NÖ: AK Niederösterreich Bildungsbonus - spezial, Schwerpunkt: Gesundheit - Pflegeassistenz/-fachassistenz und medizinische Assistenzberufe

Für wen ist die Förderung gedacht?

AK Niederösterreich Mitglieder, die eine Ausbildung in folgenden Berufen absolviert haben:
  • Pflegeassistenz
  • Pflegefachassistenz
  • Medizinische Assistenzberufe (Ordinationsassistenz, Operationsassistenz, Gipsassistenz, Obduktionsassistenz, Röntgenassistenz, Desinfektionsassistenz, Laborassistenz).

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft zur AK Niederösterreich zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Förderfähig sind nur selbst (privat) getragene Kosten.
  • Der Kurs-/Schulbesuch endet vor Auslaufen der Förderperiode (01.09.2021 – 31.08.2024).

Was wird gefördert?

Kurskosten zur Ausbildung in den Berufen Pflegeassistenz bzw. -fachassistenz oder medizinischen Assistenzberufen.

Hinweis: Von einer Förderung ausgeschlossen sind Kosten für Nächtigungen (z.B. Internat, Wohnheim o.ä.) sowie allfällige sonstige Ausgaben (z.B. Kopierbeiträge, Literatur etc.).

Eine Kombination mit anderen Förderungen darf nicht zu einer Überförderung (über 100 % der selbst getragenen Kurskosten) führen. Die AK Niederösterreich behält sich das Recht vor, Zu- oder Absagen anderer Förderstellen einzufordern.


Wie hoch ist die Förderung?

Pflegeassistenz/-fachassistenz: 50% der Kurskosten bis max. 600 Euro

Medizinische Assistenzberufe: 50% der Kurskosten bis max. 500 Euro

Die Förderung erfolgt rückwirkend, nach positiver Erledigung des Ansuchens wird der Betrag auf das angegebene Konto überwiesen.

 

Besondere Bestimmungen:

Wird die Pflegeassistenz- bzw. Pflegefachassistenz-Ausbildung im Rahmen einer Ausbildung nach dem Sozialbetreuungs-Berufe-Gesetz mit den Ausbildungsschwerpunkten Altenarbeit oder Behindertenarbeit absolviert, gelten 65 % der angefallenen
Ausbildungskosten (Schulgeld) als förderfähig, denn 65 % der Gesamtkosten stellen die Ausgaben für den Ausbildungsteil Pflegeassistenz dar. Sollte die Schule noch nicht abgeschlossen, jedoch die Pflegeassistenzausbildung fertig sein, so werden zur Berechnung der förderbaren Ausgaben 65 % der fiktiven gesamten Schulkosten als Berechnungsgrundlage herangezogen; davon können höchstens 50 % bzw. € 600 an Förderung ausgeschüttet werden. 


Vorgehensweise und wichtige Termine

Ansuchen müssen bis längstens 6 Monate nach Abschluss der Ausbildung (es gilt das Prüfungsdatum) gestellt werden.

 

Die Antragstellung kann postalisch oder online erfolgen.

  • Der Antrag ist unter Beigabe aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bezirksstelle abzugeben oder postalisch an folgende Adresse zu übermitteln:

AK Niederösterreich
z.Hd. Ref. EB
AK-Platz 1, 3100 St. Pölten

Das Antragsformular und die Förderrichtlinien finden Sie HIER.

Weitere Informationen zu dieser Förderung finden Sie hier: 
https://noe.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/foerderungen/NEU-_Gesundheitsberufe.html


Was Sie noch interessieren könnte

Weitere Informationen zu dieser und anderen Förderungen erhalten Sie bei der Bildungs- & Berufsberatung NÖ.

Kontakt

Arbeiterkammer Niederösterreich
z.Hd. Ref. EB
AK-Platz 1, 3100 St. Pölten

Tel: 05 7171 29000
Erreichbarkeit: Mo - Do 8.00-16.00 Uhr, Fr 8.00-14.00 Uhr
E-Mail: bildungsbonus@aknoe.at

https://noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus

noe.arbeiterkammer.at/gesundheitsberufe


Zuletzt bestätigt

Zuletzt überprüft und aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 07.12.2022.

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