NÖ: Lehrlingsförderung - Lehrlingsbeihilfe

Für wen ist die Förderung gedacht?

Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in NÖ

Voraussetzungen

  • ein aufrechter Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG)
  • der Bezug der Familienbeihilfe
  • seit mindestens 6 Monaten Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • kein Bezug von Leistungen aus dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
  • das monatliche Gesamtfamilieneinkommen darf die festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen:

Haushaltsgröße                                                                     Höchstgrenze
Einpersonenhaushalt                                                             € 1.400,00
Alleinerziehende Elternteile mit 1 Kind                              € 2.800,00
Ehepaar oder Lebensgemeinschaft ohne Kinder             € 2.800,00
Ehepaar oder Lebensgemeinschaft mit 1 Kind                 € 3.500,00
für jedes weitere Kind                                                            € 700,00


Was wird gefördert?

Lehrlinge erhalten einen monatlichen Zuschuss unter der Voraussetzung, dass das monatliche Gesamtfamilieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze (siehe oben) nicht überschreitet.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Lehrlingsbeihilfe beträgt monatlich € 120,--. Die Auszahlung erfolgt ab Gewährung monatlich im Nachhinein.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Der Antrag kann mittels Online-Formular gestellt werden. Beim Antrag sind ein Lehrvertrag und ein aktueller Gehaltszettel hochzuladen.

 

Die Förderung wird ab Antragstellung bis zum Beginn des folgenden Lehrjahres bewilligt - für jedes Lehrjahr muss ein gesonderter Antrag gestellt werden.

Eine Förderung kann für länger als drei Monate zurückliegende Zeiträume (vom Zeitpunkt der Antragstellung gerechnet) nicht mehr bewilligt werden.

Weitere Informationen sowie das Online-Formular finden Sie unter: https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerderung_Lehrlingsbeihilfe.html


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Kontakt

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten
E-Mail: lehrlingsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742 9005 9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742 9005 13777

Zuletzt bestätigt

Zuletzt aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 27.01.2023.

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