Umschulungsgeld

Für wen ist die Förderung gedacht?

Für Personen, die Rechtsanspruch auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation haben

Voraussetzungen

  • Ihre Pensionsversicherung hat mit Bescheid festgestellt, dass Sie einen Rechtsanspruch auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation nach ASVG haben.
  • Ihre Pensionsversicherung hat festgestellt, dass die berufliche Rehabilitation für Sie zweckmäßig und zumutbar ist.
  • Sie arbeiten bei der Auswahl, Planung und Durchführung der beruflichen Rehabilitation aktiv mit.

Was wird gefördert?

Sie zahlen keine Kursgebühren und Sie erhalten einen Beitrag zu den Lebenserhaltungskosten.


Wie hoch ist die Förderung?

  • Während der Auswahl und Planung Ihrer beruflichen Rehabilitation ist das Umschulungsgeld so hoch wie Ihr Arbeitslosengeld.
  • Während der beruflichen Rehabilitation wird der Grundbetrag Ihres Arbeitslosengeldes um 22 % erhöht. Sie erhalten in jedem Fall einen täglichen Mindestbetrag.
  • Zusätzlich erhalten Sie auch allfällige Familienzuschläge.

Beginn: Ab dem Tag, an dem Ihre Pensionsversicherung den Bescheid ausgestellt hat – vorausgesetzt, Sie beantragen das Umschulungsgeld innerhalb von 4 Wochen danach.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie das Umschulungsgeld erst später beantragen, erhalten Sie es frühestens ab dem Tag, an dem Sie es beantragt haben.

Ende: Am Monatsende nach Ihrer letzten beruflichen Rehabilitation.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Wenden Sie sich entweder über Ihr eAMS-Konto oder per E-Mail oder Telefon an Ihre AMS-Geschäftsstelle. Sie erhalten dann Ihr Antragsformular für das Umschulungsgeld per Post zugeschickt.
  • Bitte beachten Sie alle Fristen, die Sie mit Ihrem*ihrer AMS-Berater*in vereinbaren.
  • Informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie eine Frist nicht einhalten können.

Wenn Sie den Bescheid von der Pensionsversicherung erhalten haben und ihn innerhalb von vier Wochen beim AMS für einen Antrag auf Umschulungsgeld einbringen, erhalten Sie das Umschulungsgeld ab dem Tag, an dem der Bescheid aufgestellt wurde.

Wenn Sie den Bescheid von der Pensionsversicherung erst nach vier Wochen beim AMS für einen Antrag auf Umschulungsgeld einbringen, erhalten Sie das Umschulungsgeld erst ab dem Tag, an dem Sie den Antrag eingebracht haben.


Was Sie noch interessieren könnte

  • Wenn Sie ein e-AMS Konto nützen, können Sie den Antrag auf Umschulungsgeld mit dem Bescheid der Pensionsversicherung elektronisch stellen.
  • Wenn Sie kein e-AMS Konto nützen, müssen Sie beim AMS persönlich vorsprechen und dabei den Antrag stellen. Sie müssen den Antrag in Ihrer regionalen Geschäftsstelle des AMS stellen.
  • Bringen Sie Ihre Unterlagen termingerecht ein. Wenn das nicht möglich ist oder sich eine Änderung ergibt, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt Ihrem*Ihrer AMS-Berater*in auf.

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Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden zuletzt am 16.01.2023 anhand der Webseite des AMS überprüft.

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