NÖ: LAK Niederösterreich Ausbildungszuschuss
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
Das Kind, für das um einen Ausbildungszuschuss angesucht wird, darf die unten angeführten monatlichen Nettoeinkommensgrenzen (Lehrlings- oder Ausbildungsentschädigung) nicht überschreiten.
Was wird gefördert?
Jährliche Förderung für jedes Lehr- oder Ausbildungsjahr des Kindes.
Wie hoch ist die Förderung?
EUR 0,00 bis EUR 850,00 = EUR 190,–
EUR 851,00 bis EUR 1050,00 = EUR 165,–
EUR 1051,00 bis EUR 1.300,00 = EUR 140,–
Vorgehensweise und wichtige Termine
Das Antragsformular ist ordnungsgemäß auszufüllen, zu unterfertigen und mit den erforderlichen Unterlagen NACH Ablauf der Probezeit (im 1. Lehr-/Ausbildungsjahr) dem ServiceCenter der NÖ Landarbeiterkammer in St. Pölten zu übermitteln.
Der Antrag kann für jedes laufende Lehr- oder Ausbildungsjahr gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular
- Kopie des Lehr- oder Ausbildungsvertrags
- Kopie der aktuellen monatlichen Lehrlings-/Ausbildungsentschädigung netto
Sämtliche fremdsprachigen Unterlagen (Rechnungen, Belege, Bestätigungen, Verträge, etc.) müssen zwecks der Überprüfbarkeit der Anspruchsvoraussetzungen in Form einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden.
Auf die Gewährung der Kursbeihilfe besteht kein Rechtsanspruch. Wurde die Beihilfe aufgrund unrichtiger Angaben bezogen, ist diese der NÖ Landarbeiterkammer zurückzuerstatten.
Was Sie noch interessieren könnte
Nutzen Sie auch das kostenlose Angebot der Bildungs- & Berufsberatung NÖ um sich über weitere Förderungen bzw. Aus- und Weiterbildungen zu informieren.
Kontakt
Landhausboulevard, Haus 2, Top 6a
3100 St. Pölten
Tel.: 02742/35 26 83
Fax: 02742/28 265
E-Mail: stpoelten@lak-noe.at
Weitere Infos erhalten Sie im LAK-ServiceCenter St. Pölten, telefonisch unter 02742/35 26 83 oder unter stpoelten@lak-noe.at.
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