förderung
bis € 1.500,00 >>> 90% der Kurskosten
bis € 2.500,00 >>> 80% der Kurskosten
bis € 3.500,00 >>> 60% der Kurskosten
Vorgehensweise und wichtige Termine
Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.
Die Antragstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.
Weitere Informationen und den Link zum Online-Antrag finden Sie unter: https://www.noel.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Sonderprogramm_Fachkraefte_NOE_Bildungsfoerderung.html
Die Förderrichtlinien finden Sie unter: https://www.noel.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Richtlinien_BIF_Sonderprogramm_Fachkraefte_2023_ohne_Anschni.pdf
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Kontakt
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten
E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742/9005-13777
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