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Wien: Weiterbildungsförderung für Ein-Personen-Unternehmen (EPU)

Für wen ist die Förderung gedacht?

  • Ein-Personen-Unternehmer*innen, die ihren Standort der Gewerbeberechtigung oder ihren Hauptwohnsitz in Wien haben,
  • über eine aufrechte Gewerbeberechtigung verfügen,
  • GSVG pflichtversichert sind und
  • keine Mitarbeiter*innen angestellt haben.

Wer wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Gesellschafter*innen einer offenen Gesellschaft und Komplementäre einer Kommanditgesellschaft, Neue Selbstständige sowie Freiberufler*innen, die nicht von der Gewerbeordnung erfasst werden. Außerdem Schüler*innen, Studierende, Beamt*innen sowie Pensionist*innen.


Voraussetzungen

  • Der Hauptwohnsitz (Meldebestätigung erforderlich) oder der Standort der Gewerbeberechtigung liegt in Wien
  • Sie absolvieren Ihre Weiterbildung bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger

Was wird gefördert?

Der waff unterstützt Sie finanziell bei Kurs- und Seminarkosten (Teilnahmebeiträge inklusive Prüfungsgebühren), sofern diese Kosten mindestens € 150,- ausmachen.
Gefördert werden Aus- und Weiterbildungen, die auf die Erweiterung der unternehmerischen Kompetenzen ausgerichtet sind. Das sind Aus- und Weiterbildungen

  • zur Verbesserung von kaufmännischen Kompetenzen und betriebswirtschaftlichen Kompetenzen: zum Beispiel Kurse in den Bereichen Buchhaltung, Controlling, Büro-Organisation oder Zeit-Management
  • zum Erwerb und zur Verbesserung digitaler Kompetenzen: zum Beispiel Kurse in den Bereichen Social Media, Photoshop, ECDL oder e-Rechnung.
  • zur Verbesserung sprachlicher Kompetenzen: Sprachkurse wie zum Beispiel Englisch und Deutsch, Business Englisch oder Wirtschaftsdeutsch.

 

Was wird nicht gefördert?

  • Berufliche Ausbildungen für fachliche Basisqualifizierung und/oder fachliche Fortbildung

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Höhe der Förderung beträgt 80 Prozent bis maximal 2.000 Euro der Weiterbildungskosten. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen gelten Nettobeträge als Berechnungsgrundlage.
  • Sie können für die Förderung entweder mehrere Anträge bis zum Höchstbetrag von 2.000 Euro oder einen einzigen Antrag stellen. Diese Förderung gibt es vom 1.April 2021 bis zum 31.Dezember 2023.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Reichen Sie Ihren Antrag online (hier) vor Kursbeginn bis spätestens 4 Wochen nach Kursbeginn beim waff ein. Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • Aktueller GISA Gewerbe-Informationssystem Austria Auszug
  • Aktueller Nachweis Pflichtversicherung nach dem GSVG
  • Meldebestätigung Hauptwohnsitz in Wien (Meldezettel), wenn der Standort der Gewerbeberechtigung nicht in Wien liegt
  • Kostenvoranschlag oder Teilnahme- und Zahlungsbestätigung, wenn der Kurs bereits abgeschlossen ist.

Was Sie noch interessieren könnte

Förderungen von anderen Fördergebern werden grundsätzlich abgezogen. Es sei denn es handelt sich dabei um Förderungen von freiwilligen und gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen oder der Gemeinde Wien. Auf die Förderung des waff gibt es keinen Rechtsanspruch.

Kontakt

waff - Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung
Lassallestraße 1, 1020 Wien


bbe@waff.at
www.waff.at
Telefon: 0800 86 86 86
Mo - Do von 8.00 - 17.00 Uhr, Fr von 8.00 - 15.00 Uhr


Zuletzt bestätigt

Zuletzt bestätigt durch den Fördergeber am 02.02.2023

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