NÖ: AK Niederösterreich Bildungsbonus - spezial, Schwerpunkt: Rechnungswesen
Für wen ist die Förderung gedacht?
- AK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung.
- Gefördert werden beruflich verwertbare Kurse im Bereich Rechnungswesen (beschränkt auf Buchhaltung, Personalverrechnung und Kostenrechnung).
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft der AK Niederösterreich zum Zeitpunkt der Antragstellung.
- Kosten für den Kursbesuch waren selber (privat) zu tragen und die im Kurs erworbenen Kenntnisse sind beruflich verwertbar.
- Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt oder den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt oder an öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (z.B.: Akademien, Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Schulen und sonstigen Instituten) bzw. an Einrichtungen, welche aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind, absolviert werden.
- Ferner kann die Bildungsmaßnahme an Bildungseinrichtungen, die direkt von gesetzlichen oder freiwilligen Interessenvertretungen betrieben werden, absolviert werden bzw. kann es sich um Aus- oder Weiterbildungen mit einem gesetzlichen Lehrplan (Curriculum) handeln, wenn der/die Bildungsträger:in von einer öffentlich-rechtlichen Stelle per Bescheid zum Anbieten der Aus- oder Weiterbildung ermächtigt ist.
- Bei Bildungsmaßnahmen über bzw. an ausländische(n) Bildungseinrichtungen wird die Erfüllung der Qualitätskriterien individuell geprüft.
- Der Kurs muss mindestens 10 Übungseinheiten aufweisen.
- Der Kursbesuch endet zwischen 01.01.2023 und 31.08.2027
- Kurse, welche speziell für die Zielgruppe der Selbständigen konzipiert wurden, können NICHT gefördert werden.
Was wird gefördert?
Angefallene Kurskosten, die selbst zu tragen waren.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Kosten für Nächtigungen (z.B. Internat, Wohnheim o.ä.) sowie allfällige sonstige Ausgaben (z.B. Kopierbeiträge, Literatur, Prüfungsgebühren etc.).
Wie hoch ist die Förderung?
Eine Kombination mit anderen Förderungen darf nicht zu einer Überförderung (über 100% der selbst getragenen Kurskosten) führen. Die AK Niederösterreich behält sich das Recht vor, Zu- oder Absagen anderer Förderstellen einzufordern.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Die Antragstellung erfolgt entweder per Online-Formular unter Rechnungswesen | Arbeiterkammer Niederösterreich oder per ausgedrucktem Antragsformular.
In letzterem Fall ist der Antrag unter Beigabe aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bezirksstelle abzugeben oder postalisch an folgende Adresse zu übermitteln:
AK Niederösterreich
z.Hd. Abt. LB/Ref. EB
AK-Platz 1
3100 St. Pölten.
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Nutzen Sie auch das kostenlose Angebot der Bildungs- & Berufsberatung NÖ um sich über weitere Förderungen bzw. Aus- und Weiterbildungen zu informieren.
Kontakt
z.Hd. Abt. LB/ Ref. EB
AK-Platz 1, 3100 St. Pölten
E-Mail-Adresse: bildungsbonus@aknoe.at
Homepage: noe.arbeiterkammer.at/akbeihilfen
Telefonnummer: Bildungsbeihilfen 05 7171-29000 (Mo-Do 8-16 und Fr 8-14 Uhr)
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