Entfernungsbeihilfe

Für wen ist die Förderung gedacht?

Für Arbeitslose, Arbeitsuchende und Lehrstellensuchende, die auf einen näher gelegenen zumutbaren Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz nicht vermittelt werden können und bereit sind, eine entferntere Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle anzunehmen.

Voraussetzungen

  • Sie sind arbeitslos und finden keine näher gelegene zumutbare Arbeits- oder Lehrstelle
  • Sie nehmen eine Arbeits- oder Lehrstelle an, die weiter entfernt ist
  • Das monatliche Bruttoeinkommen darf EUR 2.700,- nicht übersteigen

Was wird gefördert?

Ein teilweiser Kostenersatz kann gegeben werden für

  • An- und Abreise zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz (täglich/wöchentlich/monatlich)
  • Unterkunft am Arbeitssort

Wie hoch ist die Förderung?

Ersetzt werden monatlich Fahrt- und Unterkunftskosten abzüglich eines Selbstbehaltes von 33,33 % und Kostenbeteiligungen von anderen Stellen. Fahrtkosten werden höchstens bis zu einem Betrag von 260 Euro im Monat ersetzt, Mietkosten maximal bis zu einem Betrag von 400 Euro im Monat.
  • Arbeitskräfte erhalten die Beihilfe jeweils für 26 Wochen.
  • Lehrlinge erhalten die Beihilfe jeweils für 52 Wochen.

Danach müssen Sie die Beihilfe erneut beantragen. Insgesamt erhalten

  • Arbeitskräfte die Beihilfe höchstens für 2 Jahre.
  • Lehrlinge die Beihilfe höchstens für die Dauer der Ausbildung.

Die Beihilfe zu Fahrtkosten und Mietkosten endet, wenn das Arbeitsverhältnis oder Lehrverhältnis beendet wird.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Die Beihilfe ist an ein Beratungsgespräch bei Ihrer regionalen AMS-Geschäftsstelle gebunden.

Machen Sie daher rechtzeitig einen Termin mit Ihrer AMS Beraterin/ Ihrem AMS Berater aus, sodass die Bewilligung VOR Beginn der Beschäftigung/ Ausbildung erfolgen kann. Entweder persönlich bei Ihrem AMS oder über Ihr eAMS-Konto.


Was Sie noch interessieren könnte

Die Beihilfe kann für jeweils 26 Wochen (bei Lehrlingen 52 Wochen), insgesamt maximal für 2 Jahre (bei Lehrlingen für die gesamte Dauer der Ausbildung) gewährt werden.

Kontakt

Finden Sie Ihre AMS-Beraterin/ Ihren AMS-Berater bei Ihrer regionalen Geschäftsstelle.

Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden zuletzt am 16.08.2023 anhand der Webseite des AMS überprüft.

Alle Angaben ohne Gewähr