Vlbg: Wohnzuschuss für Lehrlinge

Für wen ist die Förderung gedacht?

Lehrlinge, die ihre Lehre in Vorarlberg absolvieren und aufgrund des Lehrverhältnisses auf ein Privatquartier oder einen Heimplatz angewiesen sind und denen dadurch zusätzliche Kosten entstehen

Was wird gefördert?

Förderbar sind:

Unterkunftskosten für einen Zweitwohnsitz, der auf Grund der weiten Entfernung, der Art des Dienstverhältnisses oder der Verkehrsverhältnisse notwendig ist


Wie hoch ist die Förderung?

gefördert werden bis zu 50 % der Unterkunftskosten, maximal 2.500 Euro jährlich.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Das Ansuchen kann frühestens nach Bezug des Zweitwohnsitzes eingereicht werden. Die Einreichfrist endet im Falle eines Zweitwohnsitzes Ende März für das vorangegangene Jahr bzw. im letzten Lehrjahr, drei Monate nach Beendigung des Lehrverhältnisses.

Was Sie noch interessieren könnte

Download-Möglichkeit des Antrags sowie der Richtlinien unter

http://www.bildungszuschuss.at/


Kontakt

Arbeiterkammer Vorarlberg
"Bildungszuschuss"
Widnau 2-4, 6800 Feldkirch
Telefon: 050/258-4200
Fax: 050/258-4201
E-Mail: info@ak-vorarlberg.at
http://www.bildungszuschuss.at/

Zuletzt bestätigt

Zuletzt aktualisiert im Oktober 2023

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