NÖ: Landesstipendien - NÖ Landarzt-Stipendium
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
Studierende der Humanmedizin an einer österreichischen (Privat-)Universität, welche sich zumindest im dritten Studienjahr befinden, einen positiven Studienerfolg nachweisen können und nach Abschluss der Ausbildung als Ärztin bzw. Arzt für Allgemeinmedizin in einer Bedarfsregion des Landes Niederösterreich tätig sein werden.
Ein Hauptwohnsitz in Österreich ist auf jeden Fall nachzuweisen.
Sie werden während des Studiums finanziell unterstützt, wenn sie sich nach Abschluss der Ausbildung für 60 Monate zu einer Tätigkeit als Ärztin bzw. Arzt für Allgemeinmedizin in einer Bedarfsregion des Landes Niederösterreich verpflichten.
Pro Studienjahr können bis zu 20 Studierende unterstützt werden.
Alle weiteren Details und Kriterien finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.
Was wird gefördert?
Finanzielle Unterstützung während des Studiums.
Wie hoch ist die Förderung?
Diese Förderung wird auf maximal 48 Monate gewährt.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Die Anträge sind online zu stellen unter https://www.noe-stipendien.at/stipendien/noe-landarztstipendium/
Erforderliche Unterlagen:
Bei erstmaliger Antragstellung:
- Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis)
- Aktuelle Meldebestätigung mit Nachweis des Hauptwohnsitzes in Österreich. Das behördliche Ausstellungsdatum der Meldebestätigung darf zum Zeitpunkt der Antrags-Einreichung nicht älter als 14 Tage sein. Alte Meldezettel oder Meldebestätigungen mit älterem Ausstellungsdatum werden nicht akzeptiert!
- Bestätigung über die Aufnahme zum Studium der Humanmedizin (Erstzulassung, Studienzeitbestätigung, Studienblatt)
- Aktuelle Inskriptionsbestätigung
- Offizieller Studienerfolgsnachweis (vollständiges Sammelzeugnis mit Nachweis über absolvierte Studienabschnitte bzw. Jahres-/Semester-Sammelprüfungen, Nachweis der Absolvierung der SIP2-Prüfung, Nachweis Bachelorzertifikat o.ä.)
- Ausführlicher Lebenslauf (inkl. relevante Praktika, Famulaturen etc.)
- Motivationsschreiben mit detaillierter Beschreibung, warum die Ausbildung in Allgemeinmedizin angestrebt wird
Bei Folgeanträgen:
- Nachweis des Studienerfolgs für das vorangegangene Studienjahr (vollständiges Sammelzeugnis)
- Nachweis der aufrechten Inskription / Inskriptionsbestätigung für das nächstfolgende Semester (Fortsetzungsmeldung)
WICHTIG:
Nach Abschluss des Studiums ist ein Abschlussbericht über das Studium sowie der Abschlussbescheid (Diplom, Masterurkunde) vorzulegen!
Ablauf des Bewerbungsverfahrens nach Einreichung des Antrags
Sobald Sie Ihren Antrag online eingereicht haben, erhalten Sie eine automatische Empfangsbestätigung.
Die antragstellenden Personen werden voraussichtlich im Oktober über das finale Ergebnis des mehrstufigen Auswahlprozesses informiert. Die ausgewählten StipendiatInnen werden eingeladen, einen Vertrag mit der Gesellschaft für Forschungsförderung NÖ m.b.H. abzuschließen. Dieser beinhaltet Verpflichtungen der Stipendiatin/des Stipendiaten betreffend das Studium der Humanmedizin (z.B. Nachweis des Studienerfolgs), die postpromotionelle Ausbildung und die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit (z.B. Fristen zur Aufnahme, Dauer). Eine etwaige Rückzahlungsverpflichtung empfangener Geldzuwendungen direkt an das Land Niederösterreich ist ebenfalls vertraglich geregelt.
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Nutzen Sie auch das kostenlose Angebot der Bildungs- & Berufsberatung NÖ um sich über weitere Förderungen bzw. Aus- und Weiterbildungen zu informieren.
Kontakt
Hypogasse 1, 1. OG
3100 St. Pölten
Anfragen zum NÖ Landarztstipendium richten Sie bitte schriftlich an folgende Email-Adresse: landarzt@gff-noe.at
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