Beihilfe für Gebärdensprachdolmetschkosten

Für wen ist die Förderung gedacht?

Diese Beihilfe können Personen erhalten, die an arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Maßnahmen teilnehmen, die zu einer Erhöhung der Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt beitragen. In besonderen Fällen können auch Beschäftigte, deren Einkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreitet, gefördert werden.

Voraussetzungen

  • Die Fortbildung muss arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sein, das heißt die Fortbildung soll Ihre Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt erhöhen.
  • Sie sind arbeitslos und benötigen für den Besuch einer Fortbildung eine*n Gebärdensprachendolmetscher*in.
  • Oder Sie sind in Beschäftigung, verdienen aber sehr wenig und benötigen für den Besuch einer Fortbildung eine*n Gebärdensprachendolmetscher*in.

Was wird gefördert?

  • Kosten für den Gebärdensprachdolmetsch, die während einer vom Arbeitsmarktservice geförderten Qualifizierungs- oder Berufsorientierungsmaßnahme entstehen.
  • Die Kosten werden für die Stunden, in denen ein*e Dolmetscher*in nötig ist und z.B. nicht, wenn der Unterricht ausschließlich anhand schriftlicher Unterlagen erfolgt.

Wie hoch ist die Förderung?

Pro halbe Stunde werden maximal EUR 39,66,- (inklusive Umsatzsteuer) gefördert.

Vorgehensweise und wichtige Termine

  • Sie nehmen vor dem Beginn der Maßnahme Kontakt mit dem AMS auf und beantragen dann die Beihilfe.
  • Entweder persönlich bei Ihrem AMS oder über Ihr eAMS-Konto.

Die Bewilligung durch das AMS muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.


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Kontakt

Ansprechpartner sind die regionalen Geschäftsstellen des AMS.

Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden zuletzt am 11.09.2023 mit der Webseite des AMS abgeglichen.

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