NÖ: AK Niederösterreich Bildungsbonus - spezial, Schwerpunkt: Rechnungswesen

Für wen ist die Förderung gedacht?

  • Mitglieder der AK Niederösterreich.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft der AK Niederösterreich.
  • Kosten für den Kursbesuch waren selber (privat) zu tragen und die im Kurs erworbenen Kenntnisse sind beruflich verwertbar.
  • Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt oder den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt oder an öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (z.B.: Akademien, Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Schulen und sonstigen Instituten) bzw. an Einrichtungen, welche aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind, absolviert werden.
  • Ferner kann die Bildungsmaßnahme an Bildungseinrichtungen, die direkt von gesetzlichen oder freiwilligen Interessenvertretungen betrieben werden, absolviert werden bzw. kann es sich um Aus- oder Weiterbildungen mit einem gesetzlichen Lehrplan (Curriculum) handeln, wenn der/die Bildungsträger:in von einer öffentlich-rechtlichen Stelle per Bescheid zum Anbieten der Aus- oder Weiterbildung ermächtigt ist.
  • Bei Bildungsmaßnahmen über bzw. an ausländische(n) Bildungseinrichtungen wird die Erfüllung der Qualitätskriterien individuell geprüft.
  • Der Kurs muss mindestens 10 Übungseinheiten aufweisen.
  • Der Kursbesuch endet zwischen 01.01.2023 und 31.08.2024
  • Kurse, welche speziell für die Zielgruppe der Selbständigen konzipiert wurden, können NICHT gefördert werden.

Was wird gefördert?

Förderung der Kurskosten 

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Kosten für Nächtigungen (z.B. Internat, Wohnheim o.ä.) sowie allfällige sonstige Ausgaben (z.B. Kopierbeiträge, Literatur, Prüfungsgebühren etc.).


Wie hoch ist die Förderung?

20 % der Kurskosten bis max. 500,-- € 

Eine Kombination mit anderen Förderungen darf nicht zu einer Überförderung (über 100% der selbst getragenen Kurskosten) führen. Die AK Niederösterreich behält sich das Recht vor, Zu- oder Absagen anderer Förderstellen einzufordern.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Antrag können bis zu einem halben Jahr nach jeder einzelnen Prüfung bzw. spätestens ein halbes Jahr nach Ausstellung des Gesamtzeugnisses eingereicht werden.

Die Antragstellung erfolgt entweder per Online-Formular oder per ausgedrucktem Antragsformular.

Bei Online-Formularen haben Sie die Möglichkeit, die erforderlichen Dokumente hochzuladen.
Wenn Sie das Antragsformular händisch ausfüllen, legen Sie diesem bitte alle erforderlichen Unterlagen bei und geben Sie es entweder bei der zuständigen Bezirksstelle ab oder senden Sie es postalisch an

AK Niederösterreich
z.Hd. Abt. LB/Ref. EB
AK-Platz 1
3100 St. Pölten.




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Kontakt

Arbeiterkammer Niederösterreich
z.Hd. Abt. LB/ Ref. EB
AK-Platz 1, 3100 St. Pölten

E-Mail-Adresse: bildungsbonus@aknoe.at
Homepage: noe.arbeiterkammer.at/rechnungswesen
Telefonnummer: Bildungsbeihilfen 05 7171-29000 (Mo-Do 8-16 und Fr 8-14 Uhr)


Zuletzt bestätigt

Zuletzt aktualisiert von der Bildungsberatung NÖ am 26.01.2023.

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