Startpaket Deutsch & Integration und Individualförderung

Für wen ist die Förderung gedacht?

  • Das Startpaket Deutsch & Integration bietet Deutschkurse von der Alphabetisierung bis zum Niveau C1 für die Zielgruppe der Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten sowie für Vertriebene gemäß § 62 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) ab dem vollendeten 15. Lebensjahr an. Auch AsylwerberInnen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit ab dem vollendeten 15. Lebensjahr können im Rahmen des Startpakets Deutsch & Integration bis zum Niveau A1 gefördert werden.
  • Die Individualförderung steht einer Person subsidiär zum Angebot im Startpaket zur Verfügung.

Voraussetzungen

Positiver Asylbescheid oder Bescheid für subsidiären Schutz oder Karte für Vertriebene bzw. Nachweis der Zugehörigkeit zur Personengruppe der AsylwerberInnen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit


Was wird gefördert?

  • Kurse für die Alphabetisierung in Deutsch
  • Kurse auf dem Niveau A1, A2,B1, B2 und C1
  • Für AsylwerberInnen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit ist eine Förderung ausschließlich auf den Sprachniveaustufen Alphabetisierung und A1 möglich.
  • ÖIF Integrationsprüfungen A2, B1, B2 und Sprachprüfung C1

Im Rahmen des Startpakets wird der Kursbesuch mit abschließender Prüfung (ab Niveau A2) gefördert. Dies beinhaltet neben dem Kursplatz subsidiär auch die Möglichkeit der Fahrtkostenübernahme, sofern ein Kursbesuch andernfalls nicht möglich wäre und die Person nicht beim AMS zur Arbeitsvermittlung vorgemerkt ist. Außerdem besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Kinderbeaufsichtigung, sofern keine andere Kinderbeaufsichtigungsmöglichkeit besteht. Kurse, für die eine Förderung beantragt wird, müssen von zertifizierten Kursinstituten durchgeführt werden.


Wie hoch ist die Förderung?

Startpaket: Gefördert werden die tatsächlichen Kurskosten pro Person. Für Teilnehmende fallen daher keine Kosten an.

Individualförderung: Maximal € 1.305,- (brutto) pro Niveaustufe und € 7,25,- (brutto) pro Unterrichtseinheit. Für Personen mit Behinderung entfallen diese Begrenzungen.

Die ÖIF Integrationszentren informieren über mögliche Förderungen, Einstufungstermine, Kursstarts und Prüfungstermine.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Sie kontaktieren das Integrationszentrum des Österreichischen Integrationsfonds in Ihrem Bundesland und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin. Der ÖIF prüft, ob ein Deutschkurs oder eine Prüfung gefördert werden kann.

Dazu sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Identitätsnachweis (Konventionspass, Karte für Asylberechtigte, Karte für subsidiär Schutzberechtigte, Karte für Vertriebene, Aufenthaltsberechtigungskarte [weiße Karte])
  • Meldezettel
  • E-Card oder E-Card-Ersatzbeleg
  • (alle) Asylbescheid(e) - (gilt nur für Asyl,- und subsidiär Schutzberechtigte)
  • bei Individualförderung: Kostenvoranschlag eines zertifizierten Kursinstitutes

Wenn eine Förderung möglich ist, erfolgt bei Bedarf direkt im Anschluss eine Kurseinstufung. Mit dem Ergebnis der Kurseinstufung findet anschließend die Anmeldung zu einem passenden Deutschkurs (Startpaket) statt. Die Kursplätze werden nach Verfügbarkeit und nächstmöglichem Kurseinstieg vergeben.

Um Erstberatung, Einstufung und Kurszubuchung durchzuführen, ist somit im Regelfall nur ein einziger Termin notwendig, der im ÖIF-Integrationszentrum in der Landeshauptstadt stattfindet.

Subsidiär wird auf Kursinstitute der Individualförderung verwiesen.


Was Sie noch interessieren könnte

Kurse auf den Niveaus A1 bis B2 müssen die Inhalte der Werte- und Orientierungskurse im Sinne des § 5 Abs 4 Integrationsgesetz umfassen.

Informationen zu den Förderungen finden Sie auch hier:


Kontakt

Infotelefone für den Erstkontakt
  • Wien: +43 1/715 10 51 129 
  • Burgenland: +43 2682 65329 - 421
  • Niederösterreich: 02742 / 26 527 480
  • Oberösterreich: 0732 / 78 70 43
  • Steiermark: +43 316/84 17 20 - 701
  • Kärnten: 0463 / 50 37 81
  • Salzburg: 0662 / 87 68 74
  • Tirol: 0512 / 56 17 71
  • Vorarlberg: 05574 / 434 87 - 450

Integrationszentren

  • Integrationszentrum Wien
    Landstraßer Hauptstraße 26, 1030 Wien. Mo-Do 7:30 bis 18:30 Uhr und Fr 7:30 bis 16:30 Uhr
  • Integrationszentrum Burgenland
    Thomas-Edison-Straße 2, Bauteil 2, 1.OG, 7000 Eisenstadt. Mo/Di/Fr 09:00 bis 12:00 Uhr, Do 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Integrationszentrum Niederösterreich
    Kugelgasse 8, 3100 St. Pölten. Mo– Mi/Fr.: 8:30 bis 16:30 Uhr, Do 8:00 - 18:30 Uhr
  • Integrationszentrum Oberösterreich
    Weingartshofstraße 25, 4020 Linz. Mo-Mi/Fr 8:00 bis 16:30 Uhr, DO 8:00 bis 18:30 Uhr
  • Integrationszentrum Salzburg
    Inge-Morath-Platz 18, 5020 Salzburg. Mo-Mi/Fr 8:00 bis 16:30 Uhr, Do 8:00 bis 18:30 Uhr
  • Integrationszentrum Steiermark
    Reitschulgasse 19, 8010 Graz. Mo-Mi/Fr 8:00 bis 16:30 Uhr, DO 8:00 bis 18:30 Uhr
  • Integrationszentrum Kärnten
    10. Oktoberstraße 15, 9020 Klagenfurt. Mo-Mi/Fr. 8:00 bis 16:30 Uhr, Do 8:00 bis 18:30 Uhr
  • Integrationszentrum Tirol
    Lieberstraße 3, 6020 Innsbruck. Mo-Mi/Fr 08:00 bis 16:30 Uhr, Do 8:00 bis 18:30 Uhr
  • Integrationszentrum Vorarlberg
    Bahnhofstraße 10, 6900 Bregenz. Mo-Mi/Fr 08:00 bis 16:30 Uhr, Do 08:00 bis 18:30 Uhr

Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden zuletzt am 06.02.2023 vom Fördergebenden aktualisiert.

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