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NÖ Bildungscheck

Für wen ist die Förderung gedacht?

 Schülerinnen und Schüler von Schulen für Sozialbetreuungsberufe, Höheren Lehranstalten für Sozialbetreuungsberufe oder Fachschulen für Soziale Berufe, die folgende Ausbildungen absolvieren: 
  • Heimhelfer*in
  • Fach-Sozialbetreuer*in
  • Diplom-Sozialbetreuer*in

Voraussetzungen

  • Die Ausbildung muss an einer Fachschule für Sozialberufe, einer Schule für Sozialbetreuungsberufe oder an der Höheren Lehranstalt für Sozialbetreuung und Pflege im Bundesland Niederösterreich absolviert werden.
  • Ausbildung zur Heimhelferin oder zum Heimhelfer, zur Fach-Sozialbetreuerin oder zum Fach-Sozialbetreuer sowie zur Diplom-Sozialbetreuerin oder zum Diplom-Sozialbetreuer gem. NÖ Sozialbetreuungsberufegesetz 2007
  • Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Teilnahme an dieser Bildungsmaßnahme erforderlich.

Was wird gefördert?

Beitrag zum Schulgeld

 


Wie hoch ist die Förderung?

Eine Förderung erfolgt nur für persönlich tatsächlich entstandenes und zu bezahlendes Schulgeld bis zu einer monatlichen Höhe von maximal € 130,00.

 

Sonstige anfallende und im Zusammenhang mit dem Schulbesuch entstehende Kosten wie beispielsweise Kopierkosten, Kosten für Unterkunft, Lehrmittelbeiträge, Versicherungen, Einschreibgebühren, Prüfungsgebühren, udgl. werden nicht gefördert.

Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Der Antrag kann ausschließlich seitens der Schule für das Schuljahr 2022/23 von 01.09.2022 bis 30.06.2023 online gestellt werden.
  1. Der Fördernehmer oder die Fördernehmerin stellt dem Träger der Bildungseinrichtung eine Vollmacht für die Antragstellung eines
    Förderantrages aus.
  2. Die Bildungseinrichtung stellt namens der Fördernehmer und Fördernehmerinnen pro Schuljahr einen elektronischen Sammelantrag an die Fördergeberin.
  3. Nach Prüfung der Voraussetzungen übermittelt die Fördergeberin eine Förderzusage an die Fördernehmerin oder den Fördernehmer und vergibt ein Personenkennzeichen.
  4. Die Fördergeberin zahlt anhand der Anzahl der Förderzusagen einen maximalen Schulgeldbeitrag in Höhe € 130,-- pro Schülerin bzw. Schüler pro Unterrichtsmonat

Was Sie noch interessieren könnte

Weitere Informationen und die Förderrichtlinie zum NÖ Bildungscheck erhalten Sie unter https://www.foerderung-pflegeausbildung-noe.at/foerderungen/noe-bildungsscheck

Nutzen Sie auch das kostenlose Angebot der Bildungs- & Berufsberatung NÖ um sich über weitere Förderungen bzw. Aus- und Weiterbildungen zu informieren.


Kontakt

Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H.

Hypogasse 1, 1. OG
3100 St. Pölten

Telefon: +43 2742 275 70-0
Telefax: +43 2742 275 70-90
E-Mail: foerderung-pflegeausbildung@gff-noe.at
Web: www.gff-noe.at


Zuletzt bestätigt

Zuletzt überprüft und aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 01.02.2023.

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