Förderungen für Personen mit Behinderungen - Arbeitsplatzbezogene Förderungen

Für wen ist die Förderung gedacht?

Menschen mit Behinderung

Voraussetzungen

Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung: Für den behinderungsbedingten Mehraufwand bei einer Schul- oder Berufsausbildung kann ein Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung gewährt werden. Zuschüsse zur barrierefreien Ausbildung können grundsätzlich nach Beendigung der 9. Schulstufe im Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung gewährt werden.

Ausbildungen im Sinne dieser Richtlinie sind anerkannte Ausbildungen der Sekundarstufe II (z.B. BMS, BHS, AGS etc.) und der Postsekundar- und Tertiärstufen /z.B. Lehrgänge an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) des österreichischen Bildungssystems gemäß dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Die Kosten für eine behinderungsbedingte Umschulung, eine berufsbegleitende Schulung oder Aus- und Weiterbildungen sowie für ein Orientierungs- und Mobilitätstraining können nur insoweit übernommen werden, als diese behinderungsbedingt notwendig zur Beruflichen Teilhabe sind und nachweislich nicht von anderen Stellen getragen werden.

Berufsbegleitende Schulungen und Weiterbildungen sind Umschulungen oder zusätzliche Qualifizierungen, wie z.B. Werkmeisterprüfungsvorbereitungen, Massageausbildungen, Ausbildungen im Rahmen der Digitalisierung etc.

Gebärdensprachdolmetschkosten können für berufliche Angelegenheiten übernommen werden. Außerdem können Dolmetschkosten für Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden, sofern diese zur Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes erforderlich sind.


Was wird gefördert?

  • Schulungs- und Ausbildungskosten (Kosten für externe Schulungen, Weiterbildungen oder Arbeitserprobungen)
  • Gebärdensprachdolmetschkosten (für berufliche Angelegenheiten sowie für Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen)
  • Barrierefreie Arbeitsplatzadaptierung für Menschen mit Behinderung und für Unternehmen  (Beschaffung und Instandsetzung von die Behinderung ausgleichenden Arbeitshilfen für die Berufsausübung, Ausbildung im Gebrauch dieser Arbeitshilfen)

Mehr Infos auf der Seite des Sozialministeriumservice.


Wie hoch ist die Förderung?

Informationen über die jeweilige Höhe der Förderung erteilen grundsätzlich die Landesstellen des Sozialministeriumservice.
  • Schulungskostenzur Erlangung oder zur Sicherung eines Arbeitsplatzes können behinderungsbedingte Kosten zur Gänze übernommen werden.
  • Gebärdensprachdolmetschkosten können für berufliche Angelegenheiten übernommen werden. Dolmetschkosten für Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, die zur Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes erforderlich sind, können ebenfalls gefördert werden.
  • Barrierefreie Arbeitsplatzadaptierung für Menschen mit Behinderung und für Unternehmen: Die Kosten können für Menschen mit Behinderung bis zur vollen Höhe übernommen werden.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Anträge sind grundsätzlich vor Realisierung des Vorhabens einzubringen. Die Antragstellung erfolgt mittels Formblatt (erhältlich in den Landesstellen des Sozialministeriumservice) oder als Online-Antrag. Alle Anträge stehen auch als Download oder Online-Antrag auf der Seite www.sozialministeriumsservice.at zur Verfügung. Für nähere Auskünfte steht Ihnen die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice zur Verfügung.

Was Sie noch interessieren könnte

Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Kontakt

Sozialministeriumservice - Zentrale

Babenbergerstraße 5, 1010 Wien. Tel: 05 99 88. Fax: 05 99 88-2131. Mail: post@sozialministeriumservice.at

  • Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:30 Uhr, Freitag von 08:00 bis 14:30 Uhr
  • Beratungszeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung
  • SMS-Anfragen speziell für Gehörlose: 0664- 85 74 917 (Bitte bei SMS oder Mail Wunsch, Name und Adresse mit Postleitzahl mitschicken!) 

Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden zuletzt am 06.02.2023 vom Fördergebenden bestätigt.

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