NÖ: Bildungsbonus der AK Niederösterreich

Für wen ist die Förderung gedacht?

Mitglieder der AK Niederösterreich:
  • ArbeitnehmerInnen mit einer Beschäftigung in NÖ (soweit arbeiterkammerzugehörig); auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, freie DienstnehmerInnen oder Lehrlinge
  • ArbeitnehmerInnen (auch Beamte) von Bund, Land, Gemeindeverbänden und Gemeinden (sofern sie in Betrieben, Anstalten oder Stiftungen arbeiten - und nicht in der Hoheitsverwaltung)
  • Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehende, die in NÖ wohnhaft sind und zuvor eine arbeiterkammerzugehörige Beschäftigung hatten
  • KindergeldbezieherInnen mit (bzw. unmittelbar nach) einem karenzierten Dienstverhältnis, das AK Niederösterreich-zugehörig ist
  • Präsenz- bzw. Zivildiener mit einem aufrechten Dienstverhältnis, das AK Niederösterreich-zugehörig ist
  • Freie Dienstnehmer sind arbeiterkammerzugehörig

 


Voraussetzungen

  • entsprechende Kennzeichnung des Kurses (AK Logo)
  • Mitgliedschaft bei der AK Niederösterreich

Was wird gefördert?

Berufsorientierte Weiterbildung; von der AK Niederösterreich ausgewählte und in Kursprogrammen von verschiedenen Bildungsinstitutionen (Volkshochschulen, BFI und WIFI ...) speziell mit "AK plus" gekennzeichnete Kurse; insbesondere werden folgende Bildungsbereiche gefördert:

  • Sprachen
  • Basisbildung (Lesen, Schreiben, Rechnen)
  • ausgewählte Gesundheitskurse
  • demokratiepolitische Kurse

EDV-Kurse werden vor allem über den Digi-Bonus und das Digi-Konto gefördert.

Der Bildungsbonus gilt österreichweit, also z.B. auch für Kurse in Wien. Auf der Seite der AK Niederösterreich finden Sie eine Übersicht aller Kooperationspartner:innen in Niederösterreich finden Sie.


Wie hoch ist die Förderung?

DienstnehmerInnen: 50% der Kurskosten bis max. 150,-- € pro Kalenderjahr

KinderbetreuungsgeldbezieherInnen: 50% der Kurskosten bis max. 170,-- € pro Kalenderjahr

Arbeitssuchende / NotstandshilfebezieherInnen: 100% der Kurskosten bis max. 220,-- € pro Kalenderjahr

Personen ab 50 Jahren: 50% der Kurskosten bis max. 220,-- € pro Kalenderjahr

Sie können Ihren Bildungsbonus so oft geltend machen bis Ihr Jahresbonus aufgebraucht ist.


Vorgehensweise und wichtige Termine

  1. Einfach den gewünschten Kurs auswählen, bezahlen und absolvieren.
  2. Nach Kursabschluss den Online-Antrag ausfüllen (Antragsfrist: 6 Monate nach Ende des Kurses). Falls Sie keinen Internetanschluss haben hilft Ihnen eine AK-Bezirksstelle gerne bei der Antragstellung!
  3. Der Bildungsbonus wird nach positiver Prüfung Ihres Antrags auf Ihr Konto überwiesen

 


Was Sie noch interessieren könnte

  • Suchen Sie sich in den Kursprogrammen der einzelnen Bildungsträger Ihren "AK plus"-Kurs aus.  
  • Mitglieds-Karte (Service-Karte): Sie erhalten bis zu 15,-- € Ermäßigung auf einen Kurs, der nicht mit dem AK-Logo gekennzeichnet ist! Voraussetzung ist, dass die Institution in Niederösterreich ist, eine Bildungsbonus-PartnerIn der AK darstellt, und dass Ihr Kurs der beruflichen Weiterbildung dient.

Weitere Informationen zu dieser und anderen Förderungen erhalten Sie bei der Bildungs- & Berufsberatung NÖ.


Kontakt

Arbeiterkammer Niederösterreich
z.Hd. Ref. EB
AK-Platz 1, 3100 St. Pölten

Tel: 05 7171 29000
Erreichbarkeit: Mo ?- Do 8.00-16.00 Uhr, Fr 8.00-14.00 Uhr
E-Mail: bildungsbonus@aknoe.at

Informationen zum AK Bildungsbonus


Zuletzt bestätigt

Zuletzt aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 26.01.2023.

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