Wien: Programm Frauen, Beruf und Studium - Stipendium f. berufsbegleitende Studien
Für wen ist die Förderung gedacht?
- mindestens 25 Jahre alt sind. Diese Altersgrenze kann unterschritten werden, wenn mindestens 24 Monate Berufstätigkeit nachgewiesen werden.
- nach ASVG beschäftigt oder Neue Selbstständige sind
- deren höchster Bildungsabschluss max. ein Bachelorstudium oder ein Magister-, Master- oder Diplomabschluss außerhalb der Bereiche Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Technik ist
- während des Studiums jährlich nicht über € 36.000 netto verdienen
- und die eine Studienplatzzusage in einem berufsbegleitenden Studium laut Liste der Studienrichtungen, die in diesem Programm gefördert werden können, haben.
Wer wird nicht gefördert?
- Frauen mit einem Leistungsanspruch nach AlVG
- geringfügig beschäftigte Frauen
- Schülerinnen
- selbstständig Erwerbstätige
- Beamtinnen und Pensionistinnen
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Antragstellung ist eine Studienplatz-Zusage. Der Antrag kann maximal vier Wochen nach Beginn des ersten Semesters beim waff eingebracht werden. Die Antragstellung erfolgt im Rahmen der Beratung beim waff.
Ein Stipendium kann nur für ausgewählte berufsbegleitende Studienrichtungen aus den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Technik an den folgenden Fachhochschulen beantragt werden: FH Campus Wien, FH des bfi Wien, FH Technikum Wien und FH der WK Wien.
Was wird gefördert?
Das Programm Frauen, Beruf und Studium umfasst Beratung, Vorqualifizierungen für das Studium, Unterstützung bei der Entscheidungsfindung und Bewerbung an einer FH, Veranstaltungen sowie laufende Begleitung während des Studiums.
Bei Erfüllung aller Voraussetzungen gibt es ein Stipendium für ein Bachelor- oder ein Masterstudium, in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Technik.
Was wird nicht gefördert?
- Kosten für Fahrten, Aufenthalt und Verpflegung, Anmelde- und Einschreibgebühren, Bücher, Skripten, staatliche Gebühren sowie Hobby- und Freizeitkurse, Coaching-, Supervisions- und Selbsterfahrungskurse und ähnliches. Darüber hinaus werden Kurse, die der Persönlichkeitsbildung und Weltanschauung dienen, nicht gefördert.
- Teilabschnitte oder einzelne Semester sowie ein bereits vor mehr als 4 Wochen begonnenes Studium.
- Studien, die nicht auf der Liste der förderbaren Studiengänge zu finden sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Vorgehensweise und wichtige Termine
Eine Antragstellung ist frühestens möglich, sobald die Studienplatz-Zusage vorhanden ist und spätestens vier Wochen nach Beginn des Studiums.
Was Sie noch interessieren könnte
Auf das Stipendium des waff gibt es keinen Rechtsanspruch.
Ein gleichzeitiger Bezug von waff-Stipendium und Studienbeihilfe oder Selbsterhalter*innenstipendium ist ausgeschlossen.
Kontakt
Lassallestraße 1
1020 Wien
bbe@waff.at
www.waff.at
Telefon: 01 217 48 555
Mo-Do 8 :00 bis 17:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 15:00 Uhr
Zuletzt bestätigt
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