Arbeitsstiftungen

Für wen ist die Förderung gedacht?

Arbeitsstiftungen dienen einer überlegten beruflichen Wiedereingliederung arbeitslos gewordener Personen.

Voraussetzungen

  • Voraussetzung zur Teilnahme ist Arbeitslosigkeit, der Anspruch auf Arbeitslosengeld und die Abklärung der Vermittelbarkeit
  • Voraussetzung für die Teilnahme können sein, dass Sie aus einem bestimmten Unternehmen kommen ODER
  • die Voraussetzungen werden in der jeweiligen Arbeitsstiftung definiert: In den Voraussetzungen gibt es oft eine Altersgrenze und auch eine Verpflichtung, dass Sie nach der Teilnahme an diesem Programm für eine bestimmte Dauer in diesem Berufsfeld tätig bleiben.
Für die Dauer der Stiftungsteilnahme verlängert sich der Anspruch auf das Arbeitslosengeld auf maximal drei (allenfalls sogar auf vier) Jahre. Dazu muss die Arbeitsstiftung von der zuständigen Landesgeschäftsstelle des AMS mittels Bescheid anerkannt werden.

Für diese Anerkennung müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen:

  • Die Errichtung eines Stiftungsträgers, der für die Planung und Durchführung der Maßnahme verantwortlich ist sowie eines Stiftungskonzepts, dessen Realisierung vom Stiftungsträger sichergestellt wird,
  • Die Zustimmung der kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zum Stiftungskonzept
  • Die Ausrichtung der Stiftung auf die Wiedererlangung eines Arbeitsplatzes unter Berücksichtigung arbeitsmarktpolitischer Erfordernisse,
  • Die Festlegung des zeitlichen Umfangs der Maßnahmen sowie die Auszahlung eines finanziellen Zuschusses an den Arbeitslosen vom Stiftungsträger.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit bei bestehenden Stiftungseinrichtungen teilzunehmen. Das AMS stellt diesbezügliche Informationen über bereits vorhandene Stiftungseinrichtungen zur Verfügung.


Was wird gefördert?

Teilnahme an einer Fortbildung oder Berufsorientierungsphase.


Wie hoch ist die Förderung?

Das hängt von der jeweiligen Stiftung ab. Arbeitsstiftungen stehen nicht durchgehend oder flächendeckend zur Verfügung. Die Finanzierung einer Arbeitsstiftung hängt von den Verhandlungen zwischen der Unternehmensleitung, den Belegschaftsvertretern und allfälligen Fördergebern (AMS, Land, Gemeinden etc.) ab.

Die Mitfinanzierung durch das AMS fällt je nach der Art der Stiftung in unterschiedlicher Höhe aus. Es kann zwischen folgenden Varianten unterschieden werden:  

  • Die Unternehmensstiftung ist eine Arbeitsstiftung eines Unternehmens, das von einem Personalabbau in größerem Umfang betroffen ist. 
    Keine finanzielle Beteiligung des AMS. 
  • Die Insolvenzstiftung ist eine Arbeitsstiftung bei Insolvenz eines Unternehmens oder aus anderen schwerwiegenden Gründen und dadurch bedingten Arbeitgeberkündigungen. 
    Das AMS beteiligt sich bei einer Insolvenzstiftung bei den Kosten für die Berufsorientierung, die Aus- und Weiterbildung, die aktive Arbeitssuche sowie für die Zuwendung zur Abdeckung schulungsbedingter Mehraufwendungen in der Höhe bis 60 %.
  • Die Regionalstiftung ist eine Arbeitsstiftung mehrerer Unternehmen einer Region, die von Personalabbau betroffen sind.
  • Die Branchenstiftung ist eine Arbeitsstiftung, die von der gesetzlichen Interessensvertretung der Arbeitgeber im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten in einem bestimmten Wirtschaftszweig, der von einem größeren Personalabbau betroffen ist, bereitgestellt wird.
  • Die Zielgruppenstiftung ist eine Arbeitsstiftung, die von den kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten für arbeitsmarktpolitische Zielgruppen bereitgestellt wird.   

Bei einer Regionalstiftung, bei einer Branchenstiftung sowie bei einer Zielgruppenstiftung beteiligt sich das AMS bei den Kosten für die Berufsorientierung, die Aus- und Weiterbildung, die aktive Arbeitssuche sowie für die Zuwendungen zur Abdeckung schulungsbedingter Mehraufwendungen in der Höhe bis 35 %.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Das hängt von der jeweiligen Stiftung ab. Vor Eintritt in eine Stiftung vereinbaren Sie üblicherweise mit Ihrem*Ihrer AMS-Berater*in, wie lange Sie in der Stiftung bleiben werden.

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Kontakt

Regionale Geschäftsstellen des AMS

 

Beispiele für Arbeitsstiftungen

  • JUST INTEGRATION ist eine Arbeitsstiftung in allen Bundesländern für junge Erwachsene zwischen 18 bis 30 Jahren, Zielgruppe sind asyl- und subsidärschutzberechtigte Personen und junge Erwachsene mit verschiedenen Problemlagen.
  • JES Stiftung (Junge Erwachsene Stiftung) für junge Erwachsene  bis 35 Jahre ohne Lehrabschluss (Oberösterreich)
  • amg - Pflegestiftung Tirol für Personen ab 21 Jahren, die arbeitssuchend sind und ein Vorpraktikum absolviert haben. Die Ausbildungsmöglichkeiten umfassen Gesundheits- und Sozialberufe (Tirol)

Zuletzt bestätigt

Zuletzt abgeglichen mit den Webseiten des AMS und der WKO am 1.9.2023.

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