NÖ: AK Niederösterreich Bildungsbonus - spezial, Schwerpunkt: Gesundheit - Pflegeassistenz/-fachassistenz und medizinische Assistenzberufe
Für wen ist die Förderung gedacht?
- Pflegeassistenz
- Pflegefachassistenz
- Medizinische Assistenzberufe (Ordinationsassistenz, Operationsassistenz, Gipsassistenz, Obduktionsassistenz, Röntgenassistenz, Desinfektionsassistenz, Laborassistenz).
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft zur AK Niederösterreich zum Zeitpunkt der Antragstellung.
- Förderfähig sind nur selbst (privat) getragene Kosten.
- Der Kurs-/Schulbesuch endet vor Auslaufen der Förderperiode (01.09.2021 – 31.08.2024).
Was wird gefördert?
Kurskosten zur Ausbildung in den Berufen Pflegeassistenz bzw. -fachassistenz oder medizinischen Assistenzberufen.
Hinweis: Von einer Förderung ausgeschlossen sind Kosten für Nächtigungen (z.B. Internat, Wohnheim o.ä.) sowie allfällige sonstige Ausgaben (z.B. Kopierbeiträge, Literatur etc.).
Eine Kombination mit anderen Förderungen darf nicht zu einer Überförderung (über 100 % der selbst getragenen Kurskosten) führen. Die AK Niederösterreich behält sich das Recht vor, Zu- oder Absagen anderer Förderstellen einzufordern.
Wie hoch ist die Förderung?
Medizinische Assistenzberufe: 50% der Kurskosten bis max. 500 Euro
Die Förderung erfolgt rückwirkend, nach positiver Erledigung des Ansuchens wird der Betrag auf das angegebene Konto überwiesen.
Besondere Bestimmungen:
Wird die Pflegeassistenz- bzw. Pflegefachassistenz-Ausbildung im Rahmen einer Ausbildung nach dem Sozialbetreuungs-Berufe-Gesetz mit den Ausbildungsschwerpunkten Altenarbeit oder Behindertenarbeit absolviert, gelten 65 % der angefallenen
Ausbildungskosten (Schulgeld) als förderfähig, denn 65 % der Gesamtkosten stellen die Ausgaben für den Ausbildungsteil Pflegeassistenz dar. Sollte die Schule noch nicht abgeschlossen, jedoch die Pflegeassistenzausbildung fertig sein, so werden zur Berechnung der förderbaren Ausgaben 65 % der fiktiven gesamten Schulkosten als Berechnungsgrundlage herangezogen; davon können höchstens 50 % bzw. € 600 an Förderung ausgeschüttet werden.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Die Antragstellung kann postalisch oder online erfolgen.
- Der Antrag ist unter Beigabe aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bezirksstelle abzugeben oder postalisch an folgende Adresse zu übermitteln:
AK Niederösterreich
z.Hd. Ref. EB
AK-Platz 1, 3100 St. Pölten
Das Antragsformular und die Förderrichtlinien finden Sie HIER.
- Der Antrag kann auch mittels Online-Formular gestellt werden.
Direktlink zum Antrag für Ausbildungen zur Pflegeassistenz/-fachassistenz:
https://extranet.aknoe.at/aknoe/AKNOE_BeihilfenV2.nsf/xpAntragGesundPflege.xsp
Direktlink zum Antrag für Ausbildungen in den Medizinischen Assistenzberufen:
https://extranet.aknoe.at/aknoe/aknoe_beihilfenv2.nsf/xpAntragGesundMedAss.xsp
Weitere Informationen zu dieser Förderung finden Sie hier:
https://noe.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/foerderungen/NEU-_Gesundheitsberufe.html
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Kontakt
z.Hd. Ref. EB
AK-Platz 1, 3100 St. Pölten
Tel: 05 7171 29000
Erreichbarkeit: Mo - Do 8.00-16.00 Uhr, Fr 8.00-14.00 Uhr
E-Mail: bildungsbonus@aknoe.at
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