Wien: Programm Frauen, Beruf und Studium - Stipendium f. berufsbegleitende Studien

Für wen ist die Förderung gedacht?

Frauen, mit Hauptwohnsitz in Wien, die
  • mindestens 25 Jahre alt sind. Diese Altersgrenze kann unterschritten werden, wenn mindestens 24 Monate Berufstätigkeit nachgewiesen werden.
  • nach ASVG beschäftigt oder Neue Selbstständige sind
  • deren höchster Bildungsabschluss max. ein Bachelorstudium oder ein Magister-, Master- oder Diplomabschluss außerhalb der Bereiche Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Technik ist
  • während des Studiums jährlich nicht über € 36.000 netto verdienen
  • und die eine Studienplatzzusage in einem berufsbegleitenden Studium laut Liste der Studienrichtungen, die in diesem Programm gefördert werden können, haben.

 

Wer wird nicht gefördert?

  • Frauen mit einem Leistungsanspruch nach AlVG
  • geringfügig beschäftigte Frauen
  • Schülerinnen
  • selbstständig Erwerbstätige
  • Beamtinnen und Pensionistinnen

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Antragstellung ist eine Studienplatz-Zusage. Der Antrag kann maximal vier Wochen nach Beginn des ersten Semesters beim waff eingebracht werden. Die Antragstellung erfolgt im Rahmen der Beratung beim waff. 

Ein Stipendium kann nur für ausgewählte berufsbegleitende Studienrichtungen aus den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Technik an den folgenden Fachhochschulen beantragt werden: FH Campus Wien, FH des bfi Wien, FH Technikum Wien und FH der WK Wien.


Was wird gefördert?

Das Programm Frauen, Beruf und Studium umfasst Beratung, Vorqualifizierungen für das Studium, Unterstützung bei der Entscheidungsfindung und Bewerbung an einer FH, Veranstaltungen sowie laufende Begleitung während des Studiums.

Bei Erfüllung aller Voraussetzungen gibt es ein Stipendium für ein Bachelor- oder ein Masterstudium, in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Technik. 

 

Was wird nicht gefördert?

  • Kosten für Fahrten, Aufenthalt und Verpflegung, Anmelde- und Einschreibgebühren, Bücher, Skripten, staatliche Gebühren sowie Hobby- und Freizeitkurse, Coaching-, Supervisions- und Selbsterfahrungskurse und ähnliches. Darüber hinaus werden Kurse, die der Persönlichkeitsbildung und Weltanschauung dienen, nicht gefördert.
  • Teilabschnitte oder einzelne Semester sowie ein bereits vor mehr als 4 Wochen begonnenes Studium.
  • Studien, die nicht auf der Liste der förderbaren Studiengänge zu finden sind.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe des Stipendiums beträgt insgesamt € 10.000 für die vorgesehene Dauer des Bachelorstudiums und € 7.500 für die vorgesehene Dauer des Masterstudiums.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Um ein Stipendium beantragen zu können, ist es notwendig, dass Sie sich beim waff melden, einen Beratungstermin vereinbaren und in das Programm „Frauen, Beruf und Studium“ eintreten.

Eine Antragstellung ist frühestens möglich, sobald die Studienplatz-Zusage vorhanden ist und spätestens vier Wochen nach Beginn des Studiums. 


Was Sie noch interessieren könnte

Sie sind auch richtig im Programm Frauen, Beruf und Studium, wenn Sie noch keine Matura bzw. Reifeprüfung haben. Wir unterstützen Sie dabei, die Matura nachzuholen und einige Studiengänge ermöglichen die Zulassung auch mit bestimmten Lehr- oder Fachschulabschlüssen. 
Auf das Stipendium des waff gibt es keinen Rechtsanspruch.
Ein gleichzeitiger Bezug von waff-Stipendium und Studienbeihilfe oder Selbsterhalter*innenstipendium ist ausgeschlossen.

Kontakt

waff – Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung
Lassallestraße 1
1020 Wien

 
bbe@waff.at 
www.waff.at 
Telefon: 01 217 48 555
Mo-Do 8 :00 bis 17:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 15:00 Uhr


Zuletzt bestätigt

Zuletzt bestätigt durch den Fördergeber am 02.02.2023.

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