NÖ: Bildungsförderung Neu

Für wen ist die Förderung gedacht?

  • ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft (seit Juli 2021: auch geringfügig Beschäftigte ohne AMS-Bezug!)
  • ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • ArbeitnehmerInnen, die Weiterbildungsgeld beziehen
  • WiedereinsteigerInnen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
  • öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. TischlerIn, ElektrikerIn, StraßenwärterIn etc.)

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in NÖ seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn
  • Die Bildungsmaßnahme muss der berufsspezifischen Weiterbildung dienen und bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden (NÖ Cert, Ö-Cert, oder eine öffentlich anerkannte Schule/Hochschule).
  • Das Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden.

Was wird gefördert?

Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten, abzüglich von DienstgeberInnen- oder sonstigen Zuschüssen.

Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist eine mindestens 75%ige Anwesenheit oder ein positiver Prüfungsabschluss erforderlich.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Ihrem Bruttoeinkommen.

Nicht gefördert werden:

  • Personen, die beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind (Ausnahmen: WiedereinsteigerInnen ohne Leistungsbezug) und/oder an Arbeitsstiftungen oder Beschäftigungsinitiativen teilnehmen.
  • öffentlich Bedienstete (ausgenommen handwerkliche Verwendung)
  • Lehrlinge
  • Personen, die einen gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Anspruch darauf haben, dass die ArbeitgeberInnen die Kosten für Weiterbildungen übernehmen, die im Interesse des Betriebes absolviert werden.

Für diese Weiterbildungen erhalten Sie keinen Zuschuss:

  • nicht berufsspezifische Sprachkurse
  • Weiterbildungen im Bereich Gesundheit, Wellness, Körperpflege oder Schönheit,
    außer sie dienen der beruflichen Weiterbildung (Zusatzausbildung) mit einem unmittelbaren Bezug im aktuell ausgeübten Arbeitsfeld
  • Hobby- und Freizeitkurse, sowie Kurse, die der Persönlichkeitsbildung (z.B. Lebens- und SozialberaterIn, MediatorIn, NLP-Ausbildung etc.) und Weltanschauung dienen
  • für alle Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (Bachelor-, Master-, Magister-, Doktoratsstudium, Propädeutikum, Lehrgänge universitären Charakters bzw. Studiums sowie postgraduale Studien)
  • für Schulen mit Maturaabschluss
  • für Vorbereitungskurse für die Studienberechtigungsprüfung
  • Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung, da gibt es ein Sonderprogramm Berufsreifeprüfung, gültig ab 1.6.2015
  • für den Erwerb von Lenkberechtigungen, die nicht zur berufsspezifischen Weiterbildung dienen
  • Erwerb von Lenkberechtigungen für die Klasse B
  • Ausbildungen und Umschulungen außerhalb des Arbeitsfeldes

Sie bekommen keinen Zuschuss für folgende Kosten:

  • Kosten für Anmeldung und Einschreibung, staatliche Gebühren, Anreise, Nächtigung, Verpflegung, Literatur und Prüfungsgebühren, auch wenn sie pauschal in Kurskosten enthalten sind.
  • Kurskosten unter EUR 100,--

Wie hoch ist die Förderung?

Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.500,-- Förderung in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Ihrem Einkommen. 

 

Monatliches Bruttoeinkommen  >>>  Höhe der Förderung (max. € 2.500,00)

bis € 1.500,00  >>>  80% der Kurskosten

bis € 2.000,00  >>>  60% der Kurskosten

bis € 3.000,00 >>>  40% der Kurskosten

bis € 4.000,00 >>>  20% der Kurskosten

Das Einkommen, das Sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung beziehen, dient als Berechnungsgrundlage für die Förderung. Alimente, Familienbeihilfe und Pflegegeld zählen nicht zum monatlichen Einkommen.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen:

  • Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Bestätigung über den Kursantritt und die Zahlungsbestätigung.
  • Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Die Bildungsförderung NÖ Neu gilt für Kurse ab dem 1.6.2015.
  • Der Antrag kann frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.
  • Wenn Sie eine Förderzusage vor Kursbeginn wollen, müssen der Antrag mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung eingelangt sein.

Was Sie noch interessieren könnte

Verwenden Sie für die Antragsstellung ausschließlich das Online-Formular der NÖ Bildungsförderung NEU.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bildungsförderungen des Landes NÖ.

Weitere Informationen, Richtlinien und Zugang zum Online-Formular erhalten Sie hier: https://www.noel.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Foerderung_noeBildungsfoerderung.html

Nutzen Sie auch das kostenlose Angebot der Bildungs- & Berufsberatung NÖ um sich über weitere Förderungen bzw. Aus- und Weiterbildungen zu informieren.


Kontakt

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten
E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at

Tel: 02742 9005 9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline: Montag bis Donnerstag von 08.00 - 16.00 Uhr, Freitag von 08.00 - 13.00 Uhr)
Fax: 02742 9005 13777


Zuletzt bestätigt

Zuletzt überprüft und aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 07.12.2022.

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