Stmk: AK Förderung wissenschaftlicher Arbeiten

Für wen ist die Förderung gedacht?

StudentInnen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark, die an einer österreichischen Hochschule, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule studieren.
Sie/Er selbst oder ein Elternteil muss Mitglied der AK Steiermark sein.

Voraussetzungen

Bachelor-, Diplom-, Masterarbeiten und Dissertationen die an einer österreichischen Hochschule, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule im Rahmen eines ordentlichen bzw. ordentlich konsekutiven Studiums von August 2019 bis Juli 2020 erstellt und bereits approbiert wurden.


Was wird gefördert?

Folgende Themenbereiche kommen z. B. für eine Förderung durch die AK in Frage:

  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Soziale Fragestellungen (Einkommensverteilung, Zugänge zum Arbeitsmarkt...)
  • Vereinbarkeit Beruf und Familie
  • Frauen und Gleichstellungsthemen
  • Wirtschaftliche Fragestellungen mit Arbeitnehmerbezug (wirtschaftliche Mitbestimmung, EU-Erweiterung, Kommunalwirtschaft, regionale Wirtschaft, Verkehr, Pendler...)
  • Konsumentenschutz, Konsumentenerziehung, Verschuldung privater Haushalte
  • Erwachsenenbildung, Berufsbildung, Schulversuche, Arbeitswelt und Schule, Bildungspolitik
  • Geschichte der Arbeit, der Arbeiterbewegung und ihrer Organisationen
  • Arbeitswissenschaft, Ergonomie, Arbeitssicherheit, Arbeit und Gesundheit
  • Zusammenhänge zwischen Entwicklung, Arbeitsmarkt und Qualifikationsbedarf
  • Gesundheit, Pflege und Betreuung

Wie hoch ist die Förderung?

Bachelorarbeiten, Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen  von € 150, bis zu € 650

Vorgehensweise und wichtige Termine

Die nächste Förderrunde startet am 1.1.2024

 


Was Sie noch interessieren könnte

Das Ansuchen muss enthalten:
  • Gebundenes Exemplar der Arbeit
  • Beurteilung der Arbeit.
  • Abstract (1 bis max. 5 Seiten)
  • Kurzes Antragsschreiben mit Hinweis auf die thematische Relevanz der AK
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Zusammenfassung der Arbeit (max. 70 Worte) in elektronischer Form
  • Foto der Antragstellerin bzw. des Antragstellers in elektronischer Form
  • bei Mitgliedschaft der Lebensgefährtin bzw. des Lebensgefährten zur AK Steiermark:
    Meldezettel von beiden Personen

 


Kontakt

AK-Steiermark, Abteilung Bildung, Jugend und Betriebssport,
Hans-Resel-G. 8-14, 8020 Graz

Mag. Thomas Hraba
Tel: 05/7799-2366

Eveline Goigner
Tel: 05/7799-2355
E-Mail:bildungsbeihilfen@akstmk.at

https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildunsgfoerderungen/wissenschaftlichearbeiten.htm.html

 

 

 


Zuletzt bestätigt

Letzte Überprüfung am 22.9.2023

Alle Angaben ohne Gewähr