NÖ: Bildungsförderung - Sonderprogramm "Weiterbildungsscheck"

Für wen ist die Förderung gedacht?

  • ArbeitnehmerInnen mit max. Pflichtschulabschluss 
  • Personen mit maximal Pflichtschulabschluss, die seit mindestens 1 Jahr als Ein-Personen-Unternehmen tätig sind
  • ArbeitnehmerInnen mit einem formal nicht anerkannten beruflichen Abschluss im Ausland, die als Hilfskräfte tätig sind.

Voraussetzungen

  • maximal Pflichtschulabschluss.
  • Hauptwohnsitz in NÖ (mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn)
  • Die Bildungsmaßnahme muss bei einem/r zertifizierten bzw. anerkannten BildungsträgerIn absolviert werden, der/die mit dem Land Niederösterreich einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat.
  • Im Vorfeld der Qualifizierungsmaßnahme muss verpflichtend ein Bildungsplan bei einer anerkannten anbieterneutralen Bildungsberatung erarbeitet werden. (z.B. Netzwerk Bildungs- & Berufsberatung NÖ, Bildungsberatungen von gesetzlichen Interessensvertretungen, Bildungsberatungen mit IBOBB-Zertifizierung)
  • Die Qualifizierungsmaßnahme muss der berufsbezogenen Aus- oder Weiterbildung dienen. 
  • Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist eine mindestens 75%ige Anwesenheit oder ein positiver Prüfungsabschluss erforderlich.

Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende Qualifizierungsmaßnahmen:

  • Nachholen von beruflichen Abschlüssen (v.a. Lehrabschlüsse)
  • Umschulungen, die zu einer Höherqualifizierung führen
  • berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Prüfungsgebühren und die Nostrifizierung von beruflichen Abschlüssen, die im Ausland erworben wurden.

Wie hoch ist die Förderung?

Bis zu 90 % der Kurskosten und Prüfungsgebühren bis zu einem Betrag von max. € 3.000,-- (innerhalb von 3 Jahren ab Erstantragstellung) werden gefördert. 

Die Förderwerberin bzw. der Förderwerber hat jeweils einen Selbstbehalt von 10% und allfällige die maximale Förderung übersteigende Kosten zu tragen.

Förderungen von dritter Seite sind insoweit zu berücksichtigen, als der gesamte Förderbetrag (inklusive des NÖ Weiterbildungsschecks) nicht höher als die nachgewiesenen Kurskosten sein darf.

Die Verrechnung der geförderten Kurskosten erfolgt zwischen dem Land Niederösterreich und der Bildungseinrichtung. Die Förderung wird nach Bestätigung eines positiven Abschlusses oder der Teilnahme direkt an die Bildungseinrichtung überwiesen.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme und bis spätestens einen Tag vor Kursbeginn erfolgen. Maßgeblich hierfür ist das Datum am Online-Antrag und am Bildungsplan.

Der vollständige Antrag besteht aus folgenden Unterlagen:

  • Online-Antrag auf "NÖ Weiterbildungsscheck" (ausgedruckt und unterschrieben)
  • Bildungsplan (im Original und unterschrieben)
  • ESF-Stammdatenblatt (im Original und unterschrieben)
  • DienstgeberInnenbestätigung und/oder Beschäftigungsnachweis bei Ein-Personen-Unternehmen: Gewerbeberechtigung, Firmenbuchauszug, Versicherungsdatenauszug etc.

Alle Unterlagen erhalten Sie auch direkt bei der Bildungs- & Berufsberatung NÖ.

Der Online-Antrag ist auszudrucken, zu unterschreiben und gemeinsam mit dem ebenfalls vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme ausgearbeiteten und unterschriebenen Bildungsplan im Original an das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Arbeitsmarkt, “NÖ Weiterbildungsscheck”, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, per Post oder über Abgabe in einer niederösterreichischen Bezirkshauptmannschaft zu übermitteln.

Eine DienstgeberInnenbestätigung und/oder ein Beschäftigungsnachweis (z.B. Versicherungsdatenauszug, aktueller Einkommensnachweis; bei Ein-Personen-Unternehmen: Gewerbeberechtigung, Firmenbuchauszug, Versicherungsdatenauszug der SVA, etc.), sowie das ESF-Stammdatenblatt sind dem Antrag jedenfalls unaufgefordert beizulegen. Diese können allenfalls bis spätestens 2 Wochen nach Antragsstellung nachgereicht werden.

Eine Förderzusage erfolgt nach Übermittlung der vollständigen Antragsunterlagen und nach erfolgter positiver Prüfung. Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn müssen die vollständigen Antragsunterlagen bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.


Was Sie noch interessieren könnte

Weitere Informationen, Richtlinien und den Online-Antrag finden Sie hier:
https://www.noel.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Foerderung_Weiterbildungscheck.html

Bildungs- und Berufsberatung NÖ: Zur Erstellung des Bildungsplans vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin. Terminvereinbarung sind online (www.bildungsberatung-noe.at/termin) sowie über die nö-weite Hotline 02742 25025 (Mo-Do 8 bis 16 Uhr, Fr 8 bis 14 Uhr) möglich.

 


Kontakt

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten
E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at

Tel: 02742 9005 9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline: Montag bis Donnerstag von 08.00 - 16.00 Uhr, Freitag von 08.00 - 13.00 Uhr)
Fax: 02742 9005 13777


Zuletzt bestätigt

Zuletzt überprüft und aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 26.01.2023.

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