Kärnten: Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge

Für wen ist die Förderung gedacht?

  • Lehrlinge
  • Jugendliche Arbeitnehmer/innen mit Anlernverträgen
  • Jugendliche Arbeitnehmer/innen mit Praktikantenverträgen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Kärnten und aufrechtes Lehrverhältnis
  • kein Anspruch auf Lehrlingsfreifahrt
  • Bezug der Familienbeihilfe oder einer gleichartigen, ausländischen Beihilfe
  • Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge muss vom Wohnsitzfinanzamt bezogen worden sein
  • Es bestand kein Anspruch auf Lehrlingsfreifahrt.

 

 

 

 


Was wird gefördert?

tägliche oder wöchentliche Fahrt vom Wohnsitz zum Arbeitsplatz


Wie hoch ist die Förderung?

Bei Benützung des öffentlichen Verkehrs:
  • TagespendlerInnen mit einfacher Wegstrecke von mindestens 2 Kilometern und selbstgekauften Wochen- oder Monatskarten (oder JUGEND.mobil Ticket der Kärntner Linien) erhalten 50 % der Kosten.
  • WochenpendlerInnen mit einfacher Wegstrecke von mindestens 10 Kilometern und selbstgekauften Wochen- oder Monatskarten erhalten 50 % der Kosten oder 50 % der Kosten des JUGEND.mobil Tickets der Kärntner Linien.

Bei Benützung des Privat-PKW:

  • TagespendlerInnen mit einfacher Wegstrecke von mindestens 5 Kilometern und wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar ist, bekommen zwischen 156€ und 1.014€ pro Jahr.
  • WochenpendlerInnen mit einfacher Wegstrecke von mindestens 15 Kilometern und wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar ist, erhalten einen Zuschuss zwischen 59€ und 734€ pro Jahr.

Beschränkt sich der Anspruch nur auf einen Teil des Kalenderjahres, wird der Zuschuss anteilsmäßig gewährt. Der Zuschuss wird ohne Berufsschul- und Urlaubszeit berechnet und höchstens für 39 Wochen gewährt


Vorgehensweise und wichtige Termine

Einreichschluss ist der 31. Oktober 2023

Schicken Sie Ihren Antrag inkl. Nachweis über den Erhalt der Fahrtenbeihilfe bzw. Schulfahrtbeihilfe und bei Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels die Wochen- oder Monatskarten bzw. das JUGEND.mobil Ticket an:


Arbeiterkammer Kärnten
Förderungen für ArbeitnehmerInnen
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt
Telefon: 050 477-4003
E-Mail: anf@akktn.at

Online Antrag:

https://produktion.aforms2web.com/akktn_formserver/start.do?wfjs_enabled=true&vid=b1523c880ece6a03&wfjs_orig_req=%2Fstart.do%3Fid%3DFahrtkostenzuschuss_Lehrlinge_V1_0&txid=56656f8be349d01262e86c0cbe47125488928e00#

 


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Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, sie wird für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt. 

Kontakt

Arbeiterkammer Kärnten
Förderungen für ArbeitnehmerInnen
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt
Telefon: 050 477-4003
E-Mail: anf@akktn.at

 


Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden zuletzt am 18.01.2023 mit der Webseite des Fördergebers abgeglichen.

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