Stmk: Lehrlingsbeihilfe

Für wen ist die Förderung gedacht?

  • Erziehungsberechtigte des Lehrlings/Jugendlichen in lehrähnlichen Ausbildungs- oder Dienstverhältnissen
  • Lehrlinge/Jugendliche ab dem 18. Lebensjahr, sofern sie einen eigenen Haushalt führen

Voraussetzungen

  • Der Hauptwohnsitz des/der AntragstellerIn muss seit mindestens einem Jahr in der Steiermark liegen.
  • Die monatliche Nettolehrlingsentschädigung darf Euro 900,-- nicht überschreiten.
  • Das jährliche Familieneinkommen darf Euro 26.500,-- nicht übersteigen.
  • Für weitere versorgungspflichtige Kinder erhöht sich die Grenze für das Familieneinkommen um:

    • € 1500 pro Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird
    • € 2500 für jedes behinderte Kind, für das erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird
    • € 3000 wenn der Lehrling in einem Internat, Privat- oder Firmenquartier wohnt


Was wird gefördert?

Zuschuss zum Lebensunterhalt während der Lehrausbildung


Wie hoch ist die Förderung?

zwischen 70,-- Euro und 700,- Euro jährlich

Vorgehensweise und wichtige Termine

Der Antrag kann von 1.1. bis 31.12. des laufenden Kalenderjahres vollständig mit dem dafür aufgelegten Antragsformular beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 - Soziales eingereicht werden. Es ist für jedes Kalenderjahr der Lehrzeit ein gesonderter Antrag einzureichen.

Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Diese Aktion läuft bis zum Inkrafttreten geänderter Richtlinien.

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Sonstige Infos zur Förderungsberechnung finden Sie im >> Antragsformular

Kontakt

Abteilung 11 - Soziales, Arbeit und Integration
Burggasse 9, 8010 Graz
Telefon: 0316/877-5458
Fax: 0316/877-3053

Download-Möglichkeit des Antrags:
https://www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/12493773/131663769/

 


Zuletzt bestätigt

Letzte Überprüfung am 08.09.2023

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