NÖ: Pflegeausbildungsprämie

Für wen ist die Förderung gedacht?

Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Ausbildungen absolvieren:
  • Pflegeassistenz (PA)*
  • Pflegefachassistenz (PFA)*
  • Fach-Sozialbetreuerin/Fach-Sozialbetreuer an Schulen für Sozialbetreuungsberufe
  • Diplom-Sozialbetreuerin/Diplom-Sozialbetreuer an Schulen für Sozialbetreuungsberufe
  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP)
  • Gesundheits- und Krankenpflege FH-Bachelor

*Hierbei sind auch Ausbildungsformen, die die Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz beinhalten, umfasst.


Voraussetzungen

  • Ausbildung an einer NÖ Bildungseinrichtung
  • aktuelle Schulbesuchsbestätigung/Inskriptionsbestätigung
  • Bereits begonnene oder in Kürze beginnende Ausbildung

Was wird gefördert?

Monatliche Prämie für die Mindestdauer der Ausbildung in Niederösterreich.

 


Wie hoch ist die Förderung?

Für Personen ohne Bezug einer Leistung der materiellen Existenzsicherung* beträgt die Höhe der NÖ Pflegeausbildungsprämie 600 Euro pro Monat (12 Mal pro Jahr).

 

Für Personen mit Bezug einer Leistung der materiellen Existenzsicherung* beträgt die Höhe der NÖ Pflegeausbildungsprämie 420 Euro pro Monat (12 Mal pro Jahr).

 

Sollten Sie an einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule ein Taschengeld erhalten, so wird der Netto-Betrag des monatlichen Taschengeldes in Abzug gebracht.

 

*Alle Details finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie sowie in unserem Bereich Fragen und Antworten zur NÖ Pflegeausbildungsprämie.

 

Schülerinnen und Schüler, welche die Ausbildung zur Pflegeassistenz an einer Landwirtschaftlichen Fachschule absolvieren, erhalten die halbe Prämie im 3. und 4. Ausbildungsjahr. Schülerinnen und Schüler, welche die Ausbildung zur Pflegeassistenz an der HLSP Gaming absolvieren, erhalten die halbe Prämie im 4. und 5. Ausbildungsjahr. Schülerinnen und Schüler, welche die Ausbildung zur Pflegefachassistenz an der HLSP Gaming absolvieren, erhalten die halbe Prämie vom 2. bis zum 5. Ausbildungsjahr.  

Studiengebühren müssen von den Studierenden vorfinanziert werden, werden infolge aber in Höhe der tatsächlich persönlich anfallenden Kosten (Einzahlungsnachweis erforderlich) vom Land NÖ auf Antrag zusammen mit der Prämienzahlung semesterweise refundiert (Keine Refundierung des ÖH Beitrages!).


Vorgehensweise und wichtige Termine

Einreichungen für die NÖ Pflegeausbildungsprämie in Höhe von 600 Euro sind laufend bei der Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H. (GFF) möglich.

 

Personen mit Bezug einer Leistung der materiellen Existenzsicherung* können den Antrag auf die NÖ Pflegeausbildungsprämie in Höhe von 420 Euro noch bis 31.08.2023 bei der Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H. (GFF) stellen (Ausnahme: Personen, die eine Ausbildung an einer Fachhochschule absolvieren und daher vom Bezug des neuen Pflegestipendiums des AMS ausgenommen sind). Demgemäß sind auch Folgeanträge für bereits bewilligte Erstanträge (wenn die Ausbildung vor dem 01.09.2022 begonnen wurde) nach dem 31.08.2023 möglich. Folgeanträge für bereits bewilligte Erstanträge (wenn die Ausbildung nach dem 01.09.2022 begonnen wurde) sind nach dem 31.08.2023 nicht mehr möglich!

 

Der gleichzeitige Bezug des Pflegestipendiums des AMS und der NÖ Pflegeausbildungsprämie ist nicht möglich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Pflegestipendium an Ihre zuständige AMS-Geschäftsstelle.

 

Die Prämie wird nach Antragstellung rückwirkend für bis zu 6 Monate ausbezahltZeiträume vor dem 1. September 2022 sind keinesfalls umfasst.

 

BENÖTIGTE UNTERLAGEN

  • Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis mit Vorder- und Rückseite)
  • Aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage)
  • aktuelle Schulbesuchsbestätigung einer NÖ Bildungseinrichtung
  • aktuelle Inskriptionsbestätigung und Studienblatt (bei Studierenden)
  • Allfälliger Nachweis der Zahlung von Studiengebühren (bei Studierenden)
  • Meldeverpflichtung bei Änderungen der vorzulegenden Daten (insbesondere Name, Wohnadresse, Ausbildungsstatus wie Unterbrechung, Abbruch, etc., Zuerkennung einer Leistung gemäß Arbeitslosenversicherungsgesetz – AlVG, BGBl. Nr. 609/1977 oder dem Arbeitsmarktservicegesetz – AMSG, BGBl. Nr. 313/1994, Zuerkennung des Pflegestipendiums des AMS*, Zuerkennung der Studienbeihilfe um eine Doppelförderung der Studiengebühren auszuschließen, etc.)
  • Datenschutzrechtliche Zustimmung betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Durchführung und Administration der Prämienzuteilung

 

FOLGEANTRÄGE

Antragstellende, die die Ausbildung zur Pflegeassistenz berufsbegleitend absolvieren, müssen im zweiten Ausbildungsjahr einen Folgeantrag stellen.

Antragstellende, die die Ausbildung zur Pflegefachassistenz absolvieren, müssen im zweiten Ausbildungsjahr einen Folgeantrag stellen.

Antragstellende, die die Ausbildung zur Diplom-Sozialbetreuerin/zum Diplom-Sozialbetreuer an einer Schule für Sozialbetreuungsberufe absolvieren, müssen im zweiten und dritten Ausbildungsjahr jeweils einen Folgeantrag stellen.

Antragstellende, die die Ausbildung zur Fach-Sozialbetreuerin/zum Fach-Sozialbetreuer an einer Schule für Sozialbetreuungsberufe absolvieren, müssen im zweiten Ausbildungsjahr einen Folgeantrag stellen.

Antragstellende, die die Ausbildung zur Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerin/zum Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger absolvieren, müssen im dritten Ausbildungsjahr einen Folgeantrag stellen.

Antragstellende, die das Bachelor-Studium Gesundheits- und Krankenpflege an einer Fachhochschule absolvieren, müssen pro Semester einen Folgeantrag stellen. 


Was Sie noch interessieren könnte

Weitere Informationen und die Förderrichtlinie zur Pflegeausbildungsprämie erhalten Sie unter https://www.foerderung-pflegeausbildung-noe.at/foerderungen/noe-pflegeausbildungspraemie/

 

Nutzen Sie auch das kostenlose Angebot der Bildungs- & Berufsberatung NÖ um sich über weitere Förderungen bzw. Aus- und Weiterbildungen zu informieren.


Kontakt

Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H.

Hypogasse 1, 1. OG
3100 St. Pölten

Telefon: +43 2742 275 70-0
Telefax: +43 2742 275 70-90
E-Mail: foerderung-pflegeausbildung@gff-noe.at
Web: www.gff-noe.at


Zuletzt bestätigt

Zuletzt überprüft und aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 27.01.2023.

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