Kärnten: Fahrtkostenzuschuss für berufstätige AbendschülerInnen

Für wen ist die Förderung gedacht?

Berufstätige AbendschülerInnen

Voraussetzungen

  • Arbeitsverhältnis oder freies Dienstverhältnis
  • Hauptwohnsitz in Kärnten
  • kürzeste, einfache Wegstrecke Wohnsitz - Abendschule mindestens 5 Kilometer
  • Schuljahr in öffentlicher Schule muss positiv abgeschlossen sein
  • Einkommensgrenze: 26.400 € steuerpflichtiges Einkommen (Ziffer 245 am Jahreslohnzettel)

Siehe dazu auch:

https://www.arbeitnehmerfoerderung.at/berufspendler/Fahrtkosten_fuer_berufstaetige_AbendschuelerInnen.html

 


Was wird gefördert?

Fahrtkosten für Fahrt zur Abendschule


Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss wird rückwirkend pro Kalenderjahr für maximal zehn Monate gewährt.

Der Zuschuss beträgt, abhängig von der Wegstrecke, zwischen 10 € und 30 € pro Monat.

Beschränkt sich der Anspruch nur auf einen Teil des Kalenderjahres, wird der Zuschuss anteilsmäßig gewährt.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Einreichschluss ist der 31. Oktober 2023.

Schicken Sie Ihren Antrag inkl. Jahreslohnzettel/Einkommessteuerbescheid 2022 und Ihre positiven Zeugnisse der Abendschule vom Zeitraum 01.01. bis 31.12.2022 an:

Arbeiterkammer Kärnten
Förderungen für ArbeitnehmerInnen
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt
Telefon: 050 477-4003
E-Mail: anf@akktn.at

 

Online-Antrag:
https://produktion.aforms2web.com/akktn_formserver/start.do?wfjs_enabled=true&vid=8d54859dc7e067ef&wfjs_orig_req=%2Fstart.do%3Fid%3DFahrtkostenzuschuss_Abendschueler_V1_0&txid=b21f3847e9dc74db3a4f69c59ba0a8fe5a6cd5b7#

 

 


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Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Kontakt

Arbeiterkammer Kärnten
Förderungen für ArbeitnehmerInnen
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt
Telefon: 050 477-4003
E-Mail: anf@akktn.at

 


Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden zuletzt am 18.01.2023 mit der Webseite des Fördergebers abgeglichen.

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