NÖ: LAK Niederösterreich Schul- /Studienbeihilfe

Für wen ist die Förderung gedacht?

Anspruchsberechtigt sind kammerzugehörige Eltern oder der Vormund eines Kindes, die im Kalenderjahr mindestens sechs Monate in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt sind.

Voraussetzungen

  • Das Kind, für das um Beihilfe angesucht wird, muss nach der Pflichtschulzeit eine weiterführende Schule oder ein Studium besuchen.
  • Für das Kind muss Familienbeihilfe bezogen werden.
  • Studienbeihilfen können nur bis zum 27. Lebensjahr des Kindes bewilligt werden sofern das Bruttojahreseinkommen die Höhe von EUR 10.000,– des studierenden Kindes nicht übersteigt.

Was wird gefördert?

einmalige Schul- oder Studienbeihilfe pro Schul- /Studienjahr.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Schulbeihilfe ab dem 10. Schuljahr beträgt EUR 140,–. 

Die Studienbeihilfe, ab Inskription an einer Universität oder Fachhochschule, beträgt EUR 190,–. 

Die Beihilfe erhöht sich pro weiterem Kind, für das der Antragsteller Familienbeihilfe bezieht oder Alimentationszahlungen leistet, um EUR 90,–.

Ist während des Schul-/Studienjahres eine internatsmäßige oder private Unterbringung außerhalb des Wohnortes der Eltern notwendig, kann um Unterkunftskostenzuschuss angesucht werden. Die Höhe beträgt bis zu EUR 120,–.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Das Formular für die Beantragung der Schul-/Studienbeihilfe finden Sie unter https://noe.landarbeiterkammer.at/foerderungen oder direkt bei Ihrem/Ihrer zuständigen GeschäftsstellenleiterIn. Das Antragsformular ist ordnungsgemäß auszufüllen, zu unterfertigen und mit den erforderlichen Unterlagen dem LAK-ServiceCenter in St. Pölten zu übermitteln.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Schulbesuchs- oder Inskriptionsbestätigung
  • Meldebestätigung oder Mietvertrag (bei Unterkunftskostenzuschuss)
  • Mitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe (Finanzamt)
  • Jahreseinkommensbescheid des studierenden Kindes (ab dem 24. Geburtstag)
  • Nachweis über Alimentationszahlungen der letzten 12 Monate (wenn das leibliche Kind nicht dauernd im eigenen Haushalt des antragstellenden kammerzugehörigen Elternteiles wohnt)

Um Schul-/Studienbeihilfe kann von Beginn bis zum Ende des laufenden Schul-/Studienjahres angesucht werden.


Was Sie noch interessieren könnte

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuerkennung der Beihilfe.

 

Die Richtlinien zu dieser Förderung finden Sie unter https://noe.landarbeiterkammer.at/fileadmin/PDFs/Formulare/2023/Studienbeihilfe_Richtlinien.pdf

Weitere Infos erhalten Sie im LAK-ServiceCenter St. Pölten telefonisch unter 02742/35 26 83 oder unter stpoelten@lak-noe.at.

Weitere Informationen zu dieser und anderen Förderungen erhalten Sie bei der Bildungs- & Berufsberatung NÖ.


Kontakt

NÖ Landarbeiterkammer
Landhausboulevard, Haus 2, Top 6a
3100 St. Pölten
Tel.: 02742/35 26 83
Fax: 02742/282 65
E-Mail: stpoelten@lak-noe.at

Zuletzt bestätigt

Zuletzt überprüft und aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 27.01.2023.

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