Sbg: Beihilfen für HTL-SchülerInnen ab dem 3. Jahrgang

Für wen ist die Förderung gedacht?

Schüler:innen Höherer Technischer Bundeslehranstalten (ab dem 3. Jahrgang) und des Werkschulheimes Felbertal (ab der 7. Klasse) im Bundesland Salzburg

Voraussetzungen

Der Notendurchschnitt des letzten Jahreszeugnisses (ohne Freigegenstände, Religion, Bewegung und Sport) darf 1,40 nicht übersteigen.


Was wird gefördert?

Förderung des technischen Berufsnachwuchses für die 3., 4. und 5. Jahrgänge


Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe des Begabtenstipendiums richtet sich nach der Zahl der Anträge und der dafür zur Verfügung stehenden Budgetmittel.

Die Begabtenförderung ist nach Jahrgängen gestaffelt.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Der Antrag ist jeweils zu Beginn des Schuljahres über die jeweilige Schule (Direktion) bei der Sparte Industrie der Wirtschaftskammer Salzburg einzureichen.

Der Einreichtermin wird von der Wirtschaftskammer Salzburg vorgegeben und wird über die jeweilige Schule kommuniziert und koordiniert.


Was Sie noch interessieren könnte

Das Begabtenstipendium wird nur auf Antrag gewährt. Dafür ist ein Formblatt zu verwenden, welches bei der Direktion der jeweiligen Schule erhältlich ist.

Kontakt

Grundsätzlich läuft Antrag etc. direkt über die Schulen bzw. LehrerInnen!

Informationen unter: https://www.die-salzburger-industrie.at/projekt/begabtenfoerderung/

Wirtschaftskammer Salzburg
Julius-Raab-Platz 1
5027 Salzburg

Irene Häuslschmid
T: 0662 8888-304
E: ihaeuslschmid@wks.at

 


Zuletzt bestätigt

zuletzt überprüft 02/2024

Alle Angaben ohne Gewähr