Bgld: AK-Bildungsgutschein & Digi-Bonus

Für wen ist die Förderung gedacht?

Alle burgenländischen AK-Mitglieder können den Bildungsgutschein einmal pro Jahr nutzen. Grundsätzlich sind das Angestellte, Arbeiter:innen, Lehrlinge, Kinderbetreuungsgeld-Bezieher:innen bzw. Dienstnehmer:innen in Elternkarenz, Arbeitslosengeld-Bezieher:innen, Notstandshilfe-Bezieher:innen und geringfügig Beschäftigte sowie Präsenz- und Zivildiener die ein Dienstverhältnis im Burgenland haben. Auch freie Dienstnehmer:innen sind arbeiterkammerzugehörig.

Voraussetzungen

Um den Bildungsgutschein in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zu Kursbeginn Mitglied der Arbeiterkammer Burgenland sein.


Was wird gefördert?

Mit dem Bildungsgutschein der AK Burgenland (bis zu 100 Euro) werden ausgewählte Kurse des Berufsförderungsinstitutes Burgenland (BFI) sowie Kurse der Burgenländischen Volkshochschulen (VHS) gefördert.

  • BFI:

Sprachkurse; EDV- Seminare und Einzelcoachings; Bildungsmaßnahmen für Gender und Diversity; Fortbildungen im Gesundheitsbereich (DGKP, PFA, PA, Heimhilfe, Fach-/Diplomsozialbetreuung, Medizinische Assistenzberufe);

Zweiter Bildungsweg - Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung; Kurse aus dem Bereich der Schlüsselqualifikationen.

Die förderbaren Kurse sind im bfi-Programm entsprechend gekennzeichnet.

  • VHS:

- Zweiter Bildungsweg-AHS Matura

- Vorbereitungskurse für Studienberechtigungsprüfung

- Vorbereitungskurse für Berufsreifeprüfung

 

Mit dem Digi-Bonus der AK Burgenland (bis zu 200 Euro) werden gekennzeichnete Angebote des Berufsförderungsinstitutes bfi Burgenland aus folgenden Bereichen gefördert:


Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung beim Bildungsgutschein beträgt bis zu 100 €. Grundsätzlich kann der Bildungsgutschein nur einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden. 

Sonderregelung für die Absolvierung der Berufsreifeprüfung: Hier wird der AK-Bildungsgutschein für jedes Modul, für das ein Vorbereitungskurs besucht wurde in der Höhe von 100 Euro ausbezahlt. Maximal wird die Berufsreifeprüfung somit mit 400 Euro gefördert.

Es gibt zwei Möglichkeiten der Antragstellung:

Variante 1: Ein eigener Antrag für jedes Modul mit einer Antragsfrist von jeweils bis 6 Monate nach Modulabschluss (es gilt das Prüfungsdatum!). Insgesamt also maximal 4 Einzelanträge.

Variante 2: Alle Module werden gesammelt bis 6 Monate nach Erhalt des Gesamtzeugnisses gemeinsam eingereicht. Die Frist beginnt mit dem Ausstellungstag des Gesamtzeugnisses zu laufen.

HINWEIS:
Gefördert werden beim BFI oder der VHS Burgenland besuchte Vorbereitungskurse. Für abgeschlossene Module ohne besuchten Vorbereitungskurs oder solche mit einem besuchten Vorbereitungskurs bei anderen als den oben angeführten Bildungseinrichtungen kann kein Bildungsgutschein gewährt werden.

Die Höhe der Förderung beim Digi-Bonus beträgt bis zu 200 €.


Vorgehensweise und wichtige Termine

  1. Sie bezahlen und besuchen einen der gekennzeichneten AK-geförderten Kurse beim BFI Burgenland bzw. der VHS Burgenland.
  2. Nach Kursabschluss füllen Sie den Online-Antrag aus und laden die erforderlichen Unterlagen hoch. Bitte beachten Sie die Einreichfrist von 6 Monaten nach Kursabschluss!
  3. Der Gutscheinbetrag wird nach positiver Prüfung Ihres Antrags auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen

-> Der Bildungsgutschein wird jenem Kalenderjahr zugeordnet, in dem der Kurs begonnen hat.


Was Sie noch interessieren könnte

Förderbar sind auch Kurse bei einem BFI-Standort Ihrer Wahl (Wien, NÖ, Steiermark etc.), die den oben beschriebenen förderbaren Kursinhalten entsprechen. Vor Kursbeginn ist der Kurs mit AK abzugleichen: bildung@akbgld.at 

Kontakt


Zuletzt bestätigt

Letzte Aktualisierung: 18.08.2022 (nach Rückfrage bei Fördergeber)

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