Wien: waff Wiener Pflegeausbildungsprämie
Für wen ist die Förderung gedacht?
Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Ausbildungen in Wien absolvieren:
- Pflegeassistenz
- Pflegefachassistenz
- Ausbildung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
- Gesundheits- und Krankenpflege FH-Bachelor
- Ausbildung zu den Sozialbetreuungsberufen
- Fach-/Diplomsozialbetreuer*in Altenarbeit,
- Fach-/Diplomsozialbetreuer*in Behindertenarbeit
- Fach-/Diplomsozialbetreuer*in Behindertenbegleitung
- Diplomsozialbetreuer*in Familienarbeit
Voraussetzungen
- Ich beziehe KEINE Leistung der materiellen Existenzsicherung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts (DLU), Stiftungsarbeitslosengeld, Fachkräftestipendium, Weiterbildungs- bzw. Bildungsteilzeitgeld, Umschulungsgeld)
- Ausbildung an einer anerkannten Ausbildungseinrichtung in Wien
- Aktuelle Inskriptionsbestätigung/Schulbesuchsbestätigung
Was wird gefördert?
Monatliche Prämie für die Dauer der jeweiligen Ausbildung.
Wie hoch ist die Förderung?
- Die Pflegeausbildungsprämie beträgt grundsätzlich 600 Euro pro Monat (12 mal pro Jahr) für die Dauer der jeweiligen Ausbildung.
- Im Fall einer Teilzeitausbildung kann die Prämie länger bezogen werden. Dafür ist die Prämie aliquot niedriger.
- Wenn Sie auf andere finanzielle Leistungen (wie Taschengeld, Aufwandsentschädigung) Anspruch haben, so werden diese von der Pflegeausbildungsprämie abgezogen.
- Für Schüler*innen, die im Rahmen einer berufsbildenden höheren Schule die Ausbildung zur Pflegefachassistenz („Pflege mit Matura“) absolvieren, beträgt der monatliche Betrag für die Pflichtpraktika im dritten, vierten und fünften Schuljahr 178,50 Euro (10 Mal pro Schuljahr)
Vorgehensweise und wichtige Termine
Die Antragstellung für die Wiener Pflegeausbildungsprämie ist online möglich, sobald Sie Ihre Ausbildung begonnen haben.
Ausbildungen können derzeit auf Basis der geltenden Rechtsvorschriften ausschließlich bis 31. August 2025 gefördert werden.
Benötigte Unterlagen:
- Scan eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis mit Vorder- und Rückseite)
- aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 4 Wochen)
- Inskriptionsbestätigung/Schulbesuchsbestätigung, ggf. Praktikumsbestätigung
- Unterfertigte „Zustimmung und Bestätigung“ (Anlage zum Online-Antrag)
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Nähere Informationen und ONLINE-Antrag:
Kontakt
waff - Wiener Arbeitnehmer*innen Förderungsfonds
Lassallestraße 1
1020 Wien
www.waff.at
Lassallestraße 1
1020 Wien
www.waff.at
Tel. 01/217 48 – 230
pflegeausbildungspraemie@waff.at
Zuletzt bestätigt
Zuletzt aktualisiert am 12.11.2024.
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