Kärnten: Schulgeld für die Sozialbetreuungsschulen

Für wen ist die Förderung gedacht?

Bezugsberechtigt sind alle Auszubildenden in den Bereichen:
  • Fach- bzw. DiplomsozialbetreuerIn mit dem Schwerpunkt Altenarbeit (inklusive Pflegeassistenz)
  • Fach- bzw. DiplomsozialbetreuerIn mit dem Schwerpunkt Behindertenarbeit (inklusive Pflegeassistenz)
  • Fach- bzw. DiplomsozialbetreuerIn mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung (inklusive Unterstützung bei der Basisversorgung)
  • Pflegefachassistenz

Voraussetzungen

Bezugsberechtigt sind alle Auszubildenden in den Bereichen:

  • Fach- bzw. DiplomsozialbetreuerIn mit dem Schwerpunkt Altenarbeit (inklusive Pflegeassistenz)
  • Fach- bzw. DiplomsozialbetreuerIn mit dem Schwerpunkt Behindertenarbeit (inklusive Pflegeassistenz)
  • Fach- bzw. DiplomsozialbetreuerIn mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung (inklusive Unterstützung bei der Basisversorgung)
  • Pflegefachassistenz

Was wird gefördert?

Aktuell müssen Schüler der SOB Schulen der Caritas und der Diakonie ein Schulgeld von € 278 (Caritas) - € 391 (Diakonie) pro Semester sowie € 170 pro Monat – 10 Mal jährlich an der Höheren Schule für Sozialbetreuung und Pflege (Caritas und Diakonie) bezahlen. Diese Kosten werden ab 1.9.2022 vom Land Kärnten übernommen.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung entspricht der Höhe des Schulgeldes.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Die Auszahlung des Schulgeldes wird direkt mit der jeweiligen Schule abgerechnet und ist nicht gesondert zu beantragen.

Was Sie noch interessieren könnte

Die Übernahme des Schulgeldes ist nicht an die Kärntner Pflegeausbildungsprämie geknüpft.

Kontakt

Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 5-Gesundheit und Pflege
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt
pflegeausbildungspraemie@ktn.gv.at

Zuletzt bestätigt

Die Informationen wurden zuletzt am 18.01.2023 mit den Richtlinien des Fördergebers abgeglichen.

Alle Angaben ohne Gewähr