Stmk: Steirischer Bildungsscheck für Lehrlinge und LehrabsolventInnen

Für wen ist die Förderung gedacht?

  • Lehrlinge und LehrabsolventInnen einer betrieblichen Lehre bis zum Alter von 25 Jahren
  • Die Altersgrenze erhöht sich um 2 Jahre pro Kind bei Vorliegen von Betreuungspflichten
  • Die Leistung des Präsenz- und Zivildienstes erhöht die Altersgrenze um dessen maximale Dauer.
  • Der Bildungsscheck ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Voraussetzungen

Der Hauptwohnsitz muss seit mindestens einem Jahr in der Steiermark liegen


Was wird gefördert?

  • berufsbezogene Höherqualifizierungen
  • persönlichkeitsbezogene Qualifizierungen (Soft skills), wie Kommunikation- und Teamfähigkeit, Rhetorik, Präsentation, ...
  • Schlüsselqualifiktionen wie Sprachen, EDV, ...
  • ausgenommen sind Studien- und Prüfungsgebühren, Hobby- und Freizeitkurse

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Gesamtförderung beträgt maximal 500 € pro Lehrabschluss bzw. Lehre
  • Gefördert werden bis zu 50% der Kurskosten; die Kosten müssen pro Kurs mindestens 200 € betragen und dürfen nicht vom Unternehmen oder Dritten getragen werden.
  • Der Bildungsscheck kann auch in Tranchen, d.h. für mehrere Kurse bis zu einer Gesamtförderung in Höhe von 500€ in Anspruch genommen werden.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Anträge sind vollständig mit dem dafür aufgelegten Antragsformular und den beizulegenden Unterlagen innerhalb von drei Monaten nach Kursabschluss einzubringen!

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Bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen wird der Förderungsbeitrag direkt auf das bekanntgegebene Konto überwiesen.

Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Akton läuft bis zum Inkrafttreten geänderter Richtlinien.

Kontakt

Abteilung 11 - Soziales, Arbeit und Integration
Burggasse 9, 8010 Graz


Telefon: 0316/877- 5458
Fax: 0316/877- 3053


Formular unter:
https://www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/12493772/131663747/


Zuletzt bestätigt

Letzte Überprüfung am 12.09.2023

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