Förderung für Fachkräfte-/Lehrausbildungen von Zeitarbeitskräften

Für wen ist die Förderung gedacht?

  • Für Zeitarbeitskräfte mit einer (abgebrochenen) Lehre ohne Lehrabschlussprüfung
  • Für angelernte Zeitarbeitskräfte, die einen Lehrabschluss anstreben

Voraussetzungen

  • Sie sind in einem aufrechten Arbeitsverhältnis als Zeitarbeitskraft und erfüllen die Anforderungen einer Bildungskarenz (Bildungskarenz/Bildungsteilzeit) oder eines Fachkräftestipendiums.
  • Förderungen von Fachkräfte-/Lehrausbildungen (inkl. Neben- und Prüfungskosten) durch den SWF für Zeiten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bzw. nach Übernahme durch den Beschäftiger-Betrieb bedürfen der Zustimmung des Vorstands.

Die Förderung von Bildungsmaßnahmen für Zeitarbeitskräfte, die sich im ersten Beschäftigungsmonat befinden, ist ausgeschlossen, ebenso für Zeitarbeitskräfte in geringfügiger Anstellung in den ersten 3 Monaten der Beschäftigung.

Sie beziehen gleichzeitig keine andere Förderung für dieselbe Bildungsmaßnahme.


Was wird gefördert?

  • Förderung für die Zeitarbeitskräfte: Finanzierung der Ausbildungskosten/Prüfungskosten zur Fachkraft und Zahlung eines Zuschusses zum Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld oder zum Fachkräftestipendium, damit Sie keine finanziellen Einbußen erleiden.

Seit 01.01.2021 werden Fachkräfte-/Lehrausbildungen (auch bei Bildungskarenz/-teilzeit und Fachkräftestipendium) nur mehr bis zu einer Ausbildungsdauer von 1 Jahr gefördert.

Es werden Lehrgänge für die Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (aLAP) gefördert für deren Absolvierung grundsätzlich die Voraussetzungen der Bildungskarenz bzw. in Ausnahmefällen des Fachkräftestipendiums des AMS erfüllt sein müssen.

  • Die Fachkräfte/-Lehrausbildungen liegen schwerpunktmäßig in den Berufsfeldern Metall- und Elektrotechnik. Ziel ist die Ausbildung zur Fachkraft.

Hinweis: Nach Ende der Ausbildungszeit muss das Arbeits-/Dienstverhältnis zumindest noch ein Monat lang aufrecht bleiben (= Behaltemonat).

Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der SWF-Leistungsordnung.


Wie hoch ist die Förderung?

Nach Maßgabe der Mittel.

 

Fachkräfte-/Lehrausbildungen werden jeweils bis zu einem Betrag von € 16.000,- inkl. USt. pro Zeitarbeitskraft und Beschäftigungsjahr gefördert.

Zudem sind Förderleistungen für Zeitarbeitskräfte in geringfügiger Anstellung mit € 100,- pro Beschäftigungsjahr begrenzt.


Vorgehensweise und wichtige Termine

  • Sprechen Sie mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber (= Ihr Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen), ob sie bzw. er Sie im Rahmen einer Bildungskarenz/-teilzeit oder eines Fachkräftestipendiums aus- und weiterbilden lassen möchte.
  • Wenden Sie sich für ein verpflichtendes Informationsgespräches direkt an den SWF. Ohne Gespräch und schriftliche Zusage durch den Vorstand ist keine Förderung möglich.
  • Die, beim SWF gelistete Aus- und Weiterbildungseinrichtung stellt fest, ob Sie für die Fachkräfte-/Lehrausbildung geeignet sind (Ein Potentialcheck bzw.-analysepositiver Kompetenzcheck vor Beginn der Fachkräfte-/Lehrausbildung ist zwingend erforderlich).
  • Im Falle von Bildungskarenz schließen Sie eine Karenzierungsvereinbarung mit Ihrem Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen für die Dauer der Fachkräfte-/Lehrausbildung ab.
  • Ihr „Wohnsitz-AMSgenehmigt die Bildungskarenz/-teilzeit bzw. das Fachkräftestipendium.
  • Ihr Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen reicht die Förderantragsunterlagen beim SWF ein. Die weitere Administration erfolgt durch den SWF.

Den detaillierten Förderablauf finden Sie im zugehörigen Prozessablauf.


Was Sie noch interessieren könnte

Hinweis: Gewerbliche Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen können für ihre Zeitarbeitskräfte in einem Zeitraum von drei Jahren maximal € 200.000,- aus dem Fonds beziehen (De-minimis-Regelung) bzw. das 3- bis 4-fache der im Förderzeitraum eingezahlten Beiträge zum Sozial- und Weiterbildungsfonds. Bei Förderabwicklung über die Zeitarbeitskraft bestehen diese beiden betraglichen Beschränkungen nicht.

Kontakt

Sozial- und Weiterbildungsfonds der Arbeitskräfteüberlassung Österreich (SWF)
1120 Wien, Altmannsdorfer Straße 89/3/9
Telefon: +43 1 890 90 84 -0
Mail: office@swf-akue.at
Webseite

Zuletzt bestätigt

Diese Information wurde zuletzt am 8.3.2023 vom Fördergebenden aktualisiert.

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