NÖ: LAK Niederösterreich Ausbildungszuschuss

Für wen ist die Förderung gedacht?

Anspruchsberechtigt sind DienstnehmerInnen, die mindestens sechs Monate im Kalenderjahr in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beschäftigt sind. Das Kind, für das um einen Ausbildungszuschuss angesucht wird, muss sich in einem Lehr- oder Ausbildungsverhältnis befinden.

Voraussetzungen

Das Kind, für das um einen Ausbildungszuschuss angesucht wird, darf die unten angeführten monatlichen Nettoeinkommensgrenzen (Lehrlings- oder Ausbildungsentschädigung) nicht überschreiten.


Was wird gefördert?

Jährliche Förderung für jedes Lehr- oder Ausbildungsjahr des Kindes.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe des Ausbildungszuschusses ist nach der monatlichen Lehrlings- oder Ausbildungsentschädigung netto gestaffelt:
EUR 0,00 bis EUR 650,00             = EUR 190,– pro Lehr- oder Ausbildungsjahr
EUR 651,00 bis EUR 850,00         = EUR 165,– pro Lehr- oder Ausbildungsjahr
EUR 851,00 bis EUR 1.100,00      = EUR 140,– pro Lehr- oder Ausbildungsjahr

 

 


Vorgehensweise und wichtige Termine

Das Formular für die Beantragung eines Ausbildungszuschusses finden Sie unter https://noe.landarbeiterkammer.at/foerderungen.

Das Antragsformular ist ordnungsgemäß auszufüllen, zu unterfertigen und mit den erforderlichen Unterlagen NACH Ablauf der Probezeit (im 1. Lehr-/Ausbildungsjahr) dem ServiceCenter der NÖ Landarbeiterkammer in St. Pölten zu
übermitteln.

Der Antrag kann für jedes laufende Lehr- oder Ausbildungsjahr gestellt werden.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Kopie des Lehr- oder Ausbildungsvertrags
  • Kopie der aktuellen monatlichen Lehrlings-/Ausbildungsentschädigung netto

Sämtliche fremdsprachigen Unterlagen (Rechnungen, Belege, Bestätigungen, Verträge, etc.) müssen zwecks der Überprüfbarkeit der Anspruchsvoraussetzungen in Form einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden. 


Was Sie noch interessieren könnte

Auf die Gewährung der Kursbeihilfe besteht kein Rechtsanspruch. Wurde die Beihilfe aufgrund unrichtiger Angaben bezogen, ist diese der NÖ Landarbeiterkammer zurückzuerstatten.

Die Richtlinien zu dieser Förderung finden Sie unter https://noe.landarbeiterkammer.at/fileadmin/PDFs/Formulare/2023/Ausbildungszuschuss_Richtlinien.pdf.

Weitere Infos erhalten Sie im LAK-ServiceCenter St. Pölten telefonisch unter 02742/35 26 83 oder unter stpoelten@lak-noe.at.

Weitere Informationen zu dieser und anderen Förderungen erhalten Sie auch bei der Bildungs- & Berufsberatung NÖ.


Kontakt

NÖ Landarbeiterkammer
Landhausboulevard, Haus 2, Top 6a
3100 St. Pölten
Tel.: 02742/35 26 83
Fax: 02742/28 265
E-Mail: stpoelten@lak-noe.at

Zuletzt bestätigt

Zuletzt überprüft und aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 27.01.2023.

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