Stmk: Bildungsscheck für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung

Für wen ist die Förderung gedacht?

Beschäftigte Personen ohne Lehrabschlussprüfung (oder mit maximal einer Lehrabschlussprüfung in einem anderen Tätigkeitsbereich), die die außerordentliche Lehrabschlussprüfung gem. § 23 Abs. 5 BAG berufsbegleitend nachholen.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Der Hauptwohnsitz muss seit mindestens einem Jahr in der Steiermark liegen
  • Erfolgreiche Absolvierung der Lehrabschlussprüfung
  • Kostentragung durch den/die AntragsstellerIn (und nicht durch Arbeitgeber oder Dritte)

Was wird gefördert?

  • Spezielle Lehrgänge, die auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung vorbereiten gem. § 23 Abs. 5 BAG.
  • Prüfungsgebühren für die Lehrabschlussprüfung

Wie hoch ist die Förderung?

100 % der Kosten (Vorbereitungslehrgang und Prüfungsgebühr) nach erfolgreicher Absolvierung der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung, maximal jedoch 4000€.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Anträge sind vollständig mit dem dafür aufgelegten Antragsformular (siehe Link unterhalb) und den beizulegenden Unterlagen nach erfolgreicher Ablegung der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung, innerhalb von 3 Monaten einzubringen.

Diese Aktion läuft bis zum Inkrafttreten geänderter Richtlinien.


Was Sie noch interessieren könnte

Die Verrechnung kann über die jeweilige Bildungsinstitution erfolgen.

Die Kosten dürfen nicht vom Unternehmen oder Dritten getragen werden. Eine Bestätigung der Kostenübernahme ist vorzulegen.

Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

 


Kontakt

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Abteilung 11 – Soziales, Arbeit und Integration
Referat Beihilfen und Sozialservice
Hofgasse 12
8010 Graz

Telefon: 0316/877-5458
Fax: 0316/877-3053
E-Mail: beihilfenundsozialservice@stmk.gv.at
Web: www.soziales.steiermark.at

Formular unter:
http://www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/12493769/131663713/

Das neue Antragsformular ist gültig für jene Kurse die ab 1. Juli 2018 beginnen.
Für Kurse die bereits davor begonnen haben, ist das auslaufende Formular unter dem Link oberhalb ebenfalls downloadbar.


Zuletzt bestätigt

Letzte Überprüfung am 14.9.2023

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