Förderung der Lehrausbildung durch das AMS

Für wen ist die Förderung gedacht?

Für Betriebe oder Ausbildungseinrichtungen, die berechtigt sind, Lehrlinge auszubilden. Ausgenommen sind der Bund, politische Parteien und Anstalten im Sinne des § 29 Berufsausbildungsgesetz (BAG).

Voraussetzungen

Unternehmen, die folgende Lehrlinge ausbilden möchten:

  • Mädchen oder Frauen, die in einem Beruf mit geringem Frauenanteil ausgebildet werden
  • Lehrstellensuchende, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
  • Teilnehmende an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation
  • Erwachsene (über 18 Jährige), die die Schule abgebrochen haben
  • Erwachsene (über 18 Jährige), die durch die Lehrausbildung Ihre Berufschancen verbessern können
Bitte beachten Sie: Die Voraussetzungen für die Förderung können regional unterschiedlich sein. Bitte wenden Sie sich an Ihr AMS.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Lehrausbildung. Dabei wird pauschal ein monatlicher Zuschuss für die Ausbildungskosten gewährt.


Wie hoch ist die Förderung?

Das Unternehmen oder die Ausbildungseinrichtung erhält pauschal einen monatlichen Zuschuss zu Ihren Ausbildungskosten – wie etwa Lehrlingsentschädigung, Personal- und Sachaufwand.

 

Höhe der Beihilfe:

Zielgruppe 1: Mädchen und Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil, Benachteiligte und Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation:

  • Unternehmen erhalten max. 400 Euro pro Monat
  • Ausbildungseinrichtungen erhalten max. 453 Euro pro Monat

Zielgruppe 2: Erwachsene mit höherer Lehrlingsentschädigung/Hilfsarbeitslohn:

  • Unternehmen erhalten max. 900 Euro pro Monat
  • Ausbildungseinrichtungen erhalten max. 900 Euro pro Monat

Die Zuschüsse werden jeweils für ein Jahr bewilligt und maximal drei Jahre lange bezahlt. Bei Teilnehmenden an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation kann die Beihilfe für die gesamte Lehrzeit gewährt werden.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Das Unternehmen oder die Ausbildungseinrichtung muss vor Beginn der Lehrausbildung Kontakt mit der regionalen Geschäftsstelle des AMS aufnehmen.
  • Klären Sie beim bei Ihrem AMS, ob Sie zum Kreis der förderbaren Personen gehören.
  • Wenn ja, lassen Sie sich das beim AMS schriftlich bestätigen.
  • Legen Sie diese Bestätigung Ihrer Bewerbung bei, bzw. nehmen Sie diese Bestätigung zu einem Vorstellungsgespräch mit.

Voraussetzung für die Förderung ist ein Beratungsgespäch zwischen dem Unternehmen, das Sie einstellen will, und uns - und zwar bevor Sie mit der Lehre oder Ausbildung beginnen.


Was Sie noch interessieren könnte

Detailinformationen zu Zugangsvoraussetzungen, Höhe der Förderung und Antrag in den jeweiligen Bundesländern:

Kontakt


Zuletzt bestätigt

Diese Angaben wurden zuletzt am 31.01.2023 mit den Informationen auf der Webseite des AMS abgeglichen.

Alle Angaben ohne Gewähr