Zuschuss zur Absolvierung der Ausbildung Sozialpädagogische Fachbetreuung in der Kinder- und Jugendhilfe Oberösterreich
Für wen ist die Förderung gedacht?
Personen, die die Ausbildung Sozialpädagogische Fachbetreuung in der Kinder- und Jugendhilfe an der Fachhochschule Oberösterreich absolvieren.
Voraussetzungen
Das Oö. Kinder- und Jugendhilfestipendium kann jeder Person gewährt werden, die eine Ausbildung gemäß dem IV. Teil, 6. Hauptstück des Oö. SBG an der FH Oberösterreich absolviert und es darf keine Leistung der materiellen Existenzsicherung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz – AlVG, BGBl. Nr. 609/1977, oder dem Arbeitsmarktservicegesetz – AMSG, BGBl. Nr. 313/1994, bezogen werden.
Was wird gefördert?
Es wird die Ausbildung Sozialpädagogische Fachbetreuung in der Kinder- und Jugendhilfe gemäß dem IV. Teil, 6. Hauptstück des Oö. Sozialberufegesetzes (Oö. SBG) an der Fachhochschule Oberösterreich gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Oö. Pflegestipendiums beträgt € 630,00 monatlich. Die Auszahlungen erfolgen durch Überweisung auf ein Konto bei einem inländischen Geldinstitut, das im Ansuchen bekannte zu geben ist. Barauszahlungen sind nicht möglich.
Das Oö. Pflegestipendium kann frühestens mit Beginn der Ausbildung gewährt werden, sofern dieser zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegt, und längstens bis zum Abschluss. Es wird höchstens für die Dauer der Mindestzeit der Ausbildung ausbezahlt. Im Falle einer Unterbrechung der Ausbildung kann das Oö. Pflegestipendium weiter gewährt werden, wenn der/die Antragsteller* die Ausbildung fortsetzt.
Das Oö. Pflegestipendium kann frühestens mit Beginn der Ausbildung gewährt werden, sofern dieser zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegt, und längstens bis zum Abschluss. Es wird höchstens für die Dauer der Mindestzeit der Ausbildung ausbezahlt. Im Falle einer Unterbrechung der Ausbildung kann das Oö. Pflegestipendium weiter gewährt werden, wenn der/die Antragsteller* die Ausbildung fortsetzt.
Vorgehensweise und wichtige Termine
- Das Ansuchen auf Gewährung des Oö. Kinder- und Jugendhilfestipendiums ist schriftlich unter Verwendung des aufgelegten Antragsformulars beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales, einzubringen. Das Onlineformular zur Beantragung finden sie unter dem Punkt "Formular" auf der Website des Landes Oberösterreich.
- Der Antrag kann während einer laufenden Ausbildung jederzeit gestellt werden. Eine rückwirkende Auszahlung erfolgt jedoch für höchstens 6 Monate und ab März 2024.
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Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien zur Förderung
Kontakt
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und GesundheitAbteilung Soziales
Direktion Soziales und GesundheitAbteilung Soziales
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-152 21
Fax (+43 732) 77 20-21 56 19
E-Mail so.post@ooe.gv.at
Zuletzt bestätigt
Zuletzt abgeglichen mit Website des Landes Oberösterreich am 18.06.2025.
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