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Wien: Lehrlingsförderung für die Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung

Für wen ist die Förderung gedacht?

Die Lehrlingsförderung können folgende Personen mit Hauptwohnsitz Wien nutzen:
  • Lehrlinge, deren Lehrzeit spätestens in 12 Monaten endet
  • Personen, deren Lehrzeit maximal vor 36 Monaten endete

Wer wird nicht gefördert?
Lehrlinge in überbetrieblichen Ausbildungen haben keinen Anspruch auf die Förderung. 


Voraussetzungen

  • Kurse sind dann förderbar, wenn sie 12 Monate vor Lehrzeitende bzw. maximal 36 Monate nach Lehrzeitende besucht werden.
  • Der Kurs muss mindestens zu 75 Prozent besucht werden.

Was wird gefördert?

Der waff übernimmt die Vorfinanzierung der Kurskosten zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung.

Welche Kurse förderbar sind, erfahren Sie beim Bildungsanbieter oder bei Förderreferaten der Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.


Wie hoch ist die Förderung?

100 % der marktüblichen Kurskosten für genehmigte Kurse (inkl. allfälliger USt.).

Vorgehensweise und wichtige Termine

Sie können Ihre Förderung vor Kursbeginn beantragen. Sie müssen Ihren Antrag jedoch spätestens vor Kursende stellen. 

Sie können Ihren Antrag

  • per E-Mail an waff@waff.at
  • per Post an waff - Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds, Lassallestraße 1, 1020 Wien
  • per Fax an 01 217 48 622 stellen

Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Rechnung ausgestellt auf den Lehrling (in Kopie)
  • Meldebestätigung Hauptwohnsitz Wien (Meldezettel) (in Kopie)

Was Sie noch interessieren könnte

Auf die Förderung des waff gibt es keinen Rechtsanspruch.

Kontakt

waff – Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung 
Lassallestraße 1, 1020 Wien

E: waff@waff.at, T: 0800 20 20 22, F: (01) 217 48 622
Mo - Do von 8.00 - 17.00 Uhr, Fr von 8.00 - 15.00 Uhr


Zuletzt bestätigt

Zuletzt bestätigt durch den Fördergeber am 02.02.2023

Alle Angaben ohne Gewähr
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