NÖ: Landesstipendien - NÖ Stipendium für Landärztinnen und Landärzte
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
Förderungswürdig ist, wer sich zumindest im 3. Studienjahr befindet, einen positiven Studienerfolg nachweisen kann, den Hauptwohnsitz in Österreich hat und sich verpflichtet
- innerhalb eines Jahres nach erfolgreichem Abschluss des Studiums der Humanmedizin die Absolvierung der postpromotionellen Ausbildung (Basisausbildung und Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin) im Bundesland Niederösterreich zu beginnen, durchzuführen und mit der Prüfung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin abzuschließen, wobei die Gesamtausbildungszeit der postpromotionellen Ausbildung die festgelegte Mindestausbildungszeit um längstens ein Jahr überschreiten darf und
- innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin eine ärztliche Tätigkeit in einer Angebotsregion des Bundeslandes Niederösterreich als Kassenvertragsärztin/Kassenvertragsarzt oder in einem NÖ Universitäts- oder Landesklinikum aufzunehmen sowie
- die ärztliche Tätigkeit als Ärztin oder Arzt für Allgemeinmedizin mindestens 60 Monate im Bundesland Niederösterreich aufrecht zu erhalten.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Ausbildung von Studierenden des Studiums der Humanmedizin an einer österreichischen Universität.
Wie hoch ist die Förderung?
Diese Förderung kann solange bezogen werden, wie ein entsprechender günstiger Studienerfolg nachgewiesen wird und wird auf maximal 48 Monate gewährt.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Die Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2022/2023 ist am 11. September 2022 ausgelaufen. Aktuell gibt es noch keine neue Ausschreibung
Für die weiteren Studienjahre wird die Bewerbungsfrist gesondert verlautbart.
Weitere Informationen unter:
https://www.noe.gv.at/noe/Stipendien-Beihilfen/NOe_Landesstipendien.html
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Kontakt
Agentur für Bildung und Internationalisierung
Ebendorferstraße 7
1010 Wien
Tel.: 01/53408-0
Zuletzt bestätigt
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