Kinderbetreuungsbeihilfe durch das AMS

Für wen ist die Förderung gedacht?

Für Frauen und Männer, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, weil sie
  • eine Arbeit aufnehmen wollen
  • an einer arbeitsmarktpolitisch relevanten AMS-Maßnahme teilnehmen wollen
  • sich trotz Berufstätigkeit ihre wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verschlechtert haben
  • wesentliche Änderungen der Arbeitszeit eine neue Betreuungseinrichtung/-form erfordern
  • die bisherige Betreuungsperson ausfällt

Voraussetzungen

Weitere Voraussetzungen sind: Das Kind muss im gemeinsamen Haushalt leben und jünger als 15 Jahre bzw. ein Kind mit Behinderung jünger als 18 Jahre sein.

Das monatliche Bruttoeinkommen des*r Förderungswerber*in darf EUR 2.700,- nicht übersteigen.

Als Einkommen zählen auch Renten und Pensionen, Alimente und Unterhaltsleistungen, Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes, Gründungsbeihilfe, Übergangsgeld, Zahlungen an Pflegeeltern für die Kinderbetreuung und Pflegekarenzgeld.


Was wird gefördert?

Die ganztägige, halbtägige, stundenweise Betreuung in

  • Kindergärten
  • Horten
  • Kinderkrippen
  • bei angestellten Tagesmüttern*Tagesvätern

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Kinderbetreuungsbeihilfe ist gestaffelt und hängt ab
  • vom Bruttoeinkommen
  • von den entstehenden Betreuungskosten
  • ob Sie für Ihr Kind Kinderbetreuungsgeld erhalten.

Beachten Sie bitte: Der maximale Zuschuss beträgt monatlich 300€.

Sie erhalten die Beihilfe jeweils für 26 Wochen. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Die Dauer und die Voraussetzungen für die Kinderbetreuungs-Beihilfe sind regional unterschiedlich (höchstens bis zu 156 Wochen).


Vorgehensweise und wichtige Termine

Die Beihilfe ist an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass der*die Förderungswerber*in mit dem*der zuständigen Berater*in der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig vor Beginn der Arbeitsaufnahme oder Maßnahme und vor Unterbringung des Kindes Kontakt aufnimmt.

Entweder persönlich bei Ihrem AMS oder über Ihr eAMS-Konto.


Was Sie noch interessieren könnte

Die Beihilfe kann jeweils für 26 Wochen gewährt werden. Die Förderungsdauer je Kind kann (bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen) insgesamt bis zu 156 Wochen (3 Jahre) betragen.

Kontakt


Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden zuletzt am 16.01.2023 mit der Webseite des AMS abgeglichen.

Alle Angaben ohne Gewähr