Wien: waff Bildungskonto für alle

Für wen ist die Förderung gedacht?

Beschäftigte Personen
können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie zu Kursbeginn entweder
  • beschäftigt nach ASVG,
  • nach ASVG versichert und in einem Ausbildungsverhältnis (Lehre, vorgeschriebene Ausbildungen nach einem Hochschulstudium),
  • in Bildungskarenz, oder Bildungsteilzeit
  • Neue Selbständige (also versichert nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz gemäß § 2 (1) Zif. 4 GSVG) sind.
  • Arbeitnehmer*innen in Elternkarenz (bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes)

Beschäftigungslose Personen
können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie zu Kursbeginn

  • bei einer regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien (AMS Wien) arbeitslos gemeldet oder arbeitsuchend vorgemerkt,
  • Leistungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung oder Kinderbetreuungsgeld beziehen und beim AMS Wien arbeitsuchend vorgemerkt waren.

Wer wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden selbständig Erwerbstätige, Beschäftigte in von AMS beauftragten Integrationsmaßnahmen (z.B. Transitarbeitskräfte) sowie Beamt*innen, Student*innen, Schüler*innen und Pensionist*innen.


Voraussetzungen

  • Sie haben spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihren Hauptwohnsitz in Wien (Meldebestätigung)
  • Sie absolvieren Ihre Weiterbildung bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger

Was wird gefördert?

Der waff unterstützt Sie finanziell bei Kurs- und Seminarkosten (Teilnahmebeiträge inklusive Prüfungsgebühren), sofern diese Kosten mindestens € 150,- ausmachen.

Wir fördern Gebühren für Bescheiderlassung von Anerkennung, Gleichhaltung, Nostrifikation und Nostrifizierung und damit in Zusammenhang stehende Kosten für beeidete Übersetzungen.

Aus- und Weiterbildungen im Gesundheits- und Wellnessbereich werden nur gefördert, wenn Sie bereits zu Kursbeginn in diesem Bereich beschäftigt sind und ein unmittelbarer Bezug zu Ihrer Tätigkeit besteht.

Was wird nicht gefördert?

  • Kosten für Fahrten, Aufenthalt und Verpflegung, Anmelde- und Einschreibgebühren, Bücher, Skripten, staatliche Gebühren sowie Hobby- und Freizeitkurse, Coaching-, Supervisions- und Selbsterfahrungskurse und ähnliches. Darüber hinaus werden Kurse, die der Persönlichkeitsbildung und Weltanschauung dienen, nicht gefördert.
  • Studien an Universitäten und Fachhochschulen sowie vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht, für die durch die öffentliche Hand bereits Schulbeihilfen, Stipendien oder ähnliche Unterstützungen vorgesehen sind.
  • Teilabschnitte oder einzelne Semester.

Wie hoch ist die Förderung?

  • 50% der Kurs- und Prüfungskosten, maximal 300 Euro für berufliche Aus- und Weiterbildungen.

Der maximale Förderbetrag kann im Zeitraum von vier Kalenderjahren beantragt werden – entweder auf einmal oder in Teilbeträgen.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Reichen Sie Ihren Antrag online (Antrag waff) spätestens drei Monate nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung beim waff ein. Halten Sie für die Erstellung des Onlineantrags folgende Unterlagen elektronisch bereit:
  • Nachweis, ob Sie bei Kurs-Beginn beschäftigt oder arbeitslos waren (Kopie)
  • Bestätigung vom Kurs-Besuch und positives Zeugnis (Kopien)
  • Zahlungsbestätigung (Kopie)
  • Meldebestätigung Hauptwohnsitz Wien (Kopie)

Was Sie noch interessieren könnte

Förderungen von anderen Fördergebern werden grundsätzlich abgezogen. Es sei denn es handelt sich dabei um Förderungen von freiwilligen und gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen oder der Gemeinde Wien. Auf die Förderung des waff gibt es keinen Rechtsanspruch.

Kontakt

WAFF- Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung
Lassallestraße 1
1020 Wien 

www.waff.at

bbe@waff.at

Telefon: 217 48 - 555
Mo - Do von 8.00 - 17.00 Uhr
Fr von 8.00 - 15.00 Uhr


Zuletzt bestätigt

Zuletzt bestätigt durch den Fördergeber am 10.02.2023

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